FAQ - Fragen zum Zoll und zu Importen

  • Also wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es innerhalb der EU keinen Zoll mehr (es gibt ja auch keine Grenzkontrollen mehr)
    Hiervon ausgenommen sind wohl nur Artikel, die mit einer Verbrauchssteuer belegt sind wie z. B. Zigaretten, Alkohol. Den Rest wird man vermutlich lustig von A nach B karren dürfen.

  • Polen gehört zur EU und seit neuestem ja auch zum Schengener Raum, von daher gibt es keine Grenzkontrollen mehr.


    Wenn Dich die Zollfahndung auf deutscher Seite anhält suchen die aber nur nach Alkohol, Zigaretten oder Drogen und nicht nach Bausstoffen. Anmelden bzw. verzollen brauchst Du da gar nichts.

  • Dürfen die Zollbeamten bei Reisenden Leibesvisitationen durchführen?
    Wenn ja, in welchem §§ ist das geregelt?

  • So, ich hätte da auch mal eine kleine Zollfrage :)


    Ich habe mir von einem Bekannten aus Canada ein Billardqueue schicken lassen. Der Wert des Queues übersteigt den Freibetrag locker.


    Der Bekannte ist Händler und stellt mir das Queue kostenlos zur Verfügung. Ich musste weder den Preis für das Queue noch für den Versand zahlen!


    Natürlich hängt das gute Stück jetzt beim Zoll fest.


    Wie kann ich dem Zoll nachweisen, dass ich definitiv nichts für das Queue bezahlt habe? :confused:


    Hat jemand einen Tip für mich?


    Sven

  • Es spielt keine Rolle ob du dem Lieferanten die Ware bezahlst oder nicht. Allein der eingeführte Wert muß verzollt und somit auch Einfuhrgebühren beglichen werden.


    Eine theoretische Möglichkeit wäre wenn die Ware nur zur verrübergehenden Verwendung hier wäre, dann könnte man versuchen in einem speziellen Zollverfahren anzumelden, was aber einer Menge Aufwand und Bedingungen bedeuten würde (weil später die Ausfuhr bestätigt werden muß und vorher die Einfuhrgebühren bezahlt werden müssen, die man nach der korrekten Ausfuhr wieder erstattet bekommt). Es ist fraglich ob es in deinem Fall überhaupt machbar wäre.


    Eigentlich hätte es auch kein Problem geben sollen wenn eine korrekte Rechnung beigefügt gewesen wäre. Ich würde jetzt, falls noch nicht vorhanden, eine untadelige und ausführliche Proforma-Rechnung des Versenders beschaffen und beim Zoll einreichen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Eine Rechnung über 75 Dollar sollte eigentlich im Paket liegen. Falls nicht, könnte ich mir diese sicher schnell mailen lassen. Das ändert aber nichts daran, dass ich die 75 Dollar nicht bezahlt habe und somit auch nicht den geforderten Zahlungsnachweis erbringen kann...


    Der Zoll will laut grüner Karte einen Zahlungsnachweis. Wie soll ich den nur erbringen :confused: :confused:

  • Dann mußt du einfach mal mit dem Zoll reden. Ich vermute dass die Ungereimtheit aus deren Sicht ist: ein gewerblicher Versender schickt dir eine Ware, die du angeblich nicht bezahlt. Das mag tatsächlich so sein, ist aber ja sehr ungewöhnlich...


    Dazu vielleicht noch eine unzureichende Rechnung oder es ist eine Handels- anstatt einer Proforma-Rechnung - was dann wiederum nicht paßt wenn du nichts bezahlst. Vielleicht zweifeln sie auch am Warenwert.


    Das alles kann aber nur der Zoll aufklären, hier weiß ja keiner was sie beanstanden. Also melde dich dort und kläre es mit denen.


    Ob du die Ware bezahlst oder nicht spielt für die Verzollung keine Rolle. Du importierst Waren und damit Werte - und das führt zu Einfuhrabgaben.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Ich gehe auf jeden Fall am Montag da hin und werden denen das Problem schildern. Wollte mich ja nur so gut wie möglich vorbereiten, da vermutlich 9 von 10 Leuten behaupten, dass die erhaltene Ware ein Geschenk bzw. kostenlos ist :D

  • Du wirst ja sicher irgendeinen Schriftverkehr mit dem Versender gehabt haben. Den würde ich ausdrucken und mitnehmen, vielleicht kannst du es brauchen...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Printus


    Bräuchte mal deinen Rat.


    1.)
    Also, meine Freundin hat sich Schmuck aus Indien bestellt. Warenwert $46 und damit natürlich zollpflichtig, jetzt steht aber als Absender keine Firma sondern eine Privatperson auf dem Frachtbrief, dann müsste es doch eigentlich zollfrei sein?


    Leider steht aber nirgends der Hinweis auf "Gift Shipment". Wäre das denn erforderlich gewesen um die Sendung zollfrei zu erhalten?


    2.) Mit den Zollgebühren alleine könnte man leben, aber der Kurierdienst (GDA - Nie gehört von dem Laden) verlangt bei einer Übernahme der Zollabfertigung satte € 39,- was ich eine Frechheit finde, da TNT und Co. max. die Hälfte verlangen.


    Wenn ich jetzt selbst verzollen würde, heißt dies, dass ich dann die Ware selber beim Zoll am Frankfurter Flughafen abholen müsste?


    Kann man sowas überhaupt als Privat Person?


    Danke im voraus.

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