Halt mich auf dem laufenden. :top:
Um das ganze noch komplexer zu machen, für den Fall dass man sich die schweizer Steuer wiederholen kann: Ist der Gesamtbetrag zu verzollen oder der Gesamtbetrag minus schweizer Steuer?
FAQ - Fragen zum Zoll und zu Importen
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Gesamtbetrag ohne Schweizer Steuer. Du zahlst ja bei der Einreise nach D die EUST von 19% und ggf Zoll.
Wie man jedoch sich die Schweizer Steuer zurückholt ist mir nicht bekannt. Die Schweizer Steuer sollte halt auf der Rechnung ausgewiesen sein.
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Man benötigt ein Extraformular vom Händler wo du das Gerät kaufst. Dann sollte es mit der MwSt kein Problem sein...
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Wenn ich http://www.zoll.de/faq/reiseve…x.html#einreise_nicht_eg2 so lese, beträgt die Pauschalverzollung eigentlich nicht nur 10%?
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Jein Du meinst wahrscheinlich diesen Satz:
"Der pauschalierte Regelabgabensatz beträgt 13,5 % vom Warenwert. Für Waren aus Ländern, mit denen die EG Abkommen über Zollvergünstigungen hat, reduziert sich dieser Satz auf 10 % vom Warenwert.
Damit sind sog. "Präferenzländer" gemeint mit denen die EG ein gegenseitiges Abkommen hat. Hier z.B. Mexiko, Südafrika oder die Schweiz. Wichtig ist dabei aber, dass die Ware auch dort ihren Ursprung haben muss. Da fast alles an Elektronik aus Asien kommt gelten diese Abkommen daher nicht, weil ein Iphone eben einen chinesischen Ursprung hat auch wenn es aus der Schweiz eingeführt wird.
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Ja das meinte ich. Na gut, dann eben nicht.
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Würde gerne mal eure Einschätzung hören:
Ich hole morgen (ah... heute..) ein Päckchen beim Zollamt ab. Der Inhalt ist ein sichtbar gebrauchtes Sharp 903SH, die Ware kommt aus Singapur. Der Sender hat das Päckchen aber dummerweise als "gift, toy set" deklariert. Da ich das Päckchen aber hundertpro vor den Augen der Zöllner werde öffnen müssen, werden die natürlich sehen, dass es sich nicht wirklich um "Spielzeug" handelt.
Das Handy kommt zwar in der Originalverpackung mit allem möglichen Zubehör, hat aber sichtbare Gebrauchsspuren und wird definitiv nicht als "neu" eingestuft werden. Was denkt ihr? Werden Zollgebühren fällig, auch wenn es sich ganz offensichtlich nicht um Neuware handelt?
Falls ja, dann könnte ich denen ja einfach sagen, dass das Teil keine €50,- Wert ist... Würden die das überprüfen?
(In Wahrheit ist das Teil ca. €160,- Wert)
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Die gucken dann bei Ebay&co
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Ja, gut, aber gerade bei Gebrauchtwaren können die doch nicht so einfach einen verbindlichen Wert festlegen...
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Weißt du, ob eine Rechnung drinliegt?
Da Handys aber so oder so zollfrei sind wirst du maximal die 19% EuSt. bezahlen müssen.
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