FAQ - Fragen zum Zoll und zu Importen

  • Wenn man nur ein paar gebrauchte Klamotten im Koffer hat und deren Menge zur Reisedauer passt (bei Urlaubs- oder Geschäftsreisen, wir reden hier nicht von einem ganzen Hausstand nach 3 Jahren Abwesenheit) gehen die Zöllner davon aus dass das die schon bei der Abreise vorhandene Bekleidung ist, die auch problemlos wieder mitgebracht werden kann.
    Fallen den Zöllnern aber originalverpackte Sachen, Umverpackungen, Kassenbons, Labels, offensichtlich neue und noch nie getragene Textilien oder unangemessen große Mengen in die Hände, werden sie unterstellen dass die Ware im Ausland erworben wurde und verzollt + versteuert werden muss wenn sie nicht unter die Freigrenze fällt.


    Im Zweifel muss der Einführer Beweise vorlegen, nicht der Zoll. Lies mal im ersten Posting dieses Threads nach, da werden Themen wie Zollbeteiligter und Zollverpflichteter und die Beweislast-Situation erklärt.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • nur eine kurze verständnisfrage:


    ich möchte mir aus den usa bei einen onlineshop sagen wir mal für knapp 300$ klammotten kaufen.
    muss ich dann zollsteuer und 19 % zahlen ? denn ich lese immer was von 150€ freibetrag aber finde auch immer noch andere zahlen die mir was von 300-450 € erzählen (nicht freibetrag aber auch i.wie in der richtung)

  • Zitat

    Original geschrieben von Grimokk
    nur eine kurze verständnisfrage:


    ich möchte mir aus den usa bei einen onlineshop sagen wir mal für knapp 300$ klammotten kaufen.
    muss ich dann zollsteuer und 19 % zahlen ? denn ich lese immer was von 150€ freibetrag aber finde auch immer noch andere zahlen die mir was von 300-450 € erzählen (nicht freibetrag aber auch i.wie in der richtung)


    Du musst auf den gesamten Warenwert zzgl. Versandkosten Einfuhr Umsatzsteuer und ggf. Zoll (falls es einen Zollsatz für Kleidung gibt) zahlen.
    150 Euro ist nur der Freibetrag für den Einfuhrzoll bei Warenlieferungen, EUSt ist nach wie vor schon bei einem Warenwert über 22Euro zu entrichten.
    450 Euro ist dagegen der EUSt und Zollfreibetrag im Reiseverkehr, für Sachen die du bei der Einreise aus dem nicht-EU Ausland in deinem Reisegepäck mitbringst musst du bis zu einem Wert von 450Euro keine Abgaben entrichten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Grimokk
    nur eine kurze verständnisfrage:


    ich möchte mir aus den usa bei einen onlineshop sagen wir mal für knapp 300$ klammotten kaufen.
    muss ich dann zollsteuer und 19 % zahlen ? denn ich lese immer was von 150€ freibetrag aber finde auch immer noch andere zahlen die mir was von 300-450 € erzählen (nicht freibetrag aber auch i.wie in der richtung)


    Einfuhrgebühren bestehen aus 2 Komponenten:


    1. dem Zoll und
    2. der Einfuhrumsatzsteuer.


    Der Zoll richtet sich nach dem Zollsatz, der im Elektronischen Zolltarif / TARIC auch online nachgeschlagen werden kann - aber die meisten Leute finden nicht sicher das, was sie suchen weil dort mit amtlichen Warenbezeichnungen gearbeitet wird. Ein "Computer" ist offiziell eine "elektronische Datenverarbeitungsmaschine" und ein Laptop eine "tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend". Die Gefahr, dass ein Ungeübter also nicht das findet, was er sucht, oder etwas Falsches findet, aber denkt er würde richtig liegen, ist dementsprechend hoch...


    Der Zollsatz für Bekleidung liegt bei 12%. Das fällt aber nicht nur auf den Warenwert an, sondern auch große Teile der Versandkosten, weil auch die teilweise außerhalb der EU stattfanden und deswegen mitverzollt werden müssen - zum gleichen Zollsatz wie die Ware mit dem höchsten Zollsatz im Paket.


