Brief an Nokia !



  • Selbst die Inflationsrate runtergerechnet, schießen einem die Tränen in die Augen. :mad:


    Bin bisher auch immer wieder bei Nokia gelandet, nur beim Businessphone habe ich mich entgültig verabschiedet. Nach mehreren Commis und Reinfällen beim E90 bin ich jetzt beim HTC TyTN II gelandet. Werde auch vorerst dort bleiben, denn mit S60 ist kein Businessuser zufrieden. WM6 bietet da eindeutig mehr.


    Als Abend- und Wochenendgerät für die Hemdtasche dient mir seit gestern allerdings wieder ein Nokia, das 8800 Arte.
    Den Preis habe ich noch nicht umgerechnet und das werde ich mir auch schenken. :D

    Gruß
    kabubasa

  • Naja man muss aber noch etwas objektiv bleiben. Wir haben momentan einen grossen Wertverlust pro Jahr. Und was hat man früher bekommen für seine 800 Dm ? Ein 8210 das knarzte und voll aus Plastik war trotzdem war es geil. Vergesst nicht diese Metallschiene gibts garnicht so lang. Das erste Handy das ich hatte das aus Metall war war das 8850. Und das Bosch 909 war zumindest verblendet alles andere war Plastik. Und die Geräte haben auch ihre 500-1500 DM gekostet. Und konnten garnichts und so toll waren die auch nicht verarbeitet. Da gab es zwar hin und wieder gute Serien aber ich fand die Qualität früher nicht besser. Da gab es keine Slider die keinen Ärger machen konnten. Aber diese früher war alles besser Mentalität ist ein Psychologischer Trick des Gehirns damit der Mensch nicht depressiv wird speichert er hauptsächlich das angenehme ab. Das sollte man wissen. So bleibt im Hirn ein diffuses angenehmes Gefühl zurück wenn man an früher denkt was dann zur Nostalgie führt und zu der Einstellung alles besser zu finden was um die 5 Jahre und länger her ist. musik, Filme, Spiele, Urlaubserlebnisse, Autos etc. natürlich ist das nicht die Regel und selbstverständlich trifft das nicht bei jedem so zu was richtig scheisse war bleibt scheisse. Aber eine klare Tendenz ist erkennbar.


    Das Geld ist weniger Wert viel weniger ein Euro ist eine Mark so siehts aus harte realität ist aber so ihr könnt nicht so tun als wäre ein Euro 2 Mark. Es ist nicht so. Ausserdem vergesst nicht das in dem Preis auch eine Technik Evolution steckt undzwar eine gigantische


    ist doch klar ein Gerät das Gps ne halbwegs gute Digicam Umts und soviel Speicher hat wie damals Computer und auch fast die selbe Performance die kosten halt nunmal 1200 DM.


    Aber Benzin kostet jetzt auch 2,80 Mark und ein big mac kostet 6 Mark. Eine günstige spielekonsole (wie die Wii) kostet 500 DM und ne teuere kostet 1200 DM (playstation 3)


    Ein Kinobesuch ohne Essen und Getränke etwa 22-25 DM.


    vergleicht das mal mit den Preisen 96 und vergleicht mal die Handypreise mit den heutigen da ist der Unterschied nicht so gross damals hat ein Handy auch um die 800 DM gekostet und es konnte nichts.


    Wenn man den enormen Technologie Sprung und die Teuerungsrate vom Preisunterschied abzieht kommt man sogar zu dem Schluss das Handys billiger geworden sind man bedenke ein N82 vor 8 Jahren hätte den Wert eines Kleinwagens. Klar kann man das so nicht rechnen. Aber Handys sind nicht so teuer geworden. Wenn man den Technologievorsprung nicht mitkauft dann sieht man das ein Nokia 1600 etwa ein Zehntel von dem kostet was ein halbwegs vergleichbares Gerät von 2000 nimmt.

  • Zitat

    Original geschrieben von kabubasa
    Das Konzept gibt es schon seit dem Ur-Communicator und haben mit den Mängeln nichts zu tun. Die vorhandenen Fehler liegen rein größtenteils auf konstruktiver, aber auch auf fertigungstechnischer Seite. :flop:


    Hat nix mit dem allgemeinen Produktkonzept des Communicator zu tun.


