ZitatUnd das bedeutet der KUNDE hat die Wahl ob er Minderung, Wandelung oder Tausch der Ware verlangt. U
>>>Falsch. der Händler hat das Recht, nachzubessern. Und das mehr als ein mal. Erst dann hat der Kd. das Recht auf Wandlung oder Tausch. Da kann er sich nicht aussuchen, was er will. Bietet ein Händler von sich aus gleich einen Tausch, dann ist das Kulanz = freiwillig - muß er aber nicht.
ZitatSorry, aber hier wird dem TE der schwarze Peter zugeschoben. Fakt ist doch - ich bezahle ordentliches Geld und will dafür ordentliche Ware. Es kann nicht sein, dass ich "rumschleimen" muß, damit ich das bekomm was ich bezahlt hab - meine Meinung!
Nach EINEM! Nachbesserungsversuch aus der Kutte zu fahren - sorry, da hat der TE den schwarzen Peter.
Niemand MUSS schleimen. Aber die Realität sagt das nun mal. Egal, ob ich nun Recht habe oder nicht. Wen juckt das? Wie schon gesagt, Querulanten lässt man mal auflaufen, das ist zum teil nun mal usus, Recht hin oder her. Nicht schön, aber auch nicht ungewöhnlich.