"Volle Abschreibung für Geringwertige Wirtschaftsgüter"

  • Zitat

    Volle Abschreibung für Geringwertige Wirtschaftsgüter!
    Sind Sie Gewerbetreibender, Freiberufler oder Selbstständiger? Noch bis zum Ende des Jahres dürfen Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 59,50 bis 487,90 Euro brutto in voller Höhe abgeschrieben werden. So können Sie sich Ihr Weihnachtsgeld direkt wieder zurückholen und dabei noch Ihre Ausstattung deutlich verbessern.


    Ab dem kommenden Jahr gelten auf Grund einer Änderung des Steuerrechts für GWG andere Grenzen und ein Abschreibungszeitraum von fünf Jahren. So müssen Sie Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 178,50 Euro bis 1.190 Euro brutto ab dem 1. Januar über volle fünf Jahre abgeschreiben.


    Einige der Produkte, mit denen Sie auf jeden Fall ausgestattet sein sollten, finden Sie hier: blah ...blah ... blah ....



    hat da jemand Ahnung von und kann kurz und knapp erklären was darunter zu verstehen ist, wäre ja evtl interessant nur bin ich auf dem Gebiet leider noch nicht allzu bewandert !?

  • trifft überwiegend Firmen, ich denke mal du hast keine wenn du das nicht verstehst.


    Leider fällt auch die degressive Abschreibung flach ab 2008 auch ein großer Nachteil.


    ab ca 175 Euro Teile über 5 Jahre abschreiben zu müssen ist ne Frechheit.


    Aber ich reg mich jetzt nicht weiter auf mal schauen wie es sich auf meine Bilanzen auswirkt.


    Ich habe dieses Jahr noch nen neuen Firmenwagen gekauft damit ich noch degressiv abschreiben kann

  • Dompteur9


    Das ganze ist doch ein ganz billiger Trick, um bei der nächsten Bundestagswahl die Bilanz noch ein wenig zu schönen.
    Spätestens in 7 Jahren sollte sich das ganze dann aber wieder egalisiert haben, da dann eben die Anzahl der Güter, die pro Erklärung abgeschrieben werden entsprechend zunimmt.
    Bin gespannt, was ihnen dann einfällt - so ist es jedenfalls wieder eine Aktion nach dem Motto, ich bin gerade an der Regierung, also müssen die Zahlen stimmen, wie sich das auf die nächste bzw. übernächste Legislaturperiode auswirkt ist mir völlig wurscht...


  • Bin im Moment Azubi zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel, daher hab ich schon etwas Ahnung und auch gleich mal 'ne Frage, du scheinst dich ja auch auszukennen (oder jemand anderes, der Ahnung davon hat^^)


    Das heißt:


    1) Ab 2008 ist die Spanne für GWG von 178,50 Euro bis zu 1190 Euro brutto anzusetzen? Und alle Güter innerhalb dieser Spanne (die bisher auch unter GWG fallen) müssen über 5 Jahre hinweg abgeschrieben werden?


    2) Die degressive Abschreibung fällt komplett weg oder wie hab' ich deine obige Äußerung zu verstehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von THWS

    1) Ab 2008 ist die Spanne für GWG von 178,50 Euro bis zu 1190 Euro brutto anzusetzen?


    Netto. Alle derartigen Grenzen sind netto.
    Oh - kurz verlesen. Die Netto-Grenze liegt bei 150, also sind 178,50 inkl. 19%Mwst. richtig.
    Mir fällt auch kein GWG mit ermäßigtem Steuersatz ein


    Zitat


    2) Die degressive Abschreibung fällt komplett weg


    So ist es.
    Dafür gibt es jetzt so was schickes wie einen "Investitionsabzugsbetrag", der für kleinere Unternehmen das Ganze evtl. sogar besser stellt als bislang. ;)

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • und was ist mit den gütern über 1190 €


    ich bin nicht direkt betroffen, aber wegen sowas meinen steuerberater zu nerven mag ich nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von offline
    und was ist mit den gütern über 1190 €


    Das sind und bleiben Anlagegüter.
    Der Unterschied ist, das GWG pauschal und unabhängig von der betriebsüblichen Nutzungsdauer über 5 Jahre abgeschrieben werden müssen, Anlagegüter aber weiterhin individuell je nach eben dieser Nutzungsdauer.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Das sind und bleiben Anlagegüter.
    Der Unterschied ist, das GWG pauschal und unabhängig von der betriebsüblichen Nutzungsdauer über 5 Jahre abgeschrieben werden müssen, Anlagegüter aber weiterhin individuell je nach eben dieser Nutzungsdauer.


    gut danke.

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