FAQ - Fragen zum Zoll und zu Importen

  • Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    ... Und was muss man mitbringen, damit die ihren Segen erteilen?


    Wie schon gesagt solltest du dir vorher ansehen wo an deinem Laptop, iPod, Kamera, etc. die Seriennummer ist, damit es schneller geht. Dire wird nämlich ins Formular eingetragen.



    Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    Okay, aber die Rechnungen dafür brauchen die nicht, oder?


    Siehe Antwort von ChickenHawk.
    Dazu noch der Hinweis: Wenn du eine Rechnung aus Deutschland hast, dann nimm diese mit auf die Reise! Dann brauchst du natürlich kein INF3.


    Ciao

  • Ich möchte mit meinem EU-iPhone in die USA.


    Steigen meine "Chancen" bei der Rückkehr nach Deutschland vom Zoll überprüft zu werden, wenn ich das iPhone per INF3 "angemeldet" habe?


    So nach dem Motto: "Mal gucken ob er das Teil auch wieder mitbringt und nicht dort verkauft hat".


    Wobei ich mir die Kontrolle recht schwierig vorstelle, ich trage bei der Einreise ja kein Namensschild um den Hals :D

  • SvenBln:


    Grundsätzlich sollte es ausreichen, die Rechnung des iPhones dabei zu haben. Auf der Rechnung sollte ersichtlich sein, dass das Gerät innerhalb der EU erworben wurde.

    ------------------------------------------
    Grüße,


    Christian

  • Es geht darum, dass der Zoll annehmen könnte, dass das iPhone in den USA gekauft wurde. In dem Fall müsste es nämlich auf deine Reisefreigrenze an zollfrei einzuführenden Waren angerechnet werden bzw. läge womöglich schon darüber weil du nur Waren bis zusammen max. 430 EUR zollfrei mitbringen darfst.


    Wenn du aber einen Nachweis hast, dass sich das Gerät jetzt schon rechtmäßig in der EU befindet und du es von hier aus mit auf die Reise genommen hast, muss es natürlich bei der Rückkehr nicht mehr verzollt werden.


    Es gibt dazu 2 Wege: entweder du führst eine Rechnungskopie mit, aus der hervorgeht, dass du das Gerät hier gekauft hast. Im Idealfall steht auch eine Seriennummer oder IMEI auf dieser Rechnung.
    Oder du lässt vor dem Abreise im Zollamt eine sog. Nämlichkeitsbescheinigung ausfüllen. Dann kriegst du mit dem INF3 einen Wisch, der bestätigt, dass du das Gerät hier besitzt und schon bei der Ausreise mitführst.


    Würdest du bei der Einreise gefilzt kannst du mit einer dieser beiden Möglichkeiten nachweisen, dass das iPhone nicht in den USA gekauft wurde und mithin jetzt nicht verzollt werden muss. Auf deinem Beleg (Rechnung oder INF3) sollte aber klar erkennbar sein (Seriennummer, IMEI, ...), dass es sich um das mitgeführte Gerät handelt. Weil sonst könnte man ja theoretisch nur eine Rechnung mitnehmen, ein iPhone in den Staaten kaufen und es dann mit der Rechnung eines hier erworbenen Gerätes importieren...


    Deine Chancen auf eine Zollkontrolle ändern sich aber nicht wenn du im Zollamt ein INF3 anfertigen lässt und wenn du das Gerät in den USA verkaufen würdest interessiert das den deutschen Zoll nicht. Den interessiert nur, wenn man Waren in die EU einführt.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Es hätte ja sein können, dass meine Anmeldung in irgendeiner Datei gespeichert wird, und ich bei der Rückkehr somit auf jeden Fall kontrolliert werde. Der Zoll könnte ja aufgrund meiner Anmeldung denken, dass ich ganz sicher (reichlich) Waren mit nach Deutschland einführen will, wenn ich mir über das iPhone im Vorwege schon Gedanken mache...


    Eine Rechnung habe ich für das Gerät leider nicht mehr. Wobei man unter der Modell-Nr. des iPhones in den Infos ja sieht, für welches Land das Gerät hergestellt wurde.


    Kann meine Freundin ihren Schmuck auch irgendwie anmelden oder sollte sie den lieber hier lassen? Der hat leider keine Seriennummer, ist in den USA aber auch günstig erhältlich (Thomas Sabo)...

  • Ja wie ist das dann beim Zollamt mit der Nämlichkeitserklärung?


    Fragen die nach wo das Gerät gekauft wurde? Oder müssen die das einfach hinnehmen, dass sich das Gerät bereits in Deutschland befindet?

  • Hinnehmen brauchen die erstmal gar nichts.


    Du willst einen förmlichen Nachweis also musst Du denen glaubhaft darlegen, dass es bei den vorgelegten Waren um ordentlich verzollt und versteuerte Ware handelt. Wie Du das machst ist primär Dein Problem. Kein Nachweis - kein INF3. Allein die Tatsache das es sich in D befindet sagt gar nichts aus, könnte ja auch geschmuggelte Ware sein.


    Wenn es für den Schmuck eine dt. Rechnung gibt, dann wird der eben ohne Seriennummer entsprechend beschrieben im INF aufgenommen so dass eine Zuordnung später möglich ist.


    Und nein es gibt keine INF3 Datenbank in der die Ausstellung für Rückreisezwecke hinterlegt wird.

  • Kann es sein, dass man das INF3 nur im Handel, also z. B. Schreibwarenladen, erhält?


    Der Mensch am Zoll-Telefon meinte ich müsse das mitbringen...

  • die sache mit dem einfach auspacken hat bei ipods und iPhones einen riesen-haken
    es gibt das ce-zeichen nur in der eu, also können die schon daran erkennen ob das gerät in der eu erworben wurde

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Kann es sein, dass man das INF3 nur im Handel, also z. B. Schreibwarenladen, erhält?


    Der Mensch am Zoll-Telefon meinte ich müsse das mitbringen...


    Welcher Mensch? Der vom IWM in Dresden oder beim lokalen Zollamt?
    Der in Dresden hat im Zweifel keine Ahnung ;)


    Am Flughafen sind die Vordrucke i.d.R. vorhanden, aber nicht bei jedem lokalen kleinen Zollamt.

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