FAQ - Fragen zum Zoll und zu Importen

  • Hallo,
    ich hatte mal vor einiger Zeit gelesen, dass der Freibetrag beim Reiseverkehr erhöht wird, gibt es dazu schon Neuigkeiten?


    Gruß cos


    Btw: Natürlich auch von mir: tolle FAQ!!!

    Ich stehe insgesamt 40 Mal in der TT-Vertrauensliste (neue: 6, alte: 34)!

  • Von einer Erhöhung der Reisefreigrenzen habe ich noch nichts mitbekommen. Was ab Dezember erhöht wird: die Freigrenze für Sendungen von geringem Wert steigt von 22 auf 150 EUR, also eine Veränderung im Postverkehr.


    Von der Logik her müsste man jetzt auch die Freigrenze von 45 EUR bei Kleinsendungen von privat an privat ("Geschenke") überdenken, denn es macht keinen Sinn mehr dass solche Sendungen ab 45 EUR einfuhrabgabenpflichtig werden, während man bei einer Deklaration als Sendung von geringem Wert 150 EUR frei hat. Das ist der Tod der Geschenksendung... ;)

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Baschdi_S65
    Danke für deine Antwort, soweit hab ich gar nicht gedacht. Muss das mal noch mit meinen Eltern genauer abklären, je nachdem melde ich mich nochmal. :top:


    Wie schon gesagt wurde, wenn die die Waren auf sich verteilen ist es problemlos weil jeder 175 EUR Freimenge hat. Wenn es abgabenfrei bleiben soll dürfen sie aber neben deinen Sachen kaum noch etwas Eigenes mitbringen weil die Grenze ja bei beiden fast erreicht ist.


    Natürlich können sie durchaus weitere Waren einführen - müssen dann aber, wenn sie legal einreisen wollen, durch den roten Ausgang gehen und alles, was über den 175 EUR pro Person liegt, anmelden.


    Man wird dann alle Sachen, die in die 175 EUR gepackt werden können, frei durchlassen. Aber alles, was entweder allein schon mehr als 175 EUR wert ist oder das, was nicht mehr darin untergebracht werden kann und über der Freigrenze liegt, muss verzollt werden.


    Sinnvollerweise sortiert man die Waren dann so dass die mit den hohen Zollsätzen in der Freigrenze durchgehen, während man die mit den geringen Einfuhrgebühren verzollt und versteuert. Woher der Bürger nun aber wissen soll wie er die Waren aufteilt... dazu schweigt der Zoll. :cool:


    Man kann sich hier nur auf den Zöllner verlassen, wobei mein Eindruck ist dass deren Kenntnisse eher mau sind. Die üblichen, gängigen Sachen wissen und können sie, aber wenn es kompliziert wird müssen sie passen - was man ihnen menschlich betrachtet allerdings kaum vorwerfen kann weil die Zollvorschriften dem deutschen Steuerrecht in der Komplexizität kaum nachstehen. Es ist schlicht unmöglich jeden Spezialfall zu kennen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Ich habe nochmal eine Frage.
    Wie siehts denn aus, wenn ich mir demnächst in der Schweiz ein IPhone 3G kaufen möchte und dieses ganz normal verzollen muss.


    Das IPhone 3G soll 519 Franken = ca. 320 Euro kosten, kann ich das IPhone nun, da es unter 350 Euro liegt mit pauschal 13,5% verzollen, oder habe ich da doch noch was falsch verstanden?


    Danke und Gruß
    cos

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  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wie willst Du das denn kaufen?


    Sorry, aber wie meinst du die Frage? Einfach Geld nehmen, in einen Shop gehen und das Gerät kaufen...


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Pauschalierung ist bei kommerziellen Warensendungen nicht möglich, nur bei Privat an Privat.


    Warensendung? Ist das eine? Ich will doch das Teil einfach nur verzollen, nichts verschicken oder so. Einfach nur mit nach Deutschland nehmen. Also 19% Aufschlag?

