FAQ - Fragen zum Zoll und zu Importen

  • Und wie geht das dann weiter, hat DHL eine Nachbearbeitung für solche Fälle oder machen die Selbstanzeigen wenn etwas durchgerutscht ist? Oder interessiert das schlicht keinen und fällt unter den Tisch? Kann ja eigentlich nicht sein, das wäre ja so als wenn die Polizei rechts überholt wird und tut als habe sie es nicht gemerkt... ganz generell aber auch gerade bei der Größe von DHL kann der Zoll wohl kaum akzeptieren dass da ein gewisser Schwund stattfindet, bei dem einfach nicht weiter nachgefragt wird.


    UPS hat eine eigene Abteilung für die NCTS-Nachbearbeitung, da kümmert sich jemand PERSÖNLICH um jede einzelne Sendung und darum diese Sachen aufzuklären, oder auch unbenutze Tyden Seals beim Zollamt abzugeben...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Wen es interessiert: jetzt gleich, 22.15 Uhr auf VOX, 2. Teil der Reportage "Einfuhr verboten - Die Postkontrolleure vom Zoll".

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Kann hier jemand den Ablauf und die Möglichkeiten nochmal für Dummies zusammenfassen, wenn ich folgenden Fall habe - 100% schlau bin ich leider aus der FAQ und den vorangegangenen Seiten nicht geworden (oder soll ich einen eigenen Thread dafür aufmachen?):


    Gesetzt den Fall, es macht ein D-Bürger in der Schweiz mit dem Auto eine Woche Urlaub und kauft während des Aufenthalts dort ein Handy für den eigenen, privaten Gebrauch, beispielsweise den HTC Touch Pro oder ein vergleichbares Gerät, wie muss dieser dann bei der Einreise zurück nach Deutschland vorgehen?


    Laut hier ist ja kein Zoll zu entrichten. Wenn man also mit dem Auto zurück fährt und der Schweizer Grenzbeamte fragt, ob man etwas zu verzollen habe, darf man dann mit "Nein" antworten? Oder wird man bei der Ausreise aus CH gar nicht gefragt?


    Wie ist es auf der deutschen Seite, wenn man die gleiche Frage gestellt bekommt? Da muss man 19% Umsatzsteuer des Warenwerts abdrücken? Berechnung einschließlich Schweizer Umsatzsteuer oder ohne?


    Handelt man bereits strafbar, wenn man es auf die Frage ankommen lässt oder erst dann, wenn man (zum deutschen Grenzbeamten) "Nein" sagt?


    Wenn einem der CH-Händler aber einen Zettel (wie heißt der?) mitgibt, kann man sich die Schweizer Umsatzsteuer wieder erstatten lassen - nur wo und wie und wie hoch ist diese auf Handys?


    Verhält sich das ganze gleich, wenn einem das eigene Handy in der Schweiz z.B. ins Wasser fällt und man mehr oder minder unfreiwillig ein neues Handy kaufen muss? In Gebrauch sieht man dem Handy ja nicht direkt an, woher es stammt.


    Wie schnell ist die Abwicklung an der Grenze/Zoll so in etwa? Muss man immer Zeit (Minuten, Stunden, Tage?) mitbringen oder nur, wenn man einen schlechten Augenblick erwischt?


    Wäre super, wenn ihr auf die ganzen Fragen eingehen könntet! :top:

  • Am einfachsten ist es, wenn du das Gerät gebrauchst und man sieht, daß es gebraucht wird.
    Dann zählt es zum persönlichen Eigentum und der Zoll guckt nicht hin.
    Haben die allerdings schlechte Laune, dann können sie dich schon fragen, ob du nachweisen kannst, daß du das Gerät nicht in der Schweiz erworben hast.


    Das ist meinem Kollegen mit seiner (nicht gerade teuren) Digital-Kamera passiert.
    Er wurde gefragt, ob er nachweisen kann, daß er die NICHt in der Schweiz erworben hat. Er guckte erst etwas blöd und fragte, wie das gehen soll, wenn er die aus D mitgenommen hat.
    Der Zollbeamte war aber nicht gut gelaunt und hat sich die Kamera ganz genau angeguckt und nachdem er Gebrauchsspuren entdeckt hat, hat er meinen Kollegen gehen lassen.


