Brief an Nokia !

  • Zitat

    Ergo mein Rat: Verkauf das Handy, vergiss es, und leb sorgenfreier.


    Genau. Und mich anschließend mit dem Käufer rumärgern, weil ich ihm etwas defektes verkauft habe und er mir, wenn ich mich weigere, dieses zurückzunehmen auch noch weitere Kosten aufdrückt - zu Recht. Ein Bischen überlegen sollte man schon, wenn solch glorreiche Tipps von sich gibt!

  • ich kann den Ärger durchaus verstehen


    Ich habe mir vor 4 Wochen im Nokia Shop das 6500 slide gekauft. Am Samstag gekauft - am Dienstag morgen war ich gleich dort weil das Rückencover nicht richtig schliest, dadurch Staub eindringt, alles wackelt und die Speicherkartenerkennung spinnt.
    Bis heute (4 Wochen später) habe ich weder eine Reparatur noch ein neues Handy oder das Geld bekommen :mad:
    ich habe 3 mal persönlich beim Nokiashop (indem ich das Handy gekauft habe) nachgefragt. 2 mal angerufen, 3 Briefe an Nokia selber verfasst !! Und was ist passiert ? Nichts !!!
    Ich kann das Handy auch nicht verkaufen, nicht indem Zustand !
    Die Briefe waren stets freundlich, sachlich ! -also daran kann es auch nicht liegen !!
    Am Samstag habe ich mir nun ein Sony Ericsson gekauft. Das wars mit Nokia.
    Ich warte jetzt darauf das ich einen Anruf bekomme, das Nokia repariert wird und ich es verkaufen kann !!


    Der Kundenservice von Nokia hat so extrem nachgelassen das jahrelange Nokia User (wie ich) auf andere Marken umsteigen "müssen" !

  • Re: Brief an Nokia !



    :D:D:D


    Dein Vertragspartner ist doch nicht Nokia sondern der Händler. Gegen ihn kannst Du Ansprüche geltend machen.


    Man sollte nie mit etwas drohen, wenn man keine Ahnung bzgl. seiner Möglichkeiten hat. Hol Dir am besten erst mal rechtlichen Rat bei einem Anwalt ein, bevor Du mit entsprechenden Schritten drohst, so Du sie denn wirklich verfolgen willst.


    Ich habe hier auch negative Äußerungen in Bezug auf "Nokia-Shops" vernommen. Bedenkt bitte, dass es sich um selbständige Unternehmer handelt und nicht um von Nokia betriebene Geschäfte.

    Gruß
    kabubasa

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Der Kunde ist schlíeßlich auch schuld daran, daß er sich von Nokia schlechte Qualität liefern lässt. Wo kämen wir denn da hin, wenn sich der Kunnde dann noch erdreistet, seine Rechte wahrzunehmen. Da gibts natürlich 0 Kulanz und überhaupt .... [/Ironie off]



    Was hat er denn bitte für rechte?
    eine Wandlung nach einem Tausch ist definitiv kein Recht und wird auch niemals durchgeführt :)
    Wie auch schon gesagt worden ist, der Ton macht die Musik.
    Er spielt sich etwas zuviel auf und daher wird er wohl keine bis gar keien Kulanz bekommen :)
    Drohungen sind in diesem falle wohl mehr als am falschen Ort.

  • Umsteigen auf andere Marken ist natürlich auch ausgemachter Quatsch, genau so das "Gemecker" auf einen, da KEIN Hersteller vor Fehlern sicher ist, da ALLE in Zeiten der dauernden Modellwechsel ihre Geräte "im Feld" beim Kunden testen. Da ist bei dem einen das KR 4 Komma 5 schlecht, beim anderen das 61 irgendwas, beim anderen das Razr irgendwie. Ist nun mal so, die Versuchskarninchen sind die Kunden, nicht die Entwicklungsabteilung. Ist aber nicht nur bei Handys so, sondern bei allem, was irgendwo Software für irgendwas nutzt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Neikon
    Was hat er denn bitte für rechte?
    eine Wandlung nach einem Tausch ist definitiv kein Recht und wird auch niemals durchgeführt :)
    Wie auch schon gesagt worden ist, der Ton macht die Musik.
    Er spielt sich etwas zuviel auf und daher wird er wohl keine bis gar keien Kulanz bekommen :)
    Drohungen sind in diesem falle wohl mehr als am falschen Ort.

