Unfall gehabt (ich Auto) gegen Fahrrad - wie seht ihr die Sache?

  • Hallo,


    mal wieder ein Update:


    1. Unfallgegner "Fahrradfahrer" hat bis heute keine Ansprüche an mich geltend gemacht - das finde ich ja schonmal ganz gut.


    2. Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt.


    3. Jetzt meldet sich noch die Polizei und will noch ein Stück des Kuchens. Ich soll 98 € inkl. allem (wofür sind denn wohl Gebühren und Auslagen?) sowie 3 Punkte schlucken. Hab ich natürlich erstmal Widerspruch eingelegt. Diese "Bestrafung" geht gegen alle meine Rechtsempfinden.


    Mal sehen was daraus wird.


    Ach ja, auf dem Schaden an meinem Fahrzeug in HÖhe von 550 EUR bin ich selber sitzen geblieben.


    Und das alles nur weil ein Fahrradfahrer vergessen (!!!) hat sein Licht einzuschalten. :rolleyes:


    Gruß,
    Sebastian

  • Die Gebühren sind echt Mist, aber Du hast einen Verkehrsunfall verursacht und dafür bekommst Du ein Ticket. Sei froh, dass es so ausgegangen ist und sonst alles gegen Dich eingestellt wurde.


    Nachdem nun alles eingestellt wurde, kannst Du noch versuchen Deinen Schaden einzuklagen, aber ob das Erfolg hat wird Dir ein Anwalt sagen können.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebi-TT
    3. Jetzt meldet sich noch die Polizei und will noch ein Stück des Kuchens. Ich soll 98 € inkl. allem (wofür sind denn wohl Gebühren und Auslagen?) sowie 3 Punkte schlucken. Hab ich natürlich erstmal Widerspruch eingelegt. Diese "Bestrafung" geht gegen alle meine Rechtsempfinden.


    Und das alles nur weil ein Fahrradfahrer vergessen (!!!) hat sein Licht einzuschalten. :rolleyes:


    Ist dann wohl Delikt 34: Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet - 50€ Busgeld und 3 Punkte Regelsatz.


    Da der Radfahrer nicht nur gefährdet sondern auch verletzt wurde, wurde wohl auf 75€ erhöht.


    Diese knapp 23€ kommen bei allen Busgeldern generell dazu.


    Auch wenn der Radfahrer kein Licht hatte und schlecht sichtbar war darf man ihn nicht umfahren.


    Die einzige Möglichkeit die Punkte zu vermeiden wäre gewesen wenn die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht das Strafverfahren nicht bedingungslos sondern gegen Geldauflage eingestellt hätte. Denn dann wäre das Verfahren rechtsgültig abgeschlossen gewesen und hätte nicht an die Busgeldstelle übergeben werden können. Wäre aber wohl teurer als 100€ geworden.

  • Hey,


    klar darf man niemanden umfahren - jedoch wie soll ich jemanden im Straßenverkehr beachten und seine Vorfahrten berücksichtigen wenn ich denjenigen faktisch nicht sehe.


    Na ja, habe proforma einfach Einspruch eingelegt. Werde ich höchstwahrscheinlich sowieso nicht drum herum kommen das zu zahlen wobei ich es irgendwie nicht ganz einsehen.


    Grüße!!

  • Wo wir grad dabei sind, das ist mir heute nacht mit dem Motorrad passiert..:


    Ich fahre auf einer Straße (für die Nürnberger: Würzburger Straße zwischen Boxdorf und Großgründlach, von der B4 richtung Fürth), 50 erlaubt, rechts geht eine Ausfahrt in ein Dorf.


    Ich nehme folgende Ausfahrt, fahre auf den Abbiegestreifen und kurz bevor ich in die Kurve einlenke, erkenne ich, dass mir ein Fahrrad ohne Licht auf der Abbiegespur entgegenkommt.


    Ich konnte mit blockierendem Hinterrad noch ausweichen, aber wie sähe das im Falle eins Unfalls aus?


    Der nette Herr ist auf einer Abbiegespur in entgegengesetzter Richtung gefahren (falls man sichs nicht vorstellen kann; wie eine Autobahnausfahrt bloß mit 50 km/h :) ).
    Von Licht keine Spur zu sehen.
    Soweit ich das noch erkennen konnte, hatte er auch noch telefoniert und hat sehr schlangelinienähnliche Spuren gezogen ---> angetrunken?


    Ich hab einfach keine Lust, dass ich bei -3° froh bin, mit dem Motorrad daheim anzukommen ohne mir den Arsch abzufrieren oder den Grip zu verlieren und dann kommt ein seniler Bauernkopf daher und lässt sich von mir ummähen und ich bin an allem schuld.. :)

    Zitat

    Original geschrieben von cyrus69
    Im Prinzip geht es nicht darum, nur ihm mit Respekt zu begegnen, sondern auch dem Typen mit der großen Nase oder dem Mädchen mit der Glatze.

  • Der Radfahrer istebenfalls ein Verkehrsteilnehmer, der sich auch an die Vrkehrsregeln zu halten hat. Ander als bei TE, wo der Radfahrer sich eben bis auf das Licht Regelgerecht verhalten hat, ist in diesem Fall eigentlich schon klar zu erkennen, dass Dich eigentlich keine Schuld treffen sollte.
    Es ist aber immer sehr schwer aus so einer Geschichte heraus zu kommen, ohne auch nur eine Teilschuld zu bekommen.
    Aber ich denke es hat sich in der Rechtsprechung so einiges getan und der ach so arme Radfahrer wird heute auch gern mal als Fahrzeugführer gesehen.


