Brief an Nokia !


  • Klasse und was hast Du konkret unternommen außer uns Aufsätze über die Schlechtigkeit der Welt zu schreiben ? was hat das mit dem Nokia E90 zu tun ?

    Luft, ich brauche Luft

  • Zitat

    Nicht einschicken lassen... Umtauschen...


    blumentopferde: Nein, der Händler hat das Recht es reparieren zu lassen. Wurde mir zumindest in einem anderen Thread gesagt. Und es ist wohl auch ok, dass Nokia sich dafür immer um die 4 Wochen Zeit lässt!



    Das dreiste bei mir war, dass ich, nachdem ichs defekt aus dem Karton geholt habe, am nächsten Tag zu dem Laden hin bin und der es mir weder umtauschen noch einschicken wollte!!! Hat mich mit dem defekten 8800 einfach wieder weggeschickt. Und was soll ich in so einer Situation machen? Anzeige? Ist doch wohl etwas übertrieben, nachdem es mir der Nokia Shop in meiner Stadt dann "gnädiger Weise" eingeschickt hat.
    Was lernen wir daraus? Kaufe nicht mehr bei einem türkischen Handyshop auch wenns ein offizieller Nokia Partner Shop ist. (Und vielleicht riecht das Handy dann auch nicht mehr so nach Rauch :mad: )

  • Bis vor kurzem habe ich mich noch nicht so intensiv mit dem BGB und den ganzen Garantie und ewähleisung sdingen auseinander gesetzt, weil mein Fachbreich einen anderen Schwerpunkt besitzt.


    Viele hier sind der Meinung, dass sie Ihre Rechte in dem Bereich kennen, deshalb möchte ich am Beispiel meines Vorredners "Prana" einige Missverständnisse klären und dabei einfach mal den entsprechenden § im BGB "zerpflücken". Das ganze am besten auf meine bekannte lockere Art :mad:


    Bezugnehmend §439 BGB Nacherfüllung


    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    Eigentlich ganz klar, Umtausch oder Reparatur, diese Entscheidung liegt bei Euch.


    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.


    Ist auch klar, der Händler trägt die Kosten, sowohl beim Umtausch, wie auch bei der Reparatur.


    Nun wird es nicht so ganz so leicht verständlich, deshalb zerlege ich den Abs. 3


    (3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
    Die Kosten sind nicht unverhältnismäßig, wenn ein relativ neues Gerät getauscht wird, die Kosten für Porto und Verpackung sind nicht nennenswert.



    2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand,
    Bei einem 8800 nicht unerheblich


    die Bedeutung des Mangels
    Ein Totalausfall hat hierbei eine schwerwiegende Bedeutung


    und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.
    Die Andere Art ist z.B. einschicken, hier stellt sich die Frage, ob das Einschicken einen größeren Nachteil für den Käufer bedeutet, das möchte ich mal bejaen.


    3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung;
    heißt: Sollte der Aufwand für den Verkäufer sichtlich zu hoch sein, kann man als Käufer nur auf die Erfüllung, aber nicht auf die Art der Erfüllung bestehen.


    das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
    Der Verkäufer kann auch die weitere Art der Nacherfüllungen verweigern, sollte es
    wie in Abs 3 Satz 1 unzumutbar sein, diese zu erbringen.



    Den Abs. 4 spar ich mir, da es hierfür keine wirkliche relevanz hat.


    Also, kurz zusammen gefasst. Du gehst als Kunde zu Deinem Verkäufer, dann bestimmst Du was passiert, ohne das Dir daraus Nachteile entstehen.
    Der Verkäufer muss Dir belegen, dass es für Ihn unzumutbar ist Dir das Gerät zu tauschen, erst dann darf er das Gerät einschicken.


    prana:
    In Deinem speziellen Fall, hätte der Händler Dein Nokia zurücknehmen müssen.
    Leider, und da möchte ich jetzt niemanden über einen Kamm scheren, haben solche Händler wirklich den entsprechenden Ruf.
    Zu prüfen wäre, ob es sich um eine Strafbarkeit des Händlers handelt, da nach Deinen Schilderungen unter umständen das Gerät bewusst defekt verkauft wurde oder vielleicht sogar kein neues Gerät vermarktet wurde.
    Wir hatten hier in Hamburg vor ein paar Jahren den Fall, dass gebrauchte und auch gestolene Geräte als neu verkauft wurden, der Händler, ebenfalls gleicher Herkunft, verweigerte ebenfalls Leistungen und viel dadurch auf.


    Sein Recht am Ende durchzusetzen ist nicht immer leicht, aber man kann zumindest andere vor solchen Händlern warnen. Es besteht auch die Möglichkeit sich über den Shop bei Nokia (ist ja nen Service Partner) zu beschweren. Meiner Erfahrung nach, geht dann alles viel leichter von der Hand.



