Wenn ich das richtig verstehe, dann machst Du in Zürich nur auf dem Flughafen einen stop-over? Sofern Du da nur innerhalb des Flughafens aus einem Flieger raus und in den anderen Flieger rein gehst brauchst Du Dir da keinen größeren Kopf zu machen, schließlich hast Du dann ja sicher im Fall des Falles die Rechnungen aus denen hervorgeht, dass die Geräte in Italien gekauft wurden.
FAQ - Fragen zum Zoll und zu Importen
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Ich weiß nicht, was die I Phones in Italien kosten, aber wenn auch innerhalb der EU gibt es einen Freibetrag von 600 EUR. Wenn du drüber kommst gilt auch hier --> anmelden da steuerpflichtig.
/edit: Hier der Link dazu: http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l31030.htm - Absatz innergemeinschatlicher Reiseverkehr
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Zitat
Original geschrieben von Bomfunk99
Mal ein Frage an die Experten!Ich mache demnächst Urlaub in Italien, fliege dann aber von Zürich wieder zurück nach Deutschland. Nun möchte ich gerne 2 Iphones in Italien kaufen und dann mitnehmen.
Wie ist es nun mit dem Zoll wenn ich in die Schweiz einreise aus Italien und noch am gleichen Tag wieder von Zürich ausreise? Muss man die Waren anmelden etc..? Ich möchte natürlich ungern Zoll zahlen da ich ja die Ware in der EU kaufe und nur den "Umweg" über die Schweiz machen muss.
In der Tat eine knifflige Frage und zu 100% sicher bin ich nicht.
Ich argumentiere jetzt allerdings mal zu deinen Gunsten: Du hast die Ware in der EU gekauft und damit war sie auch im freien Verkehr der EU. Die Routenführung über Zürich ändert nichts daran dass du die iPhones als persönliche Reiseutensilien mitführst, so dass sie genauso wie das Handy eines jeden anderen Reisenden kein Problem beim Zoll sein sollten. Bei einer Zollkontrolle hättest du anhand der italienischen Rechnung einen Beweis dafür dass die Ware sich bereits im freien Verkehr der EU befand und nicht zollpflichtig in der Schweiz erworben wurde.
Ein Zöllner könnte allerdings auch argumentieren dass die Ware durch die Fahrt in die Schweiz ihren Status als Gemeinschaftsware verloren hat und deswegen bei der Einreise nach Deutschland angemeldet und verzollt werden muss, sofern der Wert über 175 EUR liegt (was bei 2 iPhones in jedem Fall gegeben ist).
Man könnte weiterhin unterstellen dass du dein privates Handy sowieso schon in der Tasche hast und 2 weitere Geräte, die iPhones, demnach eine gewerbliche Einfuhr darstellen, denn sie gehören angesichts deines wirklich benutzten Handys offensichtlich nicht mehr zum persönlichen, benutzten Reisebedarf. Vor allem wenn sie jungfräulich in der Packung liegen, während du das tatsächlich benutzte Handy in der Hosentasche hast, zieht die Argumentation mit dem privaten Reisebedarfs nicht mehr.Ich bin allerdings nicht ganz sicher welche Argumentation hier richtig ist bzw. ob es am Ende vom Wohlwollen des Zöllners abhängt. Ich würde mich deswegen an deiner Stelle mal an die Helpdesk vom Zoll wenden und fragen wie die die Sache sehen.
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Danke für eure Antworten.
ChickenHawk: Ich fahre mit dem Auto von Italien in die Schweiz. Deshalb habe ich gleich 2x ein potentielles Problem mit dem Zoll. Einmal die Grenze Italien-Schweiz und dann der Zoll am Flughafen Zürich/Berlin.
Printus: Ich denke ich werde mal beim deutschen Zoll Nachfragen wie die es sehen. Das andere Problem wäre ja auch die Einfuhr in die Schweiz aus Italien. Da gilt doch bestimmt auch eine recht niedrige Grenze was den Warenwert angeht. Was muss ich also dem Schweizer Zoll sagen?
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Original geschrieben von Bomfunk99
Danke für eure Antworten.ChickenHawk: Ich fahre mit dem Auto von Italien in die Schweiz. Deshalb habe ich gleich 2x ein potentielles Problem mit dem Zoll. Einmal die Grenze Italien-Schweiz und dann der Zoll am Flughafen Zürich/Berlin.
