Eigenmächtiges Ändern des Produktcodes illegal oder nicht - Diskussion

  • Da die Diskussion hier


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2762833#post2762833


    OT ist, ein eigener Thread dazu.


    @Kraftsauger: Ich werde dir hier bestimmt nicht meine Immatrikulationsbescheinigungen offenlegen, noch mit der Elitarität meiner Uni prahlen.


    Solltest du dein Studium tatsächlich schon abgeschlossen haben, ist es um so peinlicher für dich.


    Einerseits ist Wikipedia nicht zitierfähig, erst Recht nicht im Bereich juristischer Definitionen, zweitens widersprichst du dir doch ganz offensichtlich selbst:


    Zitat

    Ändere ich aber z.B. den PC und danach gibts Probleme mit der z.B. Sliderschiene, steht das in keinem Zusammenhang. Die kaputte Sliderschiene hat also nichts mit dem Aufspielen der Firmware zu tun. Nokia müßte in einem solchen Fall Ersatz leisten.


    Wie soll denn bitte ein Sachmangel an den Sliderschienen zun Zeitpunkt des GÜ vorgelegen haben, wenn der Käufer vorher schon am PC manipulieren konnte? Und komm mir jetzt nicht mit Keimtheorie o.ä, dann hättest du es trotzdem noch sehr fraglich formuliert.


    Also kann in einem so gelagerten Fall allein die Herstellergarantie Nokias greifen, bei der in großen Teilen Nokia die Spielregeln aufstellt. Nicht aber die §§ 437ff. BGB.


    Die relevanten Spielregeln habe ich zitiert, und daraus wird ganz klar ersichtlich, dass der Kunde (wenn Nokia den PC-Eingriff nachweisen kann) schlechte Karten hat.


    Auch ist im Rahmen der Sachmängelhaftung juristisch völlig uninteressant, wie Nokia dazu steht. Im Zweifel entscheidet ein Sachverständiger, ob Sachmängel bei GÜ vorlagen oder nicht.


    Wie ich vorhin schon angesprochen habe, du hast einigen Nachholbedarf in Sachen Differenzierung Sachmänegelhaftung / Herstellergarantie.


    Bei dir scheint es gewaltig an Erstsemesterkenntnissen zu hapern. Traurig, dass so jemand das / die Examen/ Examina bestehen kann, noch dazu in Ba-Wü ;(


    BTW: Ist dir eigentlich nicht aufgefallen, dass ich mich vor diesem post in keinster Weise zu deiner Aussage "PC-Ändern schließt Sachmängelhaftung nicht aus" geäußert oder ihr gar widersprochen habe? Warum tust du dann so?


    Die mögliche (ich habe nie etwas Anderes behauptete!) Urherberrechtsverletzung, die das eigentlich Thema war ignorierst du fast gänzlich:


    Zitat


    Ob man in irgendeiner Form eine Urheberrechtsverletzung begangen haben könnte, ist wieder etwas ganz anderes.


    Wiederum unsicheres Terrain für dich?


    Zitat


    Ergo: Nokia kann die deutsche gesetzliche Gewährleistung nicht einschränken. Höchstens ergänzen.


    Wo will Nokia das? Wo habe ich etwas in dieser Richtung behauptet? Fakten bitte!


    Gag Halfrunt: So einen wie dich nennt man einen Trittbrettfahrer, groß daherreden, keine Ahnung haben und dann aufspringen, ohne was Neues, geschweige denn sachlich Fundiertes beitragen zu können. Großartige Leistung!


    Ich repetiere nochmal:


    Gag: Ich kann mit meinem Nokia machen was ich will! (Darunter fällt natürlich auch das Dekompilieren/Ändern/Löschen in Teilbereichen der FW).
    Gag: Das UrhG greift nur beim Veröffentlichen / Verfvielfältgen
    Booner: Nein, darfst du nur in gewissen Grenzen. Dazu liefere ich noch den im Wortlaut eindeutigen 69c UrhG, der in eingen Varianten kein Wort von Veröffentlichen/ Vervielfältigen erwähnt.
    Booner: Ändern des PC fällt u.U. in den Schutzbereich des 69c UrhG, wenn ein Eingriff auf Ebene des Quellcodes der FW erfolgt.
    SepuFly: Rotzt völlig Belangloses dazu, scheitert schon an der Aktivlegitimation im Bereich des UrhG (ich soll ihn verklagen :rolleyes:)


    Bis dato hat dir niemand deine Aussagen bestätigt (SepuFly kann man juristisch nicht ernst nehmen, siehe oben). Entweder du bist zu dumm, dies im Diskussionsverlauf zu erkennen oder du solidarisierst dich aus reiner Hilflosigkeit. Beides traurig :flop:

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Na, da warst Du aber fleißig. Dafür gibts auch ein * Sternchen :D


    Aber der Rest... na ja...