    Übrigens ein feiner Zug von dem anderen Nokia Shop, Dein Gerät "gnädiger Weise" einzuschicken. Da diese Shop oftmals eigenständig arbeiten und Du kein Geschäftsverhältnis mit Nokia hast, ist es echt ein feiner Zug, diesen Service zu leisten.


    Und ohne jetzt kleinlich wirken zu wollen, aber dass das Gerät nach rauch riecht ist ein unzumutbarer Umstand, der sich eh nicht durch eine Reparatur beseitigen lässt.

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde


    Übrigens ein feiner Zug von dem anderen Nokia Shop, Dein Gerät "gnädiger Weise" einzuschicken. Da diese Shop oftmals eigenständig arbeiten und Du kein Geschäftsverhältnis mit Nokia hast, ist es echt ein feiner Zug, diesen Service zu leisten.


    Das ist kein feiner Zug, dazu ist der Shop (sofern es ein offizieller NSC ist) aufgrund der Garantieerklärung von Nokia zugunsten des Kunden verpflichtet.


    PS. die von Blumentopferde genannten Rechte sind für euren Verkäufer bindend und können nicht abbedungen bzw. umgangen werden, § 475 BGB.


    PPS. Wie sich das ganze bei der Ignoranz gewisser Händler ihren Verpflichtungen dem kunden gegenüber in der Praxis durchsetzen lässt ist wieder ne ganz andere Sache ....

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Das ist kein feiner Zug, dazu ist der Shop (sofern es ein offizieller NSC ist) aufgrund der Garantieerklärung von Nokia zugunsten des Kunden verpflichtet.


    Gut, da stimme ich Dir jetzt einfach mal blind zu, da ich die selbestimmten Bedingungen von Nokia nicht so gut kenne.
    Meine Sicht war die gesetzliche...

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Tja, Knackpunkt ist der Absatz 3. In der Regel kann man davon ausgehen, dass es für den Käufer keinen erheblichen Nachteil bedeutet, wenn der Händler das Gerät einschickt. Und somit wird man dann warten müssen aufs Ersatzgerät...
    Ich weiß allerdings nicht, wie das ist, wenn man auf das Handy beruflich angewiesen ist. Aber selbst dann wird man das erstmal dem Händler erklären müssen und wird sich auf eine lange Diskussion einstellen. Und wenn er sich dann nicht auf einen Umtausch einläßt, selbst wenn er dazu verpflichtet wäre, dann kannst du mit nem Anwalt drohen so lange du willst, das wird dir in dem Moment auch nicht helfen. Selbst wenn du hinterher irgendwann Recht bekommst...

  • Zitat

    Original geschrieben von denfyre
    Tja, Knackpunkt ist der Absatz 3. In der Regel kann man davon ausgehen, dass es für den Käufer keinen erheblichen Nachteil bedeutet, wenn der Händler das Gerät einschickt. Und somit wird man dann warten müssen aufs Ersatzgerät...
    Ich weiß allerdings nicht, wie das ist, wenn man auf das Handy beruflich angewiesen ist. Aber selbst dann wird man das erstmal dem Händler erklären müssen und wird sich auf eine lange Diskussion einstellen. Und wenn er sich dann nicht auf einen Umtausch einläßt, selbst wenn er dazu verpflichtet wäre, dann kannst du mit nem Anwalt drohen so lange du willst, das wird dir in dem Moment auch nicht helfen. Selbst wenn du hinterher irgendwann Recht bekommst...


    Ah... Genau anders herum wird ein Schuh draus. Nach Abs. 3 muss der Händler seinen unverhältnismäßigen Aufwand begründen. Das Du auf Dein Telefon angewiesen bist (beruflich), davon muss er ausgehen. Du bist dem Händler dort keine Erklärung schuldig.
    Ich denke, ob Du ohne Anwalt Dein Recht bekommst, hängt davon ab, wie Du dem Händler kommst und was Du für einen vor Dir hast. Leider sind es meist Angestellte, die einfach nur ihrem Chef nachplappern. Die hat man in ein paar Sekunden ausgezählt und man verpackt den Chef noch dazu :o
    Klar lohnt der Aufwand meist nicht, aber so beugen die Händler immer weiter das Gesetz.


    Lustige Geschichte, ich hoffe ich nerve Euch nicht.
    Ich habe ein PC-Spiel bei MM gekauft. Nun bin ich immer nicht so schnell und ich habe auch nicht immer die Zeit, also stellte ich nach ca. 2 Monaten fest, das Spiel läuft nicht. Ich also los zum MM, tauschen !
    Wer mal versucht hat Software bei MM zu tauschen wird mich verstehen.
    Da sagt der Verkäufer zu mir: "Das geht nicht", ich denke so bei mir: "Den haste jetzt nicht verstanden".
    Ich frage: "Warum nicht", er antwortet: "Die könnten Sie ja kopiert haben !"


