FAQ - Fragen zum Zoll und zu Importen

  • Und wahrscheinlich hat man als betroffener noch nicht einmal das Recht die Auslagen und Zeit der Kanzlei in Rechnung zu stellen, die man benötigt hat um den Sachverhalt der durch die falsche Behauptung der Kanzlei entstanden ist.


    EDIT: Oder gilt gar Strafgesetzbuch § 145d Vortäuschen einer Straftat?

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  • 2 Fragen:


    1.) Bei der Umsiedlung, gibt es da einen Warenhoechstwert bzw. eine max. Grenze oder ist alles was man aus dem Auslandsaufenthalt mit nach Hause bringt Einfuhrumsatzsteuer befreit wenn man es mehr als 6 Monate besitzt?


    Ich wohne ueber 4 Jahre in den VAE und habe sehr viele Sachen angesammelt (viele Uhren, mehrere teure Gegenstaende usw.) die ich mit meiner Frau ueber Jahre gekauft habe, sind komplett in privater Nutzung und nicht zum Verkauf gedacht. Fuer vieles haben wir keine Rechnungen mehr, sehen aber auch noch neuwertig aus da wir sie wenig nutzen oder sehr vorsichtig sind. Da stellt sich der Zoll doch gerne mal an, wenn es nicht wie scheisse aussieht (z.B. meine Uhren die ich sehr pfleglich behandle) und man denken koennte, dass die Sachen nicht 6 Monate alt sind.


    Kann es da irgendwann bei der Rueckeinreise nach Dtl. Probleme geben oder alles easy?



    Und was ist mit Sachen, die man innerhalb der 6 Monate vor der Wiedereinreise nach Dtl. gekauft hat?




    2.) Geschenke an die Familie:


    Gelten die 430 Euro Warenwertgrenze nur wenn man in Dtl. wohnt, oder auch wenn ich jetzt fuer meine Eltern etwas fuer z.B. 1000 Euro kaufe und fuer sie mitbringe? Muss ich auf solch ein Geschenk Einfuhrumsatzsteuer zahlen oder gilt das nur wenn ich in Dtl. wohne?


    Danke!

  • Ich habe gestern einen Brief vom Zoll bekommen, dass ich dort mein Paket abholen kann. Der Absender kommt aber aus Paderborn, so dass ich irritiert bin, wieso ich das überhaupt beim Zoll abholen muss!?


    Kann mich da jemand aufklären?

  • Könnte es sein, dass es ein Streckengeschäft ist? Händler aus Paderborn lässt Ware von seinem Lieferanten in einem fremden Land direkt an dich schicken...?


    Ansonsten einfach mal beim Zoll nachfragen...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Nein das kann nicht sein. Es handelt sich hierbei um ein gebrauchtes iPhone. Der Verkäufer hat, da der letzte Status bei der Post vom 05.02. war, ein Nachverfolgungsauftrag ausgefüllt und da steht auch seine Paderborner Adresse als Absender drauf. Wenn ich mir die Paketnummer über die Sendungsverfolgung anschaue, dann sehe ich auch, dass es in Bielefeld als Erstes gescannt wurde!

  • ist vielleicht ein geklautes ? zoll überprüft weil verpackung aufgegangen oder was weiss ich ?!

    Wenn du tot bist, dann weißt du nicht das du tot bist. Es ist nur schwer für die anderen. Genau so ist es, wenn du blöd bist.

  • "Wieder"einfuhr von schon verzolltem Artikel?


    Zwei kurze Fragen, in der Hoffnung, dass jemand hier dies vielleicht selbst schon so "erlebt" hat.


    Habe im November 2013 einen Elektronikartikel ('ne Art Camcorder) aus USA bestellt. Wurde geliefert und ordentlich verzollt (durfte extra zum Zoll kurven), alle Unterlagen hierzu sind noch vorhanden.
    Jetzt war ich gerade im USA-Urlaub, Camcorder hatte ich dabei und dort gelassen, weil eine Freundin sowas gerade brauchte. Sie möchte das Gerät in ein paar Wochen an mich zurückschicken.


    Fragen dazu:
    - Kann ich davon ausgehen, dass ich bei Vorlage der Dokumente/Rechnung vom Zoll nicht nochmal bezahlen muss?
    - Was sollte meine Freundin sinnigerweise auf die Customs Form draufschreiben? So ein Kästchen für "Return to Owner" o.ä. gibt's ja nicht. Also einfach normalen Wert deklarieren und mich dann alles hier klären lassen?
    - Sonst irgendwelche Probleme, die auftreten könnten? (Ich habe bei Ausreise aus D natürlich nicht vorsorglich beim Zoll vorbeigeschaut, weil ich noch nicht wusste, dass ich das Gerät nicht selbst wieder mit einführen würde.)


    Habe sonst zu diesem Anliegen nur Forenbeiträge zu Reparaturen im Ausland gefunden, bei denen man aber wohl im Idealfall schon vor Absenden des Gegenstands ein entsprechendes Formular ausfüllt...

  • Schicke doch Deiner Freundin die Dokumente (Rechnung und Verzollung) zu. (ggf. digital) und sie legt die Dokumente dann mit in das Paket. Wenn die Seriennummer des Gerätes auf der Rechnung steht, sollte sich ja das Gerät auch eindeutig identifizieren lassen. Aber keine Garantie, dass es klappt.

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