    Natürlich brauchst Du Deine Immatrikulationsbescheinigung (für Philosophie?) nicht offenlegen. So, wie Du Sachverhalte auffasst, spricht es für sich...


    Ich bin übrigens schon 35. In diesem Alter sollte man sein Studium bereits hinter sich haben. Richtig?!


    Natürlich ist Wikipedia, wenn ich eine juristische Hausarbeit schreiben sollte, nicht zitierfähig. Hier in diesem Forum geht es aber auch um Hilfestellungen. Und die richtet sich wohl vornehmlich an juristische Laien. Was bringt es denen, wenn ich seitenweise komplizierte juristische Kommentare abtippe? Die meisten wären dann danach so schlau wie vorher. So, wie im zitierten Wikipedia Artikel Grundzüge des Gewährleistungsrecht (richtigerweise) beschrieben wurden, kann es auch ein Laie verstehen. Und darum geht es ja.


    Was Deine anderen Aussagen betrifft:


    Natürlich kann ein Sachmangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs an z.B. den Sliderschienen vorliegen, wenn der Eigentümer den PC am Handy ändert. Mangelhafte Sliderschienen behindern ja das Flashen des N95 nicht. Viele hier befürchten, ein Gewährleistungsanspruch wäre gänzlich ausgeschlossen, wenn man an der Firmware herummanipuliert. Hier würde Nokia (vor allem in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf) in der Beweispflicht stehen, daß kaputte Sliderschienen (ein mechanisches Problem!) mit dem Flashen der Firmware zusammen hängt. Das würde Nokia wohl kaum gelingen.


    Und sicherlich habe ich mit der Abgrenzung "Sachmängelhaftung/Herstellergarantie" keine Probleme. Ist ja juristisches Grundwissen. Hast Du diese?


    Du hattest einen Zusammenhang zwischen "Urheberrechtsverletzung" und Gewährleistung hergestellt. Diese, so nicht richtige Aussage, könnte viele User hier im Forum verunsichern. Deswegen bin ich darauf eingegangen.


    Du vermutest ferner noch, daß der Bereich "Urheberrecht" für mich unsicheres Terrain sein könnte. So ein Quatsch. Wir waren schon genug OT. Da wollte ich auf diese Thematik nicht auch noch weiter eingehen.


    Auf das Thema Gewährleistung seitens Nokia bin ich ferner deswegen eingegangen, da Du einen Link zu Nokia gepostet hattest, auf dem Nokia seine Garantiebedingungen erklärt.


    Ich habe gerade etwas gegoogelt, um meine Sichtweise der Dinge etwas untermauern zu können. Dabei bin ich hierauf gestoßen:


    http://www.heise.de/mobil/artikel/79142/3


    In einem kleinen Aufsatz geht hier der Hausanwalt des Heise-Verlags, RA Fabian Schmieder aus Hannover, auf die Problematik des Entfernen eines Brandings bei einem Mobiltelefon ein. Besonders der letzte Abschnitt ist interessant:


    Die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren bei neuen Geräten kann der Verkäufer gegenüber Verbrauchern allerdings nicht wirksam ausschließen. Auch eine Modifikation des Geräts führt nicht dazu, dass die gesetzliche Gewährleistung erlischt. Allerdings sorgen Basteleien am Gerät möglicherweise dafür, dass ein Käufer bei einer Mängelrüge auch schon vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Kauf selbst nachweisen muss, dass der reklamierte Mangel bereits von Anfang an vorlag oder angelegt war. Normalerweise trifft diese Beweislast den Kunden erst nach sechs Monaten. Am Ende muss über den Mangel und dessen Ursache ein Sachverständiger entscheiden, welcher schnell das Fünf- bis Zehnfache eines neuen Mobiltelefons kosten kann.


    Hier ist ganz klar, daß ein Eingriff in die Firmware bei einem offensichtlichen Hardwaremangel keine Auswirkung auf die gesetzliche Gewährleistung hat.


    Ich freue mich, diesen Link schließlich noch gefunden zu haben. Denn damit erübrigt sich die weitere Diskussion. Wenn Du Größe hast, kannst Du mir hier gerne beipflichten. Ist ja keine Schande, mal daneben gelegen zu haben. Wie heißt es immer so schön: "Zwei Juristen, drei Meinungen" :D


    Also, nichts für ungut und noch viel Erfolg in Deinem Studium


    Gruß


    Kraftsauger

    Seit April 2007: Nokia N95-1


    Seit Juni 2009: Samsung Omnia HD i8910

  • Zitat

    Original geschrieben von Kraftsauger!