    Eigentlich solltest Du den fast Unfall als Deine Erfahrung abheften und dankbar sein, dass nichts passiert ist. Hätte ja auch Dich erwischen können und Du hättest hilflos bei -3 Grad im Graben liegen können, während der Radfahrer seine feucht-fröhliche Fahrt vorgesetzt hätte.


    Leider halten immer mehr den Straßenverkehr für einen großen Spielplatz, auf dem gern mal mit dem Leben der anderen gespielt wird, oft auch mit dem eigenen und leider sind die Strafen auch viel zu gering.


    Soll der Radfahrer doch sein Leben auf´s Spiel setzen, aber dann bitte nicht das eines anderen riskieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Santa Fu
    Der Radfahrer istebenfalls ein Verkehrsteilnehmer, der sich auch an die Vrkehrsregeln zu halten hat. Ander als bei TE, wo der Radfahrer sich eben bis auf das Licht Regelgerecht verhalten hat, ist in diesem Fall eigentlich schon klar zu erkennen, dass Dich eigentlich keine Schuld treffen sollte.
    Es ist aber immer sehr schwer aus so einer Geschichte heraus zu kommen, ohne auch nur eine Teilschuld zu bekommen.
    Aber ich denke es hat sich in der Rechtsprechung so einiges getan und der ach so arme Radfahrer wird heute auch gern mal als Fahrzeugführer gesehen.


    Freut mich zu hören, dass ich dann nicht der absolute Arsch gewesen wäre.


    Zitat

    Original geschrieben von Santa Fu
    Eigentlich solltest Du den fast Unfall als Deine Erfahrung abheften und dankbar sein, dass nichts passiert ist. Hätte ja auch Dich erwischen können und Du hättest hilflos bei -3 Grad im Graben liegen können, während der Radfahrer seine feucht-fröhliche Fahrt vorgesetzt hätte.


    Hab ich natürlich abgeheftet und schon mit nem Freund (um die 40 rum und einigermaßen Motorraderfahrung) mal drüber geredet... --> zu den Akten gelegt :)
    Ja, der Graben wäre da echt dumm gewesen..

    Zitat

    Original geschrieben von cyrus69
    Im Prinzip geht es nicht darum, nur ihm mit Respekt zu begegnen, sondern auch dem Typen mit der großen Nase oder dem Mädchen mit der Glatze.

  • Update


    Leider ist das Drama immer noch nicht ausgestanden.


    Fakt 1: Ich habe die 90,00 € und die 3 Punkte zahlen bzw. kassieren dürfen.


    Fakt 2: Der Unfallgegner will Schmerzensgeld haben (frag mich wofür; für unendliche Doofheit vielleicht? :rolleyes:


    Um nun auch meine Interessen zu wahren habe ich nun auch einen Anwalt eingeschaltet. Dieser meinte, dass ich unter keinem Umständen zu 100% schuldig an diesem Verkehrsunfall bin (die Gegenseite stellt es jedoch natürlich so dar) sondern das er in jedemfall mitschuldig ist. Mein Schaden beläuft sich auf ca. 600 EUR zzgl. Gebühren und Auslagen.


    Da der Unfallgegner nicht die Daten seiner Haftpflicht auf meine Schreiben rausrücken wollte schreibt nun mein Anwalt hin.


    Mal sehen wie die Sache ausgeht. Werde euch auf dem laufenden halten.


    Gruß,
    Sebi-TT

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebi-TT


    Fakt 2: Der Unfallgegner will Schmerzensgeld haben (frag mich wofür; für unendliche Doofheit vielleicht? :rolleyes:


    Na für was wohl? Für die gebrochene Rippe und die Schürfwunden natürlich.
    Wenn Du jetzt erst - trotz der unendlich vielen Ratschläge dies sofort und auf der Stelle zu tun - einen Anwalt aufgesucht hast, gibt es eigentlich nur eins zu sagen: Selber schuld.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • @ TM1
    Der Zeitpunkt den Anwalt einzuschalten spielt überhaupt keine Rolle und hätte an der jetztigen Situation auch nichts geändert.


    Im übrigen habe ich nur durch Zufall erfahren das er Schmerzensgeld beansprucht hat - vorher war für mich kein Grund gegeben zum Anwalt zu rennen da er nach eigener Aussage nach (ja, ich bin ein gutgläubiger Mensch) keine Ansprüche stellen wollte und ich den Schaden an meinem Fahrzeug unter "Lehrgeld" zu den Akten gelegt hätte jedoch wendet sich nun das Blatt. Einen Teil meiner Kosten wird er auch übernehmen müssen.


    Schmerzensgeld hat er Meinung nach trotzdem nicht verdient - hätte er Licht an gehabt wäre ich ihn höchstwahrscheinlich nicht ins Fahrrad gefahren und darüber hinaus halte ich 2.000 EUR für eine angebrochene (!) Rippe für "etwa" zu hoch angesetzt.


    Mein Anwalt wird nun entsprechend reagieren und mal sehen mit wieviel er dann im enteffekt nach Hause geht.


    Gruß,
    Sebi-TT

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