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  • Deswegen war die Frage nach dem "wie" schon berechtigt. Es ist ein Unterschied ob Du dort in einen Laden gehst und das Gerät kaufst oder ob Du es per Internet bestellst (wobei ich jetzt nicht weiß ob das IPhone überhaupt per Versand angeboten wird).


    Wenn Du das Gerät in der Schweiz erwirbst kannst Du es bei der Rückkehr nach D pauschaliert mit 13,5% verzollen, d.h. bei 320 € Wert zahlst Du um die 40 € an Abgaben. Ggf. aber auch mal schauen ob es nicht eine Möglichkeit sich die gezahlte Schweizer MwSt. bei der Ausreise wieder erstatten zu lassen, dass drückt dann auch noch mal den zu verzollenden Wert.

  • Alles klar, dann haben wir doch noch einen gleichen Nenner gefunden ;)


    Wusste jetzt nicht genau, worauf du hinaus warst, aber meine Angaben waren ja dann doch nicht ganz eindeutig von wegen, Onlinebestellung oder Vorort-Kauf...


    Vielen Dank
    Gruß cos :)

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  • Pauschalisierung mit 13,5% geht nur bei "Kleinsendungen von privat an privat", also Geschenksendungen - und zwar in dem Fall, wo die 45 EUR Freigrenze nicht reichen sondern die Ware(n) im Paket teurer sind.
    Pauschalisieren kann man entweder einen Gegenstand, der mehr als 45 EUR, aber max. 350 EUR wert sein darf, oder diverse Dinge, die zusammen nicht teurer sind.
    Und um es noch komplizierter zu machen: sind mehrere Sachen im Paket und ihr Wert liegt teilweise unter 45 EUR, kann man diese Sachen freischreiben - das heißt so viel davon, bis 45 EUR erreicht sind. Pauschalisiert wird dann nur das, was über 45 EUR hinausgeht - und da hat man 350 EUR Spielraum.
    Im Extremfall kann man also 45 EUR freischreiben und 350 EUR pauschalisieren, absolute Obergrenze wäre also eine Rechnung über 395 EUR, und im Paket lägen dann eine oder mehrere Dinge, die zusammen genau 45 EUR wert sind, und weitere Ware(n), die exakt 350 EUR wert sind.


    Wenn du das Gerät kaufst ist das aber eine kommerzielle Sache, da gelten dann nicht mehr die Regeln für Geschenke und somit ist auch Pauschalisierung kein Thema mehr. Außerdem gibt es im Reiseverkehr keine Geschenke...


    Das heißt: du musst das Gerät einer stinknormalen Verzollung zuführen.


    Handys sind üblicherweise zollfrei, man zahlt nur 19% Einfuhrumsatzsteuer. Das iPhone wurde aber aufgrund seiner Möglichkeiten und Ausstattung von zahlreichen Zöllnern nicht als reines Handy gesehen. Ich weiß nicht mehr genau als was die das iPhone eingestuft haben, aber es führte dazu dass es nicht mehr zollfrei war.


    Diese Frage wird sich beim nächsten iPhone dann wieder stellen... Aber vielleicht hast du ja Glück und dein Zöllner betrachtet das Gerät nur als zollfreies Handy. Dann bleibt's bei 19% Einfuhrumsatzsteuer.


    Du könntest natürlich auch eine Freundin in der Schweiz aufreißen um dir das Gerät von ihr schicken zu lassen. Dann wäre es eine Kleinsendung von privat an privat - und kostet tatsächlich nur pauschalisiert 13,5%... :D:D:D

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Es ist ein Unterschied ob Du dort in einen Laden gehst und das Gerät kaufst oder ob Du es per Internet bestellst


    Das sollte im Hinblick auf die Kosten bei der Einfuhr keinen Unterschied machen...


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wenn Du das Gerät in der Schweiz erwirbst kannst Du es bei der Rückkehr nach D pauschaliert mit 13,5% verzollen


    IMHO gibt es die Pauschalisierung nur bei privaten Kleinsendungen, nicht aber im Reiseverkehr. Hier hat er 175 EUR Freigrenze, aber da das iPhone teurer ist nutzt das hier nichts und er muss das Gerät komplett verzollen/versteuern.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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