Nokia E61 mit Xtra-Karte für Euro 49,99 im T-Punkt

  • Re: Re: Re: Re: Re: @ Blackfusion


    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe, verkaufe ich die Ware "von privat". Wie auch sonst?


    1.) Gar nicht ?!
    2.) Gewerbe anmelden wie anderen auch?!
    3.) Über einen Ebay Reseller verkaufen ... der dass Gewerblich macht?


    Aber warum auch ehrlich wenn´s ja eh keiner merkt und keinen interesiert?



    Zitat

    Was ich glaube spielt in etwa die gleiche Rolle wie das was du anderen unterstellst ;)


    Dass glaube ich nicht ... glaub du es ruhig, ich bin nicht der Meinung. Ich unterstelle nicht allen HIER dass Sie dass tun sondern den ebayverhökerern dass Sie es tun PUNKT.


    Um es mal auf den Punkt zu bringen: Ich halte es für unkorrekt die Handy´s bei Ebay zu verkaufen. 2 Gründe fallen mir dazu ein: der eine hat rechtliche Gründe ... der andere hat für mich etwas mit mhhh Anstand? zu tun. Ich kaufe mir keine 3 Stück um 3 bei Ebay zu verkaufen weil ich kA wieviel Gewinn mache? 100-300 € - der Verkäufer täuscht u.a. auch den KÄUFER ... und dass missfällt mir als KÄUFER schon mal.

    Vertrauensliste: 1,2,3,4

  • Keine IMEI drauf.
    Aber halte die Geschichte eher für ein Märchen.
    Ferner kann Dein Freund das Update doch selber machen. Habe mein E61 auch direkt mal auf den neusten Stand gebracht (um dann zu merken, das dadurch die BB-Software nicht mehr funktioniert :rolleyes: )


    -Andi-

    Signatur:
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  • Zitat

    Original geschrieben von Celine
    Ist es bei eurem Beleg auch so,dass ihr nur die Artikelnummer des gerätes mit Xtra pack habt,was ja bei jedem modell gleich ist,ohne imeinr des gerätes?


    Bei mir steht keine auf dem Beleg - auch nicht auf dem dazugetackerten Xtra Formular. Es ist aber klar ersichtlich dass das Handy gekauft wurde mit Stempel der Filiale ...

    Vertrauensliste: 1,2,3,4

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Keine IMEI drauf.
    Aber halte die Geschichte eher für ein Märchen.
    Ferner kann Dein Freund das Update doch selber machen. Habe mein E61 auch direkt mal auf den neusten Stand gebracht (um dann zu merken, das dadurch die BB-Software nicht mehr funktioniert :rolleyes: )


    -Andi-


    naja,ich hab eine freundin,die bei nokia arbeitet.
    die meinte auch,dass die imei nr auf dem beleg ein muss ist.
    aber es gibt ja auch andere mängel statt software,die man selber nicht beheben könnte,und somit die 2 jahre garantie/gewährleistung in anspruch nehmen müsste.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: @ Blackfusion


    Zitat

    Original geschrieben von blackfusion
    1.) Gar nicht ?!

    Warum sollte ich eine Ware, die ich gekauft habe, nicht auch wieder veraeussern duerfen?

    Zitat

    2.) Gewerbe anmelden wie anderen auch?!

    Um einmalig 3 Geraete zu verkaufen? Da lacht das Gewerbeamt dich aus ;)

    Zitat

    3.) Über einen Ebay Reseller verkaufen ... der dass Gewerblich macht?

    Und dem schenke ich die Geraete? Der beteiligt mich ja auch am Gewinn, das sollte nach deiner Auffassung genauso "unrecht" sein.


    Zitat

    100-300 € - der Verkäufer täuscht u.a. auch den KÄUFER ... und dass missfällt mir als KÄUFER schon mal.

    Wo wird denn der Kaeufer getaeuscht? Bekommt er kein E61 in OVP incl. Rechnung von wasweissichwann? Der Kaeufer erhaelt genau das, was beworben wird (mal davon ausgehend, dass die Ware korrekt beschrieben ist).


    Solange DU als KAEUFER eben nicht bei einer Auktion zuschlaegst, bei der du ein schlechtes Gefuehl hast, muss dir auch nix missfallen.


    Und solange du nichts kaufst, gibst du hier nur viel heisse Luft von dir ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von blackfusion
    Bei mir steht keine auf dem Beleg - auch nicht auf dem dazugetackerten Xtra Formular. Es ist aber klar ersichtlich dass das Handy gekauft wurde mit Stempel der Filiale ...



    bei dem einem gerät hab ich auch kein stempel,sondern nur die unterschrift,wobei ja auf der fläche steht,dass die unterschrift vom händler vorhanden sein muss


    oder müsste ich nochmal zum shop wegen dem stempel?

  • Sodele, war noch in Schorndorf und Backnang.
    In Schorndorf gabs nix mehr, aber in Backnang soll einer heute schneller als ich gewesen sein! :-(
    Und das 2. Gerät wurde mit Vertrag reserviert.
    Schade, ganz schön viele KM abgespult, aber bin gar nicht soo enttäuscht, erst recht weil ich in keinem T-Punkt schlecht behandelt wurde!!