    Einen konstruktiven Mangel kann ich mit konstruktiven Maßnahmen beseitigen. Aber entweder sind die Leute bei Nokia dumm und schaffen das nicht (siehe Stufe im Gehäuse), oder der Klappmechanismus ist beim E90 so ungünstig ausgelegt, dass kein Maß verändert werden kann. Vielleicht hat man die Scharniere auch schon zu hunderttausenden eingekauft und kann die nicht mehr mal eben ein paar Zehntel länger machen.
    Das mein ich mit konzeptionellem Fehler. Nicht behebbar, zumindest nicht für die "Spezialisten" bei Nokia...

  • Objektiv geht anders. Tatsache ist das die Leistung für das Geld mangelhaft ist.
    Wenn ich eine Ware kaufe erwarte ich ein Gegenwert und im Fall des E90 muss die Ware perfekt sein für den Preis. Die verkaufte Qualität ist aber mieser als bei Handys für unter 100 EURO, dabei rede ich noch nicht einmal von den Bugs, sondern schlicht von den mechanischen Mängeln und die sind nur konstruktiv zu lösen, dafür brauchts keine Software, sondern Gehirnschmalz und Endkontrolle und viel wichtiger den Willen von Nokia. Aber lieber alles totschweigen der dumme User kaufts meckert ein bißchen und der Sharholder Value stimmt :flop:

    Luft, ich brauche Luft

  • ........warum wohl schneiden alle Billighandys besser ab, was die grundsätzlichen Dinge betrifft - ja, ich meine telefonieren, nicht toasten, bügeln oder Brot backen - als diese sinnlos vollgestopften Multifunktionseierkocher. Gut, daß es Leute gibt, die nur telefonieren wollen :D:D:D:D

  • Ich hab heute nochmal eine Rückmeldung bekommen, dass man bei Nokia die Angelegenheit ernst nehme und mich noch um ein bisschen Geduld bitte - man würde sich noch bei mir melden.
    Bin ja mal gespannt...

  • Hi,


    tatsächlich spannend wie hier diskutiert und über Hersteller gesprochen wird.


    Vielleicht sollten alle, die ein defektes Gerät haben, wirlich zuerst mal mit einem Anwalt reden.


    Gerät neu defekt bei NSC abgeben und wochenlang warten braucht keiner und kann auch nicht deutsches Recht sein.


    Aber die doofen Kunden machen das mit, schönes Deutschland, schön zumindest für Händler.


    Wenn man seine Rechte kennt, braucht man übrigens keine lächerlichen Briefe zu schreiben. In dem Fall geht Recht bekommen schneller.


    In der Zeit, in der der Brief entstanden ist, hätte googlen mehr gebracht.


    Grüße
    babapapa

  • Das ist einer der ersten Google-Treffer:


    "Wer weiß was?":


    Zur Sachmangelhaftung


    Sie gilt grundsätzlich zwei Jahre und billigt dem Käufer eines mangelbehafteten Gegenstandes bestimmte Rechte zu.


    Bei einem Verkauf von Privatperson an Privatperson kann die Sachmangelhaftung ausgeschlossen werden. Eine Beschränkung der Sachmangelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas arglistig verschweigt, haftet er trotz Ausschluß (§ 444 BGB).



    Was ist ein Mangel?


    Vereinfachte Darstellung des § 434 BGB:


    Eine Sache ist frei von Mängeln, wenn sie sich für die Verwendung eignet, für die sie gemäß Kaufvertrag gedacht war oder sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet oder die Beschaffenheit aufweist, die man üblicherweise erwarten kann. Das beinhaltet auch Eigenschaften, von denen der Käufer aufgrund von Aussagen, die in der Werbung oder von Mitarbeitern des Verkäufers gemacht wurden, ausgehen kann.


    Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn die Sache fehlerhaft montiert wurde oder die beiliegende Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache konnte trotzdem fehlerfrei montiert werden.


    Ein Sachmangel ist letztlich auch, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine geringere Menge als vereinbart liefert.



    Welche Rechte hat der Käufer bei einem Mangel?


    Vereinfachte Darstellung der §§ 439, 440 und 441 BGB:


    Nacherfüllung
    Der Käufer kann die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Beseitigung des Mangels verlangen, wobei der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen hat (Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten). Wird eine mangelfreie Sache geliefert, hat der Verkäufer Anspruch auf Herausgabe der mangelhaften Sache.


