FAQ - Fragen zum Zoll und zu Importen

  • Das ist 'ne gute Idee, werde ich machen. PDF ist ja schnell erstellt und einen Versuch ist's wert. Wäre nett, die 50km Fahrt zum Zollamt zu sparen. :)

  • Deine Freundin erstellt eine Proforma-Rechnung, die den Wert des Camcorders dokumentiert. Dieses Begleitdokument muss sie sowieso beilegen weil im internationalen Versand Rechnungen die gängigen Dokumente sind; da keine Bezahlung stattfindet ist in diesem Fall eine Proforma-Rechnung richtig.


    Darauf schreibt deine Freundin die erforderlichen Angaben (Absender, Empfänger usw.) und gibt als Warenbeschreibung die genaue Bezeichnung des Camcorders inkl. Seriennummer an. Und dann sollte sie genau hier dazuschreiben, dass sie dir das beim Besuch vergessene Gerät zurücksendet.


    Außerdem sollte sie die damaligen Einfuhrunterlagen hinzufügen, so wie es vom Vorposter vorgeschlagen wurde. Natürlich keine Originale zu ihr schicken, sondern einscannen und als pdf an sie mailen.


    Eine passendes Formular für eine Proforma-Rechnung auf Excel-Basis kann ich dir per Mail senden, schreibe mir bei Bedarf eine PN mit deiner Email-Adresse.


    Generell muss man hier Folgendes beachten: der Camcorder wurde damals durch die Verzollung von Nichtgemeinschaftsware zu Gemeinschaftsware, über die innerhalb der EU frei verfügt werden konnte.
    Wenn du den Camcorder dann während einer Urlaubsreise ins Nicht-EU-Ausland mitführst, akzeptiert der Zoll, dass die Ware bereits verzollt ist und den Status als Gemeinschaftsware nicht verliert. Das sollte man bei teuren Geräten jedoch immer absichern indem man vor Antritt der Reise beim Zoll eine sog. Nämlichkeitssicherung durchführen lässt. Der Zoll erstellt dann ein Dokument, indem er Seriennummern und auffällige Merkmale (Kratzer etc.) notiert und man hat bei der Wiedereinreise einen Beleg in der Hand.


    Ein dir nicht zugetaner Zöllner könnte hier argumentieren, dass die Ware durch die Ausfuhr ihren Status als Gemeinschaftsware verloren hat, also wieder zu Nichtgemeinschaftsware wurde - dementsprechend jetzt auch erneut verzollt werden muss. Auch dass die Freundin das Gerät benutzt hat, würde dem Zöllner im Falle dieser Argumentation die Hände spielen.
    Deswegen würde ich es auf der Proforma-Rechnung so deklarieren, als sei das nur das Nachsenden eines Camcorders, den du dort vergessen hast, den du aber normalerweise im Rahmen der Reise wieder mitgebraucht hättest.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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