    Der Mann in Schorndorf hat sich die größte Mühe gegeben, im Bestand in verschiedenen T-Punkten nachgeschaut und auch 3 Kollegen angerufen!!
    Habe mich zwar schon bei ihm bedankt, aber nochmals Danke für die freundliche Bedienung T-Punkt Schorndorf! :top: :top:

    Es heißt denN, nicht den!!

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: @ Blackfusion


    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Warum sollte ich eine Ware, die ich gekauft habe, nicht auch wieder veraeussern duerfen?


    Ich sage ja nicht du darfst Ware die du gekauft hast nicht wieder veräußern - nur gilt diese Tätigkeit in dieser Form doch wohl kaum als PRIVATVERKAUF wenn ich 3 kaufe UM SIE ZU VERKAUFEN - mir fällt da spontan ein Begriff ein: HANDEL (mit absicht Gewinn zu machen ) und dass ist NICHT der normalfall wenn du mal "einen Artikel bei Ebay verkaufst den du mal gekauft hast" ODER ?

    Zitat

    Um einmalig 3 Geraete zu verkaufen? Da lacht das Gewerbeamt dich aus ;)


    DENEN ist völlig egal WARUM oder WOFÜR du dass machst. (Und jetzt sag nicht: "Drogenverkauf" als zweck ...)

    Zitat

    Und dem schenke ich die Geraete? Der beteiligt mich ja auch am Gewinn, das sollte nach deiner Auffassung genauso "unrecht" sein.


    Den Teil habe ich leider nicht verstanden

    Zitat

    Wo wird denn der Kaeufer getaeuscht? Bekommt er kein E61 in OVP incl. Rechnung von wasweissichwann? Der Kaeufer erhaelt genau das, was beworben wird (mal davon ausgehend, dass die Ware korrekt beschrieben ist).


    Ich werde getäuscht weil ich denke: Der Verkäufer handelt als Privatperson. Ich werde getäuscht weil ich imho einen HANDEL mit jmd. abschließe der den Gewinn (vermutlich (ACHTUNG UNTERSTELLUNG ! ) ) nicht versteuert / angibt. ANDERE Händler werden benachteiligt was in letzter Instanz den Wettbewerb bei Ebay verschlecht und für mich als Käufer nachteilig ist.

    Zitat

    Solange DU als KAEUFER eben nicht bei einer Auktion zuschlaegst, bei der du ein schlechtes Gefuehl hast, muss dir auch nix missfallen.


    Neben der Tatsache dass ich als mündiger Bürger eh immer darauf achte was ich wo kaufe ... Darf ich erwarten dass der Verkäufer nicht seine Probleme zu meinen macht indem es heißt ICH müsste darauf achten ob der Verkäufer vielleicht unseriös ist ...

    Zitat

    Und solange du nichts kaufst, gibst du hier nur viel heisse Luft von dir ;)


    Ich kaufe regelmäßig dinge bei Ebay und verkaufe auch manchmal etwas ... insofern betrifft mich dass schon.

    Vertrauensliste: 1,2,3,4

  • Andreas Böhm


    Mach doch das Update wieder umgekehrt drauf. :D


    Dann geht dein Blackberry wieder!

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: @ Blackfusion


    Zitat

    Original geschrieben von blackfusion
    Den Teil habe ich leider nicht verstanden

    Dein Vorschlag war, es ueber einen Agenten zu verkaufen, der gewerblich auftritt. Nun wird dieser den Verkaeufer ja am erzielten Gewinn beteiligen bzw. einfach nur seine Provision kassieren und nicht alles fuer sich behalten, sonst hat die Sache fuer den Verkaeufer keinerlei Anreiz.



    Zitat

    Ich werde getäuscht weil ich denke: Der Verkäufer handelt als Privatperson. Ich werde getäuscht weil ich imho einen HANDEL mit jmd. abschließe der den Gewinn (vermutlich (ACHTUNG UNTERSTELLUNG ! ) ) nicht versteuert / angibt. ANDERE Händler werden benachteiligt was in letzter Instanz den Wettbewerb bei Ebay verschlecht und für mich als Käufer nachteilig ist.

    Kann dir letztendlich egal sein, ob der Verkaeufer tatsaechlich privat taetig ist oder nicht. Solange du vor Kauf ueber die Bedingungen aufgeklaert wirst (z.B. kein Gewaehrleistungsanspruch ggueber dem Verkaeufer, kein Rueckgaberecht), besteht kein Anlass, von einer Taeuschung auszugehn.


    Ob andere Haendler benachteiligt werden ist fuer dich als Endkunde auch vollkommen egal. Da koennen sich ja dann die Haendler ggf. selbst drum kuemmern.


    Fuer dich als Kaeufer ist das erst mal von Vorteil, da du so die Ware guenstiger erstehen kannst. Wenn du unbedingt eine Rechnung von dem Haendler willst, der die Ware auch anbietet - bitte, kauf dort.


    Zitat

    Darf ich erwarten dass der Verkäufer nicht seine Probleme zu meinen macht indem es heißt ICH müsste darauf achten ob der Verkäufer vielleicht unseriös ist ...

    Tut ja niemand - DU machst DIR die Probleme selbst, indem du davon ausgehst, dass der Verkaeufer ja eigentlich gewerblich taetig ist. Wenn's dich stoert, kauf' halt einfach woanders. Problem FUER DICH geloest.

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