    So, nun die 2. Komponente, die Einfuhrumsatzsteuer. Das ist dasselbe wie die Mehrwertsteuer, heißt nur anders. Es sind aber auch 19% und die zahlt man für ALLES, also für den vollen Warenwert, die kompletten Transportkosten und obendrein den Zollbetrag. Ja, richtig gelesen, man muss den Zollbetrag unangenehmerweise auch noch versteuern...


    Nun gibt es aber noch Freigrenzen, je nach Warenwert: bei Warenwerten unter 22 EUR geht das Paket ganz ohne Abgaben durch.
    Bei Warenwerten zwischen 22 und 150 EUR zahlt man nur die Einfuhrumsatzsteuer, darf aber den Zollbetrag sparen.
    Erst wenn die Ware mehr als 150 EUR wert ist wird alles so gerechnet, wie oben beschrieben.


    Die Freigrenze 300/430 EUR gilt für Reisende. Spielt für dich bei einer Onlinebestellung keine Rolle.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Ich blick da nicht durch und finde auch irgendwie keine schöne Zusammfassung der Kosten.


    Ich frage deshalb einfach schnell:


    Ich kaufe mir in der USA eine Uhr für 550 $.
    Bei gegenwärtigem Kurs wären das 440 €.


    Muss ich die Uhr komplett NICHT besteuern?


    Mal angenommen ich liege bei 500 €. Muss ich dann nur den Betrag über 450€ Freibetrag versteuern oder den gesamten?


    Danke im Voraus! :top:

  • Eigentlich würde es reichen diesen Beitrag mal etwas genauer zu lesen, steht doch alles drin, letztmalig ein paar Postings weiter oben von Printus erklärt...


    Aber gut dieses eine mal noch:


    Was heißt kaufen? Mitbringen (selber) oder im Netz bestellen?


    Wenn die Uhr selber drüber gekauft und im persönlichen Gepäck mitgeführt wird wäre sie bis 450 € komplett abgabenfrei. Allerdings wärst Du mit 440 € hart an der Grenze , so dass dafür dann alle anderen Mitbringsel zu verzollen wären.


    Wenn das ganze übers Netz gekauft wird gilt diese Freigrenze nicht, bei 440 € müsste die Uhr voll verzollt werden d.h. ggf. Zoll + 19 % EuSt.


    Ansonsten gilt: Wenn Du über den Freibetrag kommst muss der volle Betrag versteuert werden und nicht nur der Teil der drüber liegt.


    Ebenfalls noch zu beachten: Der Zoll hat seinen "eigenen" Umrechnungskurs der auch schon mal ein wenig vom offiziellen abweichen kann. Bei Geschichten die so knapp an der Freigrenze schrammen also auch das beachten, nicht das es bei der Einreise ein böses erwachen gibt.


  • Für's Grundsätzliche solltest du den Ursprungsartikel dieses Threads nochmal lesen, nämlich welche Freigrenzen im Reiseverkehr und welche im Post- und Paketdienst gelten.


    Den Umrechnungskurs kannst du bei Zoll.de nachschauen.


    Ansonsten hast du wahrscheinlich Glück weil der Zoll auf hochwertige Uhren meist recht klein ist: klick, oft steht dort "4,5%, mindestens 0,30 und höchstens 0,80 EUR / Stk." - und dann kommst du mit 80 Cent Zoll davon. Die Mehrwertsteuer von 19% fällt aber natürlich immer voll an, bei einer Onlinebestellung auch auf die Transportkosten.


    Wie CH schon schrieb hast du, wenn du im Reiseverkehr noch so gerade unter die Freigrenze kommst, allerdings nicht mehr viel Luft. Du solltest dann keine anderen Mitbringsel mehr einführen, die dich über die Freigrenze bringen könnten. Da das sehr unwahrscheinlich ist, irgendwelche Souvenirs hat man fast immer im Gepäck, würde ich vorher genau kalkulieren oder die Uhr doch verzollen (also am Airport nicht durch den grünen Ausgang latschen, sondern den roten Kanal nehmen und die Uhr anmelden).

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Wenn ich für 150€ etwas bestelle, zahle ich doch nur die 19%. Aber wie oft kann ich bestellen bzw. in welchem Abstand?

  • Also hab ich das jetz richtig verstanden, wenn ich nach usa fliege kann ich mir für 450euro klamotten kaufen und müsste nix bezahlen? oder wiiiiee

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