    Offiziel würde ich sagen, daß das HTC mit 19% zu versteuern ist. (Einfuhrumsatzsteuer)

  • Zitat

    Original geschrieben von saw


    Wäre super, wenn ihr auf die ganzen Fragen eingehen könntet! :top:


    Wäre super wenn Du den Beitrag auch mal ganz gelesen hättest, da steht eigentlich zu jeder der Fragen die Antwort bereits drinn. ;)


    Um hier keine halbseidenen Tips zur Umgehung des Zolls zu geben nochmal knapp die offizielle Variante zusammengefasst:


    Wenn Du ein Gerät wie einen HTC Touch Pro im Urlaub in CH kaufst (wenn ich mich nicht irre liegt der irgendwo bei 600 €) bist Du über alle Freigrenzen hinaus und müsstest in D entsprechend verzollen. (Dabei ist es egal ob Du Dein altes Gerät im See oder Klo versenkt hast, dem Zoll ist es auch egal ob es ein Neugerät oder ein 3 Tage gebrauchtes ist, wenn in CH gekauft dann in D zu verzollen.)


    Bei der Ausfahrt aus der Schweiz fragt Dich keiner ob Du was zu verzollen hast. Wenn Du die CH MwSt wieder haben willst (7,6 %) musst Du Dir aber das Geld bei denen wiederholen.


    Kommst Du nach D und wirst gefragt ob Du was zu verzollen hast und sagst "Nein" dann wärst Du dran wenn sie doch genauer hinschauen.


    Würdest Du ordnungsgemäß anmelden dann kostet Dich das 19% EuSt auf den Rechnungswert, ist dieser mit schweizer MwSt ausgewiesen dann zahlst Du auch auf diesen Betrag die Abgaben, daher macht es doppelt Sinn sich die CH MwSt erstatten zu lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von saw
    Gesetzt den Fall, es macht ein D-Bürger in der Schweiz mit dem Auto eine Woche Urlaub und kauft während des Aufenthalts dort ein Handy für den eigenen, privaten Gebrauch, beispielsweise den HTC Touch Pro oder ein vergleichbares Gerät, wie muss dieser dann bei der Einreise zurück nach Deutschland vorgehen?


    Wenn du mit dem Auto über die Grenze fährst fällt das in die Abteilung "Reiseverkehr". Du hast eine Freimenge von 175 EUR, bis zu diesem Warenwert darfst du Waren aus der Schweiz importieren ohne sie anmelden und ohne Abgaben zahlen zu müssen. Das gilt natürlich nur für legal einzuführende Waren und nicht für verbrauchssteuerpflichtige Waren (Alkoholische und Tabakerzeugnisse z. B.), hier muss man weitere Beschränkungen beachten.


    Wenn die in der Schweiz eingekauften Waren mehr als 175 EUR wert sind müssen sie angemeldet werden und es fallen ggf. auch Einfuhrabgaben an. Dabei bist du als Reisender verpflichtet den Import der Waren anzuzeigen und Nachweise über ihren Wert beizubringen. Abwarten ob man gefragt wird ist also keine gute Idee, sondern du musst selbst aktiv werden. Wenn du das "vergisst" und wirst aber kontrolliert, gibt es Ärger.


    Sollte der Zoll kritisch nachfragen liegt es auch an dir Nachweise zu bringen, also der Zoll kann behaupten dass du in der Schweiz gekauft hast oder eine Ware einen höheren Wert hat als von dir behauptet, ohne das beweisen zu müssen. Du bist der Einführer, der die Ware in die EU bringt, deshalb musst du dem Zoll Beweise bringen.


    Zitat

    Original geschrieben von saw
    Laut hier ist ja kein Zoll zu entrichten. Wenn man also mit dem Auto zurück fährt und der Schweizer Grenzbeamte fragt, ob man etwas zu verzollen habe, darf man dann mit "Nein" antworten? Oder wird man bei der Ausreise aus CH gar nicht gefragt?


    Wie ist es auf der deutschen Seite, wenn man die gleiche Frage gestellt bekommt? Da muss man 19% Umsatzsteuer des Warenwerts abdrücken? Berechnung einschließlich Schweizer Umsatzsteuer oder ohne?


    Die Schweizer interessiert es bei solchen harmlosen Kleinigkeiten nicht was du ausführst. Die schweizerischen Wertgrenzen kenne ich nicht, aber in Deutschland muss man normalerweise nur Werte oder Bargeld von mehr als 10.000 EUR, Kunstgegenstände, Dual-Use-Waren etc. anmelden. All das trifft auf ein Handy nicht zu und da dürften die Gesetze der Eidgenossen unseren ähnlich sein.


    Einfuhrabgaben fallen an wenn du aus einer Nichtgemeinschaftsware eine Gemeinschaftsware machst indem du Ware in die Europäische Gemeinschaft verbringst.