    Rücktritt
    Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings sehen die meisten AGB die Möglichkeit der vorherigen Nacherfüllung vor. Bis zu zwei Nachbesserungsversuche müssen idR geduldet werden. Der Gesetzgeber legt allerdings auch fest, daß die Nacherfüllung i.d.R. nach zwei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen zu betrachten ist.


    Tritt der Käufer vom Kauf zurück, ist der Vertrag rückabzuwickeln, d.h. der Käufer erhält gegen Rückgabe des erworbenen Gegenstandes den Kaufpreis zurück (ggfs. gemindert um einen Wertverlust, der durch die Nutzung des erworbenen Gegenstandes entstanden ist). Ein Gutschein in Höhe des Kaufpreises muß der Käufer nicht akzeptieren.


    Minderung
    Der Käufer kann den Kaufpreis verringern. Der Betrag kann natürlich vom Käufer nicht nach Belieben festgelegt werden, sondern muß sich am Wert der Sache und am Umfang des Mangels orientieren.


    Die Rechte gelten ausdrücklich nicht, wenn man von dem Mangel beim Kauf Kenntnis hatte!


    Wie lange hat man die vorstehenden Möglichkeiten?


    Grundsätzlich gilt für diese Rechte eine Verjährungsfrist von zwei Jahren (§ 438 BGB). Die Beweislast, daß der Mangel beim Kauf schon bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.


    Eine Ausnahme stellt der sog. Verbrauchsgüterkauf dar.
    Es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft (gilt also u. a. nicht für Immobilien). Ein Verbraucher ist eine Privatperson, die weder gewerblich noch im Zusammenhang mit einer selbständigen beruflichen Tätigkeit agiert.


    Beim Verbrauchsgüterkaufs gilt für die ersten sechs Monate nach dem Kauf eine Beweislastumkehr, d. h. es wird davon ausgegangen, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs schon bestand. Der Verkäufer muß das Gegenteil beweisen (§476 BGB).


    Die Sachmangelhaftung kann beim Verbrauchsgüterkauf nicht eingeschränkt, sondern - nur bei gebrauchten Sachen - auf ein Jahr verkürzt werden.



    Grüße
    babapapa

  • So, nach langem warten hat sich Nokia doch gemeldet. Manche fanden meinen Brief etwas lustig , aber letzendlich habe ich es doch erreicht, dass sich Nokia meldet, im Gegensatz zu Euren guten Vorschlägen mit dem netten Brief. Hier habe ich euch mal den Brief kopiert und ich werde bei Gelegenheit eine etwas emotionslosere Antwort zurückschreiben.


    Gruss



    " Sehr geehrter Herr ....,


    vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit dem Nokia Contact Center.


    Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen in Verbindung mit einem Produkt aus unserem Hause entstanden sind.


    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus der Ferne keine wertende Aussage über technische Defekte treffen bzw. keine Stellungnahme zu einem Reparaturablauf in einem rechtlich eigenständigen Unternehmen formulieren können.


    Als Hersteller bietet Ihnen unser Unternehmen freiwillig eine Herstellergarantie an. Innerhalb der Garantiefrist können Sie Mängel bei einem unserer NOKIA Service Points beseitigen lassen.


    NOKIA unterhält keine zentrale Reparaturwerkstatt, sondern arbeitet vielmehr mit eigenständigen Unternehmen zusammen, die für uns Care- und Reparaturleistungen übernehmen, daher ist eine direkte Instandsetzung durch unser Unternehmen nicht vorgesehen. Wir verfügen in Deutschland über mehr als 400 NOKIA Service Points. Diese sind autorisiert, im Rahmen unserer beschränkten Herstellergarantie Überprüfungen, sowie Instandsetzungen an NOKIA Mobiltelefonen, durchzuführen.


    NOKIA als Hersteller bietet Ihnen freiwillig eine Herstellergarantie an. Innerhalb der Garantiefrist können Sie Mängel bei einem unserer NOKIA Service Points beseitigen lassen.


    Eine Wandlung bezieht sich auf das Gewährleistungsrecht, welches aus Ihrem Kaufvertrag hervorgeht. Bitte haben Sie Verständnis, dass uns keine Informationen zu den AGB´s Ihres Händlers vorliegen. Daher bitten wir Sie, sich an Ihren zuständigen Kaufvertragspartner zu wenden.


    In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleiben wir



    mit freundlichen Grüßen


    Gülay Kirkirac
    NOKIA Service Professional
    NOKIA Contact Center "

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