Nokia E61 mit Xtra-Karte für Euro 49,99 im T-Punkt

  • Zitat

    Original geschrieben von Snoopyracer
    Die dürfen 100%ig Vorführgeräte verkaufen, weil ein Kollege von mir in zwei verschiedenen Läden das Nokia 50 aus der Aktion gekauft hat und die Verkäuferin jedes mal noch das Gerät extra geputzt hat. War absolut kein Problem. Ich denke mal der rote Punkt ist da nur drauf damit nicht mal ein Mitarbeiter aus versehen den "Leerkarton" ohne Gerät verkauft.


    Eine plausible Erklaerung. Allerdings wurde mir in mehreren T-punkten unabhaengig von Abverkaufsaktionen gesagt, dass Vorfuergeraete nicht verkauft werden duerfen. Vielleicht handhaben sie das unterschiedlich oder nicht alle shops halten sich an die Richtlinien.
    Ebenso endgueltig ungeklaert finde ich ist die Frage, ob Mitarbeiter selber an der Abverkaufsaktionen offiziell teilnehmen duerfen oder nicht. Es wurde hier behauptet, dass dies sogar ein Kuendigungsgrund waere andererseits soll angeblich sogar die Hotline-Tusse (im routinemaessig aufgezeichneten Gespraech?) ausgesagt haben, dass sie fuer den Preis das Handy selber genommen haette, wenn man den Aussagen von xSteveOx Glauben schenken darf.


    Ciao

  • Ich habe ja auch in einem Laden ein Ausstellungsgerät gekauft. Das lag in einer Vitrine und konnte auf Anfrage angesehen werden.


    In einem anderen Shop gab es allerdings nur noch ein E61 als Vorführgerät, das hatte den roten Punkt sogar auf dem Gerät und war für jeden zugänglich. Da ich da schon ein E61 hatte, habe ich nicht explizit danach gefragt, mir wurde es aber auch nicht angeboten, was für mich bedeutete, dass das Gerät nicht verkauft werden kann. Den Dummy im ersten Laden wollten sie mir ja auch nicht geben, weil der zurück an die Deko-Abteilung gehen sollte.

  • Zitat

    Original geschrieben von dominiks
    Ebenso endgueltig ungeklaert finde ich ist die Frage, ob Mitarbeiter selber an der Abverkaufsaktionen offiziell teilnehmen duerfen oder nicht.


    Notfalls kauft das Gerät dann ein Bekannter/ eine Bekannte....

    ***21 Jahre o2***

  • nach meinen informationen kann ich bestätigen, dass vorführgeräte nicht verkauft werden dürfen. mir wurde mal gesagt (früher, nicht im zusammenhang mit dieser aktion) das diese geräte an t-mobile zurückgehen MÜSSEN!
    vll wussten das die mitarbeiter, die die vprführgeräte verkauft haben, dass einfach nicht, oder die shops haben verschiedene gerät, wovon die einen verkauft werden dürfen und die anderen nicht!

  • Ihr glaubt auch alle Geschichten die euch in den T-Punkt Shops erzählt werden. Warum sollten die Geräte zurück gegeben werden? Und die Story mit der "anderen Software Version" ist doch wirklich der größte Witz.


    Im Rahmen dieser "Abverkaufsaktion" wurde ohne ende "Mist" in den Shops erzählt. Das kann man gar nicht mehr alles aufzählen.


    Gruß


    SR

  • Zitat

    Original geschrieben von Crazysurfer
    Sagt mal wie lang läuft die Aktion noch? Ich hab zum Glück zwei E61 bekommen und ein SE K800i. :top:


    oje...!! Bitte kein Salz in die Wunde streuen...ich könnte nicht Mal ein stuck Chocolate ergattern... :(

  • Zitat

    Original geschrieben von dadash
    oje...!! Bitte kein Salz in die Wunde streuen...ich könnte nicht Mal ein stuck Chocolate ergattern... :(


    Weißte was noch härter ist? Das SE K800i hab ich bei Ebay für 150€ verkauft ;-)

  • nokia e50


    hallo!


    war gerade in nem tpunkt und hab nach nem e50 gefragt....der hat dann im lager gesucht un dnoch eins gefunden...er hat dann gefragt mit welchem vertrag,da hab ich gesagt in verbindung mit ner xtra card und er meinte das geht nicht.... hab dann auf der hotline angerufen aber die konnten mir nicht weiterhelfen.....hat einer von euch ne idee wie ich ihn überzeugen kann mir das gerät doch zu verkaufen??? hab den tread schon ma durch geguckt komm aber nicht weiter...



    grus tommy

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  • Re: nokia e50



    bei einem anderen mitarbeiter vielleicht probieren ?
    Oder einfach mal etwas leuter nach seinem namen fragen udn sagen dass du dich bei t-mobile bzw. bei seinem vorgesetzten beschweren willst ...



    Zitat

    Original geschrieben von xSteveOx
    speziell jetzt ne Frage an die Spezialisten (booner ?!): Wenn das mit der anderen Software stimmt, wieso verstößt dass dann nicht gegen §434 I S.3 BGB ? Vorführung/ausstellung müsste doch zu Werbung zählen, oder nicht ?


    hat da jemand ne antwort drauf ?

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