    Zitat

    Original geschrieben von saw
    Handelt man bereits strafbar, wenn man es auf die Frage ankommen lässt oder erst dann, wenn man (zum deutschen Grenzbeamten) "Nein" sagt?


    Wie geschrieben, bei der Einreise musst du selber zum Zoll gehen und die Ware anmelden wenn du Waren von mehr als 175 EUR Wert mitbringst. Wenn du selber nicht aktiv wirst weil du hoffst unerkannt durchzurutschen, machst du dich strafbar.


    Zitat

    Original geschrieben von saw
    Wenn einem der CH-Händler aber einen Zettel (wie heißt der?) mitgibt, kann man sich die Schweizer Umsatzsteuer wieder erstatten lassen - nur wo und wie und wie hoch ist diese auf Handys?


    Damit hat der deutsche Zoll nichts zu tun, ob die Schweizer dir ihre MwSt. erstatten musst du dort klären - kann ich nichts zu sagen.


    Zitat

    Original geschrieben von saw
    Verhält sich das ganze gleich, wenn einem das eigene Handy in der Schweiz z.B. ins Wasser fällt und man mehr oder minder unfreiwillig ein neues Handy kaufen muss?


    Import ist Import. Warum du das Gerät in der Schweiz gekauft hast, ist uninteressant.



    Zitat

    Original geschrieben von saw
    Wie schnell ist die Abwicklung an der Grenze/Zoll so in etwa? Muss man immer Zeit (Minuten, Stunden, Tage?) mitbringen oder nur, wenn man einen schlechten Augenblick erwischt?


    Keine Ahnung, wahrscheinlich gibt es "gute" und "schlechte" Zollstellen...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • bin...


    ...grad beim durchstöbern der Zollseiten (http://www.zoll.de) auf etwas gestoßen.
    Unter dem Punkt "teure Urlaubsschnäppchen" hört es sich so an, als dürfe man Fälschungen bis zu einem Wert von 430 Euro, die nicht kommerziell genutzt werden einführen!???


    Die Reisefreimenge wird ab 01.12.2008 also auf 430 Euro erhöht!!!



    Jetzt zu einer persönlichen Frage:
    Angenommen ich kaufe mir in meinem nächsten Thailand Urlaub für meine Wii Konsole Original Spiele und komme nicht über einen Wert von 430 Euro ist alles ok und ich muss keine Verzollung anmelden??? Wenn ich die Spiele dort sehr günstig bekomme, geht es bei der Ermittlung des Gesamtwertes dann nach dem Wert in Deutschland oder nach dem Kaufpreis in Thailand?

  • Re: bin...



    Generell darfst du Fälschungen und Plagiate nicht einführen, es ist und bleibst strafbar. Der Zoll sieht nur davon ab Privatreisende mit irgendwelchen Kleinmengen zu verfolgen weil es einfach unrealistisch ist, da müsste man aus manchen Ländern den ganzen Flieger festsetzen und komplett alle Reisenden festnehmen. Wer war denn schon für 199 EUR in der Türkei und hat dann auf dem Rückweg keine Rolex für 10 EUR, angebliche Markenklamotten etc. dabei?


    Es ist aber auch so dass der Zoll verstärkt dann einschreitet wenn der Rechteinhaber das verfolgen lässt. Bei erkennbaren Billigstkopien zucken Rolex und Co. die Schultern weil jedem gleich klar ist dass die 10 EUR-Fälschung Schund ist. Wenn es aber eine 500 EUR-Kopie ist, die tatsächlich den Markt für die Originale gefährdet, sieht es schon anders aus...


    Bei den Spielen kenne ich die Politik der Originalhersteller nicht. Da ist der sichtbare Unterschied zwischen Original und Fälschung ja vermutlich kaum zu erkennen...


    Heikel wird es bei Mengen, die den Eindruck erwecken dass da nicht ein Urlauber ein Spielchen oder eine Uhr oder sowas mitbringt, sondern man unterstellen könnte dass das eine gewerbliche Einfuhr ist, die Sachen also zum Zwecke des Wiederverkaufs mitgebracht werden. Es gibt da aber keine klaren Grenzen oder Stückzahlen, also Vorsicht mit Größenordnungen, wie du sie vor hast mitzubringen. Ich habe keine Ahnung was diese Spiele kosten, aber wer für 400+ EUR solche Sachen anschleppt, da wäre ich als Zöllner kritisch und würde mich fragen ob das wirklich noch ein Mitbringsel ist...


    Warenwert: da gilt der Kaufpreis in Thailand - wenn er realistisch ist. Und du musst natürlich Beweise haben (Originalrechnung...). Steht aber auch in den FAQ und im Threadverlauf erklärt.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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