Wenn man nur ein paar gebrauchte Klamotten im Koffer hat und deren Menge zur Reisedauer passt (bei Urlaubs- oder Geschäftsreisen, wir reden hier nicht von einem ganzen Hausstand nach 3 Jahren Abwesenheit) gehen die Zöllner davon aus dass das die schon bei der Abreise vorhandene Bekleidung ist, die auch problemlos wieder mitgebracht werden kann.
Fallen den Zöllnern aber originalverpackte Sachen, Umverpackungen, Kassenbons, Labels, offensichtlich neue und noch nie getragene Textilien oder unangemessen große Mengen in die Hände, werden sie unterstellen dass die Ware im Ausland erworben wurde und verzollt + versteuert werden muss wenn sie nicht unter die Freigrenze fällt.
Im Zweifel muss der Einführer Beweise vorlegen, nicht der Zoll. Lies mal im ersten Posting dieses Threads nach, da werden Themen wie Zollbeteiligter und Zollverpflichteter und die Beweislast-Situation erklärt.