Kabel Deutschland:200 EUR-Conrad-Gutschein

  • wie schaut es aus mit den gebühren für den kabelanschluß?


    wir haben momentan keinen angemeldeten (arme studenten-wg) können trotzdem über kabel fernsehen gucken. (ich meine nicht GEZ, sondern den kabelbetreiber, GEZ
    sind wir befreit)


    ist in den 25 € für die flat dann auch die grundgebühr für den kabelanschluß mit drin?
    oder kommen die obendrauf oder kann man die flat für 25€ nutzen und die gebühren für den kabelbetreiber weiterhin nicht zahlen, weil wir ja nur surfen und nicht per kabel fernsehen?


    nicht das ich mich anmelde fürs internet und dann werden kosten vom kabelbetreiber verlangt.


    danke

    Immer locker durch die Hose atmen.

  • also Kabel Fernsehen analog kostet 9,15€ bei Kabel Deutschland, die digitalen Anschlüsse gibts in diversen Kombis, dafür noch ma auf da page von Kabel DTL gucken.
    Prob ist, dass der analogenicht offiziell beworben wird, also auch kein KWK oder Provisionen möglich, soweit ich informiert bin. Ich habe meinen im Kabel DTL Partnershop schalten lassen.
    Die Flats(Telefon+Internet)20000 kostet 24,90€, die 30000 kostet 34,90€, wenn du zusätzlich Kabelfernsehen haben willst kommen nochmal 9,15€ oder mehr hinzu.
    Du erhälst auch zwei von einander unabhängige Rechnungen.
    Je nachdem was du brauchst, lässt sich auch nur Internet oder nur Kabelfernsehen schalten.


    regards

  • So, Internet&Telefonflat klappte innerhalb von 8 Tagen nach dem Auftrag, 3 Tage später war auch der Conrad-Gutschein da...sehr fix!
    Eine Frage zum Gutschein: Den kann man aber auch in einem Conrad-Shop einlösen, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von bigbutler4
    wie schaut es aus mit den gebühren für den kabelanschluß?


    wir haben momentan keinen angemeldeten (arme studenten-wg) können trotzdem über kabel fernsehen gucken. (ich meine nicht GEZ, sondern den kabelbetreiber, GEZ
    sind wir befreit)


    nicht das ich mich anmelde fürs internet und dann werden kosten vom kabelbetreiber verlangt.


    Das ist schon eine Unverschämtheit, dass ein Unternehmen von dir für eine Leistung Geld verlangt.


    Aber wenn eure "arme Studenten-WG" dann mit dem Studium fertig ist, dann möchtet ihr gerne gut bezahlte Jobs haben. Habt ihr euch schon einmal gefragt, woher die Firmen das Geld nehmen, um eure Akademikergehälter zu bezahlen?


    Zitat

    Original geschrieben von bigbutler4
    könnte ich nur internet schalten und schwarz fernsehen?


    Du kannst § 265a StGB lesen und dann noch einmal über die Frage nachdenken. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    Du kannst § 265a StGB lesen und dann noch einmal über die Frage nachdenken. ;)


    Wenn wir schon klugscheißen: DA wird er nicht fündig werden. Wenn das Antennenkabel nur noch in die Wandsteckdose gesteckt werden muss und mehr nicht(wovon ich hier ausgehe, weil es in vielen Haushalten der Fall ist), dann fällt ein 265a auch raus. (Krause in: NStZ 1990, 526, 528). Also immer ganz ruhig bleiben.

  • Und jetzt haben wir uns wieder alle lieb...


    Andere Frage: Ich habe nun auch nach etwas längerer Wartezeit meine Vertragsbestätigung von Kabel Deutschland erhalten; mit dem Hinweis, ein Techniker würde mich demnächst anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.
    Rufen die mit folgender Nummer an: +49220484 ? Hatte diverse Anrufe in Abwesenheit, aber wenn ich die Nummer anrufe kommt nur eine komisch abgehackte Bandansage "nicht vergeben".

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Also immer ganz ruhig bleiben.


    Naja du und ich können auch ganz ruhig bleiben, denn es ist nicht unser Forum und wir haben nicht den Anfangsverdacht für eine Straftat begründet. Ich wollte nur einmal kurz darauf hinweisen, dass es nicht so klug ist mit solchen Sachen in einem öffentlichen Forum haussieren zu gehen und auch noch wiederholt nachzufragen.


    Dass im Ergebnis eine Strafbarkeit ausscheidet oder dass Verfahren im Sande verläuft/nicht eröffnet wird wegen Geringfügigkeit, mag alles sein, aber bitte gebt doch nicht immer so offen eure Straftaten zu.


    Wenn flatty hier kräftig den Sachverhalt verändert, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen, dann könnte man den Sachverhalt auch so verstehen, dass der Kabelanschluss durch die Miete bereits bezahlt wird und dies bigbutler4 gar nicht bekannt war. Dann wäre seine Tat versucht und §265a bestimmt eine Versuchsstrafbarkeit. Also vergessen wir das Thema besser komplett.


    Zitat

    Original geschrieben von nonofyabiz
    Und jetzt haben wir uns wieder alle lieb...


    So ist es. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann

    Aber wenn eure "arme Studenten-WG" dann mit dem Studium fertig ist, dann möchtet ihr gerne gut bezahlte Jobs haben. Habt ihr euch schon einmal gefragt, woher die Firmen das Geld nehmen, um eure Akademikergehälter zu bezahlen?




    Du kannst § 265a StGB lesen und dann noch einmal über die Frage nachdenken. ;)



    ich will hier keine diskussionen vom zaun brechen, aber du kennst uns doch gar nicht. weder was wir studieren noch was wir verdienen werden.


    "Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2007/2008 seinen Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 9,5 Prozent auf 1,19 Milliarden Euro gesteigert. Der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag mit 457,8 MIllionen Euro um 19,7 Prozent über dem Vorjahr.



    mir kommen die tränen. muhhahaha. wohin geht die kohle, in die forschung?
    und gleichzeitig werden jährlich stellen abgebaut.



    und unser budget ist niedriger als das eines sozialhilfeempfängers, das kann dir bestimmt jemand von den ehmaligen mitarbeitern bei kabel deutschland bestätigen, denen betriebsbedingt gekündigt wurde.


    ich weiß nicht wie ich meine studiengebühren zahlen soll, du erzählst mir was von paragraphen.

    Immer locker durch die Hose atmen.

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