Brief an Nokia !

  • prana
    Siehst Du. Genau solche Dinge wie Du sie anführst. Die Hoffnung, dass irgendwann mit dem iPhone Sachen nutzbar werden, die schon lange Standard sind.
    Die Kosten für so ein Teil stehen nicht in Relation zur Leistung. Ich habe meins für 600$ aus den USA mitgebracht, aber das ich hier offiziell 1600€ bezahlen soll, inkl. einen Vertrag den ich nicht brauche ist der Hammer.
    Und dann muss ich mir im Normalfall auch noch anschauen, wie mein Gerät durch Einführung des iPhone 2 vollkommen wertlos wird?
    Handys sind mein Hobby, ich kaufe in der Regel alle 3 Monate ein neues dazu, aber Verträge sammeln nicht, dafür hat die Stadt Hamburg viel zu gute Konditionen bei Hansenet...

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Naja, es ist Apple erstes Handy, dass es noch nicht alles perfekt kann ist klar, da sie einfach garkeine Erfahrungen haben.
    Aber wenn man bedenkt was Nokia nach so vielen Jahren Erfahrung produziert ist das einfach nur noch peinlich.
    Keine neuen Ideen, immer die selben Probleme bei der Verarbeitung etc.


    Bsp: Ich stelle im Telefonbuch ein, dass mit die Kontakte in der Form "Vorname, Nachname" angezeigt werden sollen, für die SMS gilt das aber nicht. Heißt wenn ich eine SMS beantworte steht da Fritz Müller, und direkt darunter Müller Fritz, weil ich eine neue SMS verfasst habe. Ist nicht weiter schlimm, aber sieht dämlich aus:


    1. Fritz Müller
    2. Fritz Müller
    3. Müller Fritz
    4. Fritz Müller
    5. Fritz Müller
    6. Müller Fritz
    7. Müller Fritz


    Dabei ging die SMS immer an die gleiche Person, nur einmal SMS beantwortet und einmal neue getippt...


    Da kann jemand eindeutig nicht mit Pointern umgehen. ;)

  • Also da find ich essentielle Funktionen die Nokias schon vor fünf Jahren konnten, und bei Iphone fehlen, deutlich schwerwiegender als so ein Pippifax Problemchen wie Vor- und Nachnahme Sortierung bei S60.
    Hinzu kommt die Dreiste Bevormundung des Kunden durch Apple u.a. beim Installieren von Software oder dem ITunes Installationszwang bis zum Faktischen T-Mobile Zwang

    Hab bei Weightwatchers angerufen, niemand hat abgenommen!

  • Zitat

    Original geschrieben von weberflo
    Dein Handy zeigt nicht das Handysymbol, obwohl Du zuletzt die Festnetznummer eines Eintrags gewählt hast? Hab ich noch nie gesehen...
    Persönlich bestätigen kann ichs jedenfalls für alle aktuellen S60 3rd FP1 Geräte (E90, N95, E65, ...) mit jeder Firmware... Total unverständlich.



    Hm mein E65 noch alte FW zeigt eindeutig an obs festnetz oder handynummer war.
    kann auch nen screenshot nachreichen falls nötig ;)


    aber wollte mich eigentlich zu was anderem äußern.
    geht um die nacherfüllung, in §439 BGB heißt es ja dass der kunde selbst entscheiden darf wie er nacherfüllung wünscht, absatz 3 gibt dem händler aber die möglichkeit der ablehung bei unverhältnismäßig hohen kosten.
    Ich weiß nicht wie es euch geht aber für mich ist nicht klar was unverhältnismäßig hoch bedeutet, also hab ich mal ein wenig in Gerichtsurteilen gestöbert ;)


    Grundtenor ist dort dass eine wandlung ca das doppelte der reperatur kosten darf, sinngemäß dürfen also die kosten für ein neues handy abzüglich des wertes des aktuellen handys (welches ich dem händler zurückgeben will) die reperaturkosten um das doppelte übersteigen.
    Wie gesagt das war in allen urteilen die ich gelesen habe so ca der bereich in dem unverhältnismäßig hohe kosten abgelehnt wurden


    hoffe ich konnte dem ein oder anderen damit weiterhelfen



  • Es ist richtig, dass keine Angaben gemacht werden, zur Höhe der Unverhältnismäßigkeit. Sonst bräuchten wir ja keine Richter mehr :p
    Das ist der Ermessensspielraum, den das Gesetz immer lässt, da sich der § nicht nur auf Handys bezieht und es von Fall zu Fall anders liegt.
    Der Händler muss jedoch begründen wo sein Kosten liegen, da reicht kein: "Das kann ich nicht weiter verkaufen", sondern konkrete Zahlen seiner Einbusse.
    Ein Tausch ist für Ihn garnicht so dramatisch, wie es dargestellt wird, denn auch er kann die Ware z.B. an seinen Großhändler zurücksenden.


