Da die Diskussion hier
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2762833#post2762833
OT ist, ein eigener Thread dazu.
@Kraftsauger: Ich werde dir hier bestimmt nicht meine Immatrikulationsbescheinigungen offenlegen, noch mit der Elitarität meiner Uni prahlen.
Solltest du dein Studium tatsächlich schon abgeschlossen haben, ist es um so peinlicher für dich.
Einerseits ist Wikipedia nicht zitierfähig, erst Recht nicht im Bereich juristischer Definitionen, zweitens widersprichst du dir doch ganz offensichtlich selbst:
ZitatÄndere ich aber z.B. den PC und danach gibts Probleme mit der z.B. Sliderschiene, steht das in keinem Zusammenhang. Die kaputte Sliderschiene hat also nichts mit dem Aufspielen der Firmware zu tun. Nokia müßte in einem solchen Fall Ersatz leisten.
Wie soll denn bitte ein Sachmangel an den Sliderschienen zun Zeitpunkt des GÜ vorgelegen haben, wenn der Käufer vorher schon am PC manipulieren konnte? Und komm mir jetzt nicht mit Keimtheorie o.ä, dann hättest du es trotzdem noch sehr fraglich formuliert.
Also kann in einem so gelagerten Fall allein die Herstellergarantie Nokias greifen, bei der in großen Teilen Nokia die Spielregeln aufstellt. Nicht aber die §§ 437ff. BGB.
Die relevanten Spielregeln habe ich zitiert, und daraus wird ganz klar ersichtlich, dass der Kunde (wenn Nokia den PC-Eingriff nachweisen kann) schlechte Karten hat.
Auch ist im Rahmen der Sachmängelhaftung juristisch völlig uninteressant, wie Nokia dazu steht. Im Zweifel entscheidet ein Sachverständiger, ob Sachmängel bei GÜ vorlagen oder nicht.
Wie ich vorhin schon angesprochen habe, du hast einigen Nachholbedarf in Sachen Differenzierung Sachmänegelhaftung / Herstellergarantie.
Bei dir scheint es gewaltig an Erstsemesterkenntnissen zu hapern. Traurig, dass so jemand das / die Examen/ Examina bestehen kann, noch dazu in Ba-Wü
BTW: Ist dir eigentlich nicht aufgefallen, dass ich mich vor diesem post in keinster Weise zu deiner Aussage "PC-Ändern schließt Sachmängelhaftung nicht aus" geäußert oder ihr gar widersprochen habe? Warum tust du dann so?
Die mögliche (ich habe nie etwas Anderes behauptete!) Urherberrechtsverletzung, die das eigentlich Thema war ignorierst du fast gänzlich:
Zitat
Ob man in irgendeiner Form eine Urheberrechtsverletzung begangen haben könnte, ist wieder etwas ganz anderes.
Wiederum unsicheres Terrain für dich?
Zitat
Ergo: Nokia kann die deutsche gesetzliche Gewährleistung nicht einschränken. Höchstens ergänzen.
Wo will Nokia das? Wo habe ich etwas in dieser Richtung behauptet? Fakten bitte!
Gag Halfrunt: So einen wie dich nennt man einen Trittbrettfahrer, groß daherreden, keine Ahnung haben und dann aufspringen, ohne was Neues, geschweige denn sachlich Fundiertes beitragen zu können. Großartige Leistung!
Ich repetiere nochmal:
Gag: Ich kann mit meinem Nokia machen was ich will! (Darunter fällt natürlich auch das Dekompilieren/Ändern/Löschen in Teilbereichen der FW).
Gag: Das UrhG greift nur beim Veröffentlichen / Verfvielfältgen
Booner: Nein, darfst du nur in gewissen Grenzen. Dazu liefere ich noch den im Wortlaut eindeutigen 69c UrhG, der in eingen Varianten kein Wort von Veröffentlichen/ Vervielfältigen erwähnt.
Booner: Ändern des PC fällt u.U. in den Schutzbereich des 69c UrhG, wenn ein Eingriff auf Ebene des Quellcodes der FW erfolgt.
SepuFly: Rotzt völlig Belangloses dazu, scheitert schon an der Aktivlegitimation im Bereich des UrhG (ich soll ihn verklagen )
Bis dato hat dir niemand deine Aussagen bestätigt (SepuFly kann man juristisch nicht ernst nehmen, siehe oben). Entweder du bist zu dumm, dies im Diskussionsverlauf zu erkennen oder du solidarisierst dich aus reiner Hilflosigkeit. Beides traurig :flop: