ZitatVolle Abschreibung für Geringwertige Wirtschaftsgüter!
Sind Sie Gewerbetreibender, Freiberufler oder Selbstständiger? Noch bis zum Ende des Jahres dürfen Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 59,50 bis 487,90 Euro brutto in voller Höhe abgeschrieben werden. So können Sie sich Ihr Weihnachtsgeld direkt wieder zurückholen und dabei noch Ihre Ausstattung deutlich verbessern.
Ab dem kommenden Jahr gelten auf Grund einer Änderung des Steuerrechts für GWG andere Grenzen und ein Abschreibungszeitraum von fünf Jahren. So müssen Sie Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 178,50 Euro bis 1.190 Euro brutto ab dem 1. Januar über volle fünf Jahre abgeschreiben.
Einige der Produkte, mit denen Sie auf jeden Fall ausgestattet sein sollten, finden Sie hier: blah ...blah ... blah ....
hat da jemand Ahnung von und kann kurz und knapp erklären was darunter zu verstehen ist, wäre ja evtl interessant nur bin ich auf dem Gebiet leider noch nicht allzu bewandert !?