    Das mit der Kulanz sehe ich etwas anders. Wenn mir ein fehlerhaftes Gerät verkauft wird, hab ich das Recht es instandgesetzt zu bekommen. Ob jetzt der Tonfall dabei angebracht ist oder nicht spiel keine Rolle.


    Das mit so einem Brief nix bei rauskommt sehe ich allerdings genauso. Der Ansprechpartner ist der Händler.
    Ich würde nach 3 erfolglosen Versuchen den Anwalt beauftragen und gar nicht erst groß damit drohen - Punkt



  • Erwiesenermaßen ist es anber so, daß Leute, die den Querulanten spielen - Recht hin, recht her - schon mal nach Schema F behandelt werden, leute, die nett sind, denen bevorzugt werden. Hier umme Ecke bei mir ist ne Hotline, da wird das genau so gehandhabt. Kannste glauben. Jeder kommt zu seinem recht, einer schneller, der andere kann warten. Wie er das will, kann er sich aussuchen. Da ist der Tonfall schon das wichtigste, da man seinen gegenüber NUR so einschätzen kann. Und wer einem dann dumm kommt.................



    Zitat

    Ich würde nach 3 erfolglosen Versuchen den Anwalt beauftragen und gar nicht erst groß damit drohen - Punkt



    Tja, immer das anwaltsgebrabbel "und wenn nicht gleich, dann hole ich meinen Anwalt aus der Hosentasche". das ist schon ein Hobby geworden. ich glaube, jeder hat einen im Karnickelstall zu sitzen. Oder die Oma ist Anwalt. Oder der Bekannte. Nun gut. Dumm ists allerdings, wenn ich jetzt bedenke, daß es mich Zeit kostet - na gut, geschenkt. Aber es kostet mich Geld, einen Anwalt zu beauftragen. MEIN Geld...............................

  • also ich bin zwar kein Rechtsexperte aber wenn ich mich noch vage an mein Grundstudium in BWL erinnere gibts da einen großen Unterschied was Gewährleistung und Garantie angeht.
    Zuerst mal hat der Kunde beim Kauf einer Ware einen vom Gesetzgeber zugesicherten Gewährleistungsanspruch bei erheblichem Mangel an der Ware oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Und das bedeutet der KUNDE hat die Wahl ob er Minderung, Wandelung oder Tausch der Ware verlangt. Und dabei hat in den ersten 6 Monaten auch noch der Verkäufer die Beweislast daß der Fehler bei Übergabe nicht vorhanden war.
    Also nix mit wir schicken das Gerät erstmal für 2-3 Wochen ein und der Kunde soll dann solange mal von der Telefonzelle aus telefonieren.
    Leider werden Kunden oft mit der vom Hersteller angebotenen Garantie geblendet, welche aber nur die Gewährleistungsansprüche des Kunden erweitern aber nicht ersetzen kann, also aus werbegründen angeboten werden. Bei der Herstellergarantie wir dem Kunden dann eingeräumt dass er die Ware zur Ausbesserung der Ware einsenden darf (nachdem die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist)

  • Sorry, aber hier wird dem TE der schwarze Peter zugeschoben. Fakt ist doch - ich bezahle ordentliches Geld und will dafür ordentliche Ware. Es kann nicht sein, dass ich "rumschleimen" muß, damit ich das bekomm was ich bezahlt hab - meine Meinung!

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