Auf Betrüger reingefallen, brauche Hilfe!

  • Zitat

    Original geschrieben von d4ncer
    Also vielen Dank für Eure (teils sehr merkwürdigen) Tips. und Aussagen...


    Also das mit dem Entsperren sieht mein Rechtsanwalt nicht als problematisch an, weiterhin hat er das nicht gewerbsmäßig getan, sondern es vorgehabt, und dass ganz lega mit Gewerbeschein etc...
    ...


    Viele Grüße
    d4ncer



    Ganz legal mit Gewerbeschein, aber dennoch nicht gewerbsmäßig?
    Er hat es mehrmals durchgeführt und nicht nur vorgehabt, dass wird der Andere sagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von d4ncer
    Also das mit dem Entsperren sieht mein Rechtsanwalt nicht als problematisch an, weiterhin hat er das nicht gewerbsmäßig getan, sondern es vorgehabt

    Soso. :D


    In deinem ersten Beitrag ist von Entsperrungen und repariert die Rede, also deutliche Mehrzahl. Und nun defininiere gewerbsmäßig noch einmal ganz genau. Entweder dein RA heißt Lionel Hutz oder er hat das so nie gesagt.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Zitat

    Der Typ hat ja zugesagt bis heute das Geld zu überweisen, bin mal gespannt was sich noch tut. Kann ich den Typen auch wegen anderer Sachen anzeigen, offensichtlich Steuerhinterziehung, kein Impressum auf HP, Betrug anderen Personen gegenüber, neue Schulden trotz EV !?


    -Steuerhinterziehung --- dafür dürften dir die Beweise fehlen
    -kein Impressum --- dafür gibts ne Abmahnung, aber wenn er eh kein Geld hat?
    -Betrug gegenüber anderen --- Beweise oder Hörensagen?
    -neue Schulden --- das man hierfür jemanden anzeigen kann, wäre mir neu


    Es kommt darauf an, was du vorhast:
    Willst du wieder zu deinem Geld kommen - dürfte schwer werden wenn
    er hinter Gittern kommt.
    Geld abhaken, dann kannst du ja loslegen, Tip an die Finanzbehörden und ggf.
    an die ARGE.


    GP

  • was mir noch einfallen würde: man könnte für das nächste geschäftsjahr versuchen einen verlustvortrag beim finanzamt anerkennen zu lassen....könnte aber kompliziert werden und lohnt sich auch nur, wenn nächstes jahr mind. steuer in ähnlicher höhe fällig wird.

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