Dann hast Du im Prinzip verloren, es gibt Ausnahmergelungen im sog. Transitbereich, die gelten imho aber eben nur wenn man wirklich nur einen Zwischenstopp auf dem Flughafen macht.
Wenn Du jetzt mit dem PKW und den Telefonen über die Grenze fährst, dann müsstest Du die Dinger einmal bei der "Einfuhr" in die Schweiz und dann erneut bei der "Einfuhr" in die EG verzollen.
Ob es bei den Eidgenossen da nun irgendwelche Sonderregelungen haben müsste man dann schon beim schweizer Zoll erfragen. Ansonsten ist es so wie von Printus beschrieben: Ist die Ware einmal ausgeführt, dann verliert sie ihren Status als Gemeinschaftsware und müsste erneut in der EG verzollt werden. Im gewerblichen Warenverkehr umgeht man sowas mit entsprechenden Versandverfahren, da diese aber der zollamtlichen Überwachung unterliegen fällt das für Privatpersonen raus.
Ggf. gibt es noch die Möglichkeit sich bei den Italienern ein INF 3 ausstellen zu lassen, dann hat man zumindest bei der Rückkehr in die EG kein Problem, nur ob so ein Wisch die Schweizer beeindruckt kann ich auch nicht sagen.
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Zitat
Original geschrieben von Bomfunk99
Printus: Ich denke ich werde mal beim deutschen Zoll Nachfragen wie die es sehen. Das andere Problem wäre ja auch die Einfuhr in die Schweiz aus Italien. Da gilt doch bestimmt auch eine recht niedrige Grenze was den Warenwert angeht. Was muss ich also dem Schweizer Zoll sagen?Am besten fragst du auch beim Schweizer Zoll direkt nach. Von deren Importbestimmungen habe ich keine Ahnung... zwar sind viele Regeln recht ähnlich zu denen in der EU, aber das nützt wenig wenn es in deinem konkreten Fall vielleicht nicht so ist.
Könnt ihr alle vielleicht etwas weniger im Reiseverkehr mitschleppen und dafür mehr Pakete bestellen? Damit kenne ich mich nämlich sehr viel besser aus als mit der Reisenden-Abfertigung...
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Zur IPod-Frage:
Könnte das Problem umgangen werden, wenn der Fragesteller die Geräte per Paket von Italien nach Deutschland (an sich selbst) verschickt?
Gilt dann auch die innereuropäische Freigrenze von 600 Euro? -
Wenn er die IPhones (nicht Ipods) verschickt, dann gelten die Reisefreigrenzen eh nicht mehr weil er die Ware nicht mehr im persönlichen Reisegepäck hat.
Grds. schaut der Zoll aber auch bei Paketen aus dem EU Ausland gern etwas genauer hin und sollten denen nun gerade die beiden Pakete ins Auge springen könnte es ggf. zu Problemen kommen weil dem Versender gewerbsmäßiger Handel unterstellt wird und er die entsprechenden Vorschriften nicht beachtet hat.
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Auch von mir eine Frage:
Ich finde zwar das Dienststellenverzeichnis auf der Zollhomepage, allerdings nicht wie ich rausfinde zu welchem Zollamt das Paket geht, wenn es an meine Heimatadresse geschickt wird.
Kann mich bitte jemand aufklären wie ich meine zuständige Stelle finde?Danke im Voraus!
Beste Grüße
Jog
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Zitat
Original geschrieben von Joghurt2
Auch von mir eine Frage:Ich finde zwar das Dienststellenverzeichnis auf der Zollhomepage, allerdings nicht wie ich rausfinde zu welchem Zollamt das Paket geht, wenn es an meine Heimatadresse geschickt wird.
Kann mich bitte jemand aufklären wie ich meine zuständige Stelle finde?Danke im Voraus!
Beste Grüße
Jog
Normalerweise macht die Verzollung die DHL und kassiert dann den Zoll+Eust bei Dir Bar ab, es sei denn, Du bist Geschäftskunde.
Daher müsstest Du eigentlich nicht wissen, welche Zollstelle für dich verantwortlich ist. Ich weiß nur, dass für Filderstadt das Zollamt Stuttgart-Hafen zuständig ist
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