    Nachdem ich dann sachlich und mit Nachdruck den Fillialleiter zum Gespräch bat, wurde die CD anstandslos getauscht.


    Warum? §439 BGB gilt auch bei Software und das schlimmste, der Verkäufer bezichtigt mich einer Straftat, bevor er sich vom Zusatnd der CD überzeugte.
    Kann doch nicht sein, das der Kunde sich dagegen wehren muss.
    Der Normale Weg ist eigentlich ein anderer: "Es tut mir leid, dass Sie mit dem Produkt Probleme haben, ich tausche es gern aus".


    Ich kann ja was davon mit in meine Berufliche Karriere integrieren: "Im Zweifel gegen den Angeklagten" :top:

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Versteh mich nciht falsch, ich würde das natürlich auch gern so interpretieren, das man sofort sein Handy getauscht bekommt, keine Frage. Ich denk jedoch, dass das praktisch nicht so laufen wird. Spätestens wenn dir der Händler ein Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur anbietet, wirst du kaum noch dagegen argumentieren können.
    Wäre allerdings mal interessant die dazu gültige Rechtsprechung zu lesen, gibts sicherlich einige Urteile zu ;)


    Habs bei nem Autoradio selbst erlebt, war zwei Mal zur Reparatur und kam zwei Mal defekt zurück. Als sie es dann zum dritten mal reparieren wollten, hab ich mal den Chef verlangt. Der hat mir dann auch anstandslos eine Gutschrift über den Kaufbetrag gegeben, wofür ich dann ein anderes Autoradio bekommen habe.
    Der Vergleich hinkt sicherlich etwas, da ein Handy im Gegensatz zu einem Autoradio beruflich notwendig sein kann/ ist. Will damit nur sagen, wenn man mit den richtigen Leuten vernünftig redet, erreich tman oft mehr, als wenn man mit Klage Tod und Teufel droht...

  • Zitat

    Original geschrieben von denfyre
    Versteh mich nciht falsch, ich würde das natürlich auch gern so interpretieren, das man sofort sein Handy getauscht bekommt, keine Frage. Ich denk jedoch, dass das praktisch nicht so laufen wird. Spätestens wenn dir der Händler ein Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur anbietet, wirst du kaum noch dagegen argumentieren können.
    Wäre allerdings mal interessant die dazu gültige Rechtsprechung zu lesen, gibts sicherlich einige Urteile zu ;)


    Habs bei nem Autoradio selbst erlebt, war zwei Mal zur Reparatur und kam zwei Mal defekt zurück. Als sie es dann zum dritten mal reparieren wollten, hab ich mal den Chef verlangt. Der hat mir dann auch anstandslos eine Gutschrift über den Kaufbetrag gegeben, wofür ich dann ein anderes Autoradio bekommen habe.
    Der Vergleich hinkt sicherlich etwas, da ein Handy im Gegensatz zu einem Autoradio beruflich notwendig sein kann/ ist. Will damit nur sagen, wenn man mit den richtigen Leuten vernünftig redet, erreich tman oft mehr, als wenn man mit Klage Tod und Teufel droht...


    Oh ja, ganz klar. Ich lasse nie den Juristen raushängen. Der Erfolg dabei ist, dass die Händler sich sperren und es darauf ankommen lassen. Viele schlucken das ja auch.
    Ich habe natürlich noch den Vorteil, das ich noch eine anwaltliche Zulassung besitze und mir in solchen Fällen einen Spaß daraus mache, dagegen vor zu gehen.
    Aber es ist generell eine heikle Sache denen mit § zu kommen, gerade bei größeren Händlern.
    Ich halte ein Radio übrigens nicht für verzichtbarer als ein Handy, ein Radio trägt aktiv zu Verkehrssicherheit bei ;) Nenn mich Haarspalter...


    Ich weiß von einem Anwaltskollegen, das der in solchen Fällen immer Kopien aus seinen eigenen Fachbuch mitnimmt und den Verkäufern dann vorlegt. Denn was dort geschrieben steht, kann ja nicht falsch sein, schließlich ist es ja aus einem Buch :p

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Der Normale Weg ist eigentlich ein anderer: "Es tut mir leid, dass Sie mit dem Produkt Probleme haben, ich tausche es gern aus".


    Und bei so einem Händler würde ich immer wieder gerne gehen und dort etwas kaufen, auch wenn es ein paar Euro mehr kosten würde.


    Leider hat sich dies größtenteils noch nicht zum Handel durchgesprochen :>

    Hier stand eine Signatur.

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