Ich weiß nicht, wen du meinst *grübel*
schlüsseldienst zockt ab
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Übrigens: in einer Stunde kommt Dr. House.
Der entsprechende Thread gehört mal wieder belebt. -
Als wenn ich das jemals verpassen würde
Aber ich glaube, heute läuft ne Wiederholung. Also nich so wirklich ein Posting wert...
Übrigens: wir schweifen ganz gewaltig ab! Wir sollten wieder BTT.
*jetzt PC ausmacht und sich auf Dr. House freut*
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ich werde denen jetzt diesen widerspruch schicken.
erhoffe mir zwar nicht allzu viel aber um meine meinung zu transportieren wird es reichen:Sehr geehrte Damen & Herren,
hiermit widerspreche ich Rechnungsforderungen, die Sie gegen mich erheben.
Ich rief am 1.12.07 ihren Schlüsseldienst. Man sicherte mir zu, der Monteur würde nicht
länger als 15-30 Minuten brauchen. Nach 60 Minuten des Wartens sah ich den Auftrag als storniert an.
Als der Monteur nach 75 Minuten wider Erwarten doch noch eintraf, unterschrieb ich ihm eine Auftragsstornierung. Demzufolge sind Ihre Forderungen unbegründet, ich werde diese nicht begleichen!
Mit frdl. Gruß -
Ich dachte, es geht auch darum, dass Du an die 200€ zahlen sollst, ohne dass der Mensch vom Schlüsseldienst irgendetwas gemacht hat außer zu Dir zu fahren? Das wäre ja sogar eine zu hohe Rechnung, wenn er die zugezogene Tür geöffnet hätte!
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Zitat
Original geschrieben von PDMsouljah
Auftragsstornierung.Bitte verzeih einem alten Mann, wenn er schon wieder damit anfängt, aber hast du davon einen Durchschlag / Beleg?
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ich bilde mir ein, neulich in einem Urteil gelesen zu haben, daß die Dienstleistung des Handwerkers erst beim Kunden vor Ort beginnt und somit Anfahrts- und Rüstzeiten/-kosten dem Kunden nicht berechnet werden dürften.
Leider finde ich grad die Quelle nicht mehr, aber vielleicht weiß da jemand mehr. -
hallo, danke an alle für ihre meinungen.
bevor ich die erste mahnung bekomme, werde ich widerspruch einlegen. was anderes faellt mir hierzu als ersten schritt nicht ein. ich habe keinen beleg dafür das es eine stornierung war. es war bestimmt auch keine aber irgendwie muss ich denen ja verklickern das ich die gesamte rechnung nicht anerkenne. wenn das jemand besser formulieren kann oder sagen wir mal "deutlicher" dann wäre ich auch dankbar. ansonsten schick ich denen heute den brief, eh dieser auf abzocke getrimmte betrieb mir eine mahnung schickt. -
§ 138
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
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zu 2)
Wie kann man denn belegen/beweisen, daß derjenige (der Abgezockte) nicht / oder eben doch wußte, auf was er sich einläßt? Wo beginnt Unerfahrenheit, wo endet Urteilsvermögen? Sagen kann man viel ("Ich hab nicht gewußt, daß ich die Anfahrt zahlen muß" o.ä.) - auf beiden Seiten. Ich will niemandem irgendwas unterstellen - ich verweise nur auf den zweiten Satz in meiner Signatur. Denn wenn es drauf ankommt, wetzen alle Parteien die Messer. Und das dann juristisch auseinanderzufriemeln ist Zeit- und Kostenintensiv.
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