    Die Wandlung liegt da schon wieder anders, denn sie wird nach 2 erfolglosen Reparatur versuchen wirksam, dabei hat der Kunde die Möglichkeit von Kaufvertrag zurückzutreten und sich den Kaufpreis (weniger einer Nutzungspauschale) erstatten zu lassen, oder den Kaufpreis zu mindern.
    Wichtig hierbei ist, das der Händler eine Nutzungspauschale verlangen kann, wenn z.B. das Gerät Gebrauchsspuren aufweist.
    Relativ deutlich zu machen ist es bei der Wandlung eines Fahrzeugs, dort gilt der Richtwert (nicht verbindlich) von 0,67% des Kaufpreises pro 1000 KM.
    D.h. Habe ich für 20.000€ einen Wagen gekauft und bin damit 20.000KM gefahren, dann kann der Händler 13,4 % (2680€) als Nutzungspauschale einbehalten.
    Der Richtwert kann hier aber auch nach oben oder unten variieren, ich habe bei Mercedes nur 0,35%/1000KM bezahlen müssen.


    Die Wandlung hat aber nichts mit einem Umtausch zu tun, da man sich bei der Wandlung komplett von dem Gerät verabschiedet.

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • ups ^^ falsch ausgedrückt ^^
    das kommt davon wenn man zuviel gleichzeitig macht ;)
    wandlung sollte auch tausch bedeuten ^^ stand so auch in den urteilen ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von moep83
    ups ^^ falsch ausgedrückt ^^
    das kommt davon wenn man zuviel gleichzeitig macht ;)
    wandlung sollte auch tausch bedeuten ^^ stand so auch in den urteilen ;)


    Okay, Du kannst natürlich bei einer Wandlung auch das gleiche Model wieder wählen, sorry...
    Aber das macht meist nicht viel sinn, besonders wenn es vorher vielleicht schon getauscht wurde, liegt es nicht am Gerät, sondern am Model.


    Übrigens ist eine Wandlung Zeitlich unbegrenzt, so ist es geschehen, das vor kurzen nach 9 Jahren ein ein Fahrzeug Rückgewandelt wurde, weil ein Vorschaden verschwiegen wurde...

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  • Nach der zweiten erfolglosen Reperatur wäre dann, wenn es das dritte Mal defekt ist?
    Und nach dem Worlaut zu urteilen, müsste es immer wieder mit dem selben Fehler zurückkommen! Also habe ich kein Anspruch auf eine Wandlung, wenn einmal eine Taste klemmt, dann das Display aussetzt, und dann der Slider wackelt?
    Ich mein wenn ichs es wegen der defekten Taste eingeschickt habe, und es kommt zurück - die Taste gehen wieder - war es ja eindeutig nicht "erfolglos"!


    Zitat

    Der Händler muss jedoch begründen wo sein Kosten liegen, da reicht kein: "Das kann ich nicht weiter verkaufen", sondern konkrete Zahlen seiner Einbusse.


    Soweit in der Theorie, aber wie weit muss ich in der Praxis gehen, damit die mir das Handy umtauschen?
    Ich mein ich geh in einen Laden und sage denen, dass mein Handy defekt ist, und ich es umtauschen möchte. Dann sagen die, dass es ihnen leid tut, aber sie das nicht machen können, und sie es einschicken müssen. Was mache ich dann???


    Kurzum das Ganze gilt nur, wenn ich das auch wirklich mit einem Anwalt durchziehe, was man sich aber aus Kostengründen am Ende doch spart, oder sehe ich das falsch?

  • japp bezog sich alles auf gerichtsurteile (zumindest meine argumentation).
    was bei nem handy meist, aufgrund der diskrepanz zwischen möglichem finanziellen verlust durch zwar recht haben aber nicht recht bekommen ;) und dem wertverlust durch evtl nur repariert aber nicht ausgetauschtem handy , wenig sinn macht.
    würde ich auch nur machen wenn ich ne rechtsschutz habe mit nicht all zu hoher selbstbeteiligung und das handy komplett neu ist, somit der wertunterschied zwischen mehr oder minder neu, und komplett neu minimal ist.

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