Unfall gehabt (ich Auto) gegen Fahrrad - wie seht ihr die Sache?

  • bin ich der einzige hier der denkt das der radfahrer allein schon wegen seiner groben fahlässigkeit (musik hören und nachts ohne licht) eins aufs dach bekommen muß :confused:


    sorry aber wenn das so leicht ist an schmerzensgeld zu kommen ziehe ich gleich schwarze klamotten an und pack mein rad aus dem keller ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    bin ich der einzige hier der denkt das der radfahrer allein schon wegen seiner groben fahlässigkeit (musik hören und nachts ohne licht) eins aufs dach bekommen muß :confused:


    sorry aber wenn das so leicht ist an schmerzensgeld zu kommen ziehe ich gleich schwarze klamotten an und pack mein rad aus dem keller ;)


    Bin ich der einzige hier, der denkt, dass zu diesem Thema schon alles gesagt ist (zumindest bis der TE Post bekommt) und jetzt nur noch Diskussionen über Kleinkram, bzw. Radfahrer vs. Autofahrer kommen können?


    CK-187: Klar hat der Radfahrer falsch gehandelt. Hat er ja auch schon eingesehen und schon eins auf die Rippe bekommen.
    Außerdem hat er noch überhaupt kein Schmerzensgeld bekommen.


    Achte ein bisschen auf den Aufprallwinkel mit deinen schwarzen Klamotten, aber gewissen Verletzungen hat man auch keinen Spaß mehr am Schmerzensgeld. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Die Aufgabe einer Versicherung ist es, Forderungen dir gegenüber abzuwenden. Sei es durch Zahlungen oder sei es durch anwaltliche Tätigkeit. Heißt: Die Anwaltsrechnung wird (zumindest beim zivilrechtlichen Teil) von der Versicherung übernommen.


    Das stimmt so nicht ganz. Ich arbeite selber bei einer großen Versicherung im Bereich Service und mache dort hauptsächlich Schadensmanagement.


    Aufgabe deiner Versicherung ist es natürlich auch, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Dazu wird die Versicherung sich Notfalls auch gerichtlich zur Wehr setzten.
    Aber eigentlich ist die Sache rechte eindeutig: Du hast ihm die Vorfahrt genommen. Wahrscheinlich bekommt er eine Mitschuld wegen dem fehlenden Licht.
    Wichtig ist, dass Du auch Ansprüche an ihn, bzw seine Privathaftpflichtversicherung stellst, wenn Du glaubst, dass er auch Schuld hat. Dann setzten sich die beiden Versicherungen miteinander auseinander.


    Und zum Thema Körperverletzung: Das gibt IMMER ein Verfahren von Seiten der Staatsanwaltschaft. Egal, ob der Radfahrer anzeige erstattet oder nicht. Das dumme ist nur, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen Straftaten des Versicherungsnehmers (also auch Körperverletzung) aus dem Leistungskatalog ausschließen.
    Aber mach Dir wegen dem Staatsanwalt nicht ins Hemd.

    Let the young fight the wars.

  • Zitat

    Original geschrieben von arne
    ich der Schaden ja wohl fast noch im Bagatellbereich bewegt. Da ist eine Einstellung ziemlich wahrscheinlich.


    Soso - ein Personenschaden ist für Dich also eine Bagatelle und daraus folgt natürlich fast selbstverständlich eine Einstellung des Verfahrens?
    (EDIT)
    Der TE hat das einzig Richtige gemacht - bei einem "VU mit" braucht man _immer_ und ausnahmslos einen Anwalt, es sei denn das ganze Leben ist einem eh wurscht.
    Und die konsultierte Anwältin hat auch das Richtige getan - erstmal beruhigt und abwarten was kommt.
    Denn bei aller Aufgeregtheit, eines sollte man wenn möglich auch bei nüchternem Kopf bedenken: So schlimm wird's bei der Sachlage nicht kommen das man das nicht verkraften könnte.
    Vielleicht kann ein versierter Anwalt auch eine Einstellung erreichen, keine Frage. Ohne Anwalt und mit einer selbst zusammengeschriebenen Stellungnahme wärst Du aber ein absolutes Sahnehäppchen für den Staatsanwalt.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Soso - ein Personenschaden ist für Dich also eine Bagatelle und daraus folgt natürlich fast selbstverständlich eine Einstellung des Verfahrens?


    Oh ha! Sowas passiert mir nicht häufig, aber den Personenschaden habe ich tasächlich überlesen. Damit gebe dir vollumfänglich recht: So sicher ist das mit der Verfahrenseinstellung tatsächlich nicht. Die Sache sollte einem Anwalt übertragen werden, denn sobald das HV eröffnet ist wäre es zu spät. :o :o


    Bei Chickenhawk möchte ich mich hiermit entschuldigen.

  • Ich weiß jetzt nicht was da "böses" stand bevor es editiert wurde, aber von meiner Seite aus ist die Sache damit auch erledigt, no hard feelings wie es so schön heißt. ;)


    Einen :apaul: hatte wohl jeder schon mal, nicht weiter tragisch vor allem wenn man das auch zugeben kann.

  • Leicht OT: Radfahren mir Kopfhörern sollte man grundsätzlich verbieten! Bei uns in Essen gabs vor ein paar Wochen einen Fall, wo ein Radfahrer mit Kopfhörern auf dem Schädel bei rot über eine Fußgängerampel fuhr. Die Strassenbahn sah und hörte er wohl nicht. Die Schuldfrage ist zwar dank (geschockter) Zeugen geklärt, der Radfahrer hats jedoch nicht überlebt! :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Leicht OT: Radfahren mir Kopfhörern sollte man grundsätzlich verbieten!


    Braucht man nicht, das ist natürlich schon verboten.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Ok, wusste ich nicht, und wird wohl seitens der Polizei auch nicht sonderlich drauf geachtet!? Ist natürlich auch viel bequemer, Autofahrer mit Handy am Ohr abzuzocken! :rolleyes: Aber ist wieder ein anderes Thema. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Ok, wusste ich nicht, und wird wohl seitens der Polizei auch nicht sonderlich drauf geachtet!? Ist natürlich auch viel bequemer, Autofahrer mit Handy am Ohr abzuzocken! :rolleyes: Aber ist wieder ein anderes Thema. ;)


    Nein, da wird viel zu wenig drauf geachtet.
    Allerdings krieg ich die totale Krise wenn bei "Handy am Ohr" von "Abzocke" geredet wird.
    Als Vielfahrer weiss ich genau was für Folgen dies idiotische Verhalten hat.
    Wenns nach mir geht, muss das mindestens 150€ kosten samt Fahrverbot - und sollte am Bestens lückenlos kontrolliert werden.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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