Unfall gehabt (ich Auto) gegen Fahrrad - wie seht ihr die Sache?

  • Zitat

    Original geschrieben von tmc
    Okay wieder was gelernt. Ich hatte das (wars Fahrschule?) jedenfalls so beigebracht bekommen, das wenn einer Alles zusammenschiebt, zB auf der Autobahn passiert das ja des öfteren, das nicht der letzte Alles bezahlt, sondern das alles einzelne Auffahrunfälle sind.
    Aber okay.. es ist sehr lange her wo ich Führerschein gemacht habe...

    Wenn überhaupt nicht mehr nachvollzogen werden kann, wo der erste Aufprall war, mag das so sein. Wenn aber der Vordermann bestätigt, dass der in der Mitte zunächst schon stand, dann ist ja klar, dass er nix dafür kann.

  • Ich war auch schon mal der Unschuldige in der "Mitte" mit Totalschaden. :(


    Es ist definitiv so, dass der Auffahrende schuld ist, wenn die anderen Beteiligten schon standen.


    Mein armes Auto war damals von hinten total, von vorne erheblich ramponiert und nicht mehr reparabel.


    Ich selbst bin mit großem Glück mit Schleudertreuma, Prellungen, Gurtmarken etc. davongekommen. Der Auffahrende war nahezu ungebremst (lt. Gutachten mit ca. 50km/h Restgeschwindigkeit - erlaubt waren dort 60, er fuhr vermutlich schneller) an einer roten Ampel in mich reingekracht und hatte mein Auto auf den an der Ampel vor mir stehenden aufgeschoben.



    Nach dem Unfall habe ich eine ganze Weile gebraucht, um beim Anhalten an Ampeln oder Kreuzungen nicht mehr vorsorglich in den Rückspiegel zu schauen, ob jemand in mich reinkracht...




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Re: Unfall gehabt (ich Auto) gegen Fahrrad - wie seht ihr die Sache?


    arne


    Zitat

    Original geschrieben von Sebi-TT
    Witterung: es war dunkel (25.11.2007 / 20.15 Uhr) und es regnete.


    Wer lesen kann oder wie war das... ;)


    Und ansonsten ist Dein Posting auch *sorry* quatsch. Das Ding ist alles andere als ein "einfach gelagerter Fall" und als potentieller Schuldiger sollte sich ein Laie da eben fachlichen Rat holen.

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Kann man sich nicht auch an die KFZ-Haftpflicht und/oder Privathaftpflicht wenden und von dort rechtliche Unterstützung erhalten? Eine von beiden müsste doch ggf. auch Forderungen des Radfahrers begleichen bzw. abwehren, oder?

    Die Aufgabe einer Versicherung ist es, Forderungen dir gegenüber abzuwenden. Sei es durch Zahlungen oder sei es durch anwaltliche Tätigkeit. Heißt: Die Anwaltsrechnung wird (zumindest beim zivilrechtlichen Teil) von der Versicherung übernommen.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Re: Re: Re: Unfall gehabt (ich Auto) gegen Fahrrad - wie seht ihr die Sache?


    Zitat

    Original geschrieben von arne
    Das ist ziemlich frech. Was qualifiziert dich zu solch abfälligen Bemerkungen?


    Bisher bin ich weder frech noch abfällig geworden.
    Ich persönlich habe (so wie einige andere hier wohl auch) bisher genügend leidige Erfahrungen mit derartigen Vorfällen machen müssen, sowohl beruflich als auch privater Natur.


    Bei dem was Du hier so munter in die Gegend pustest legt das die Vermutung nahe, dass das bei Dir nicht der Fall ist. Gerade Aussagen wie "Du kannst mit Worten umgehen, wozu also ein Anwalt" zeigen, dass Du scheinbar bisher noch nicht häufiger das Vergnügen hattest in solchen Fällen selber vor Gericht beteiligt zu sein. In der Praxis ist das nämlich nicht wie bei Matlock im TV, es reicht nicht nur gut reden zu können, mal sollte auch selber Ahnung von der Materie haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Die Aufgabe einer Versicherung ist es, Forderungen dir gegenüber abzuwenden. Sei es durch Zahlungen oder sei es durch anwaltliche Tätigkeit. Heißt: Die Anwaltsrechnung wird (zumindest beim zivilrechtlichen Teil) von der Versicherung übernommen.


    Dann sollte man aber sicherlich mit der Versicherung die Einschaltung eines Anwaltes absprechen, oder?


    Und noch eine Frage: Die (gesetzlichen) Krankenkassen sind ja inzwischen bei Unfällen recht fix beim Überprüfen bzw. Stellen von Regressforderungen. Wie läuft das dann in der Regel ab- machen das KV und Haftplichtversicherung direkt untereinander aus?

  • hmm, wird hier nicht ein wenig viel Wind gemacht? Glaub' ja nicht so wirklich, daß so ein Fall tatsächlich vor einem Gericht landen muss/wird, auch wenn bei TT ja immer ganz gern nach selbigem samt Anwalt gerufen wird :D


    Du hast den Radlfahrer umgefahren und somit seine Vorfahrt mißachtet, praktisch wird's doch wohl so laufen, daß Du den Sachverhalt so Deiner Versicherung schilderst (inklusive fehlender Beleuchtung), er es seiner Haftpflicht meldet und sich die Versicherungen gegenseitig kurzschließen; Du wirst mindestend 2/3 der Schuld/Kosten zugesprochen bekommen und entsprechend hochgestuft. Keiner groß verletzt, der Wagen fährt noch, alles halb so wild, oder :)?


    Warum wegen sowas jetzt groß streiten? Freut sich doch eh nur der Anwalt drüber :p

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