    Ich bin übrigens schon 35. In diesem Alter sollte man sein Studium bereits hinter sich haben. Richtig?!


    Und auch sein Profil (Beruf: Student) zutreffend ausfüllen können? Oder soll da ein leicht verspätetes Promotionsstudium noch was retten?


    Zitat

    So, wie Du Sachverhalte auffasst, spricht es für sich...


    Im Gegensatz zu dir fasse ich sie wenigstens auf und gehe nicht ständig am eigentlichen Streit vorbei (aus welchen Gründen auch immer).


    Zitat


    Natürlich kann ein Sachmangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs an z.B. den Sliderschienen vorliegen, wenn der Eigentümer den PC am Handy ändert.


    Mangelhafte Sliderschienen behindern ja das Flashen des N95 nicht.



    Ich zitiere deine Aussage nochmals, das Relevante hatte ich bereits fett gesetzt:


    Zitat

    Ändere ich aber z.B. den PC und danach gibts Probleme mit der z.B. Sliderschiene, steht das in keinem Zusammenhang. Die kaputte Sliderschiene hat also nichts mit dem Aufspielen der Firmware zu tun. Nokia müßte in einem solchen Fall Ersatz leisten.


    "Danach gibts Probleme" impliziert, dass es davor keine Probleme gab, und, wie bereits erwähnt, hast du auch keinen Bezug auf die Rspr. zur Keimtheorie genommen, also probiere jetzt nicht, dich damit rauszureden.
    Du siehst es also als lebensnah an, dass der Käufer das Handy im Lager des Verkäufers softwaremäßig manipuliert, so dass vor bzw. bis zur Übergabe an den Käufer Probleme an den Schienen auftreten können?


    Oder willst du den Mangel bei GÜ noch gewagter konstruieren?


    Zitat


    Viele hier befürchten, ein Gewährleistungsanspruch wäre gänzlich ausgeschlossen, wenn man an der Firmware herummanipuliert. Hier würde Nokia (vor allem in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf) in der Beweispflicht stehen, daß kaputte Sliderschienen (ein mechanisches Problem!) mit dem Flashen der Firmware zusammen hängt. Das würde Nokia wohl kaum gelingen.


    Na bitte, ein Paradebeispiel für deine holprigen terminologischen Gehversuche :)


    Mal davon abgesehen, ob im Verhältnis Verkäufer N95 - Käufer N95 bei Vorliegen eines VGK die Vermutungswirkung des § 476 Hs.1 BGB bei einem typischen Verschleißteil wie es die Schienen sind überhaupt greifen würde, und nicht durch Hs.2 widerlegt würde.


    Zitat


    Du hattest einen Zusammenhang zwischen "Urheberrechtsverletzung" und Gewährleistung hergestellt. Diese, so nicht richtige Aussage, könnte viele User hier im Forum verunsichern. Deswegen bin ich darauf eingegangen.


    WO habe ich diese Aussage getroffen/ diesen Zusammenhang hergestellt? Zeig es mir bitte! Nochmal: Ich habe keinerlei Aussage dazu getroffen, in welcher Weise eine Manipulation des PC sich auf Sachmängelhaftungsansprüche des Käufers gegen seinen Verkäufer auswirkt. Alle meine Aussagen bezogen sich eindeutig auf die Herstellergarantie seitens Nokia.


    Ich habe lediglich deine Terminologie in Sachen Mängelhaftung kritisiert und dass eben kein Mangel bei GÜ vorliegen kann, wenn er


    1. Nach Manipulation am PC auftreten soll, und
    2. Eine Manipulation am PC vor GÜ auf den Käufer mehr als lebensfremd ist.




    Zitat


    Auf das Thema Gewährleistung seitens Nokia bin ich ferner deswegen eingegangen, da Du einen Link zu Nokia gepostet hattest, auf dem Nokia seine Garantiebedingungen erklärt.


    Erneut 0 Punkte :) Was haben bitte Garantiebedingungen mit der Mängelhaftung zu tun? Oder willst du jetzt provozieren?



    WO ist die Relevanz dieses Artikels zu den von mir getroffenen Aussagen? WO habe ich bitte Gegenteiliges behauptet? Siehe dazu schon weiter oben.



    Zitat


    Ich freue mich, diesen Link schließlich noch gefunden zu haben. Denn damit erübrigt sich die weitere Diskussion. Wenn Du Größe hast, kannst Du mir hier gerne beipflichten. Ist ja keine Schande, mal daneben gelegen zu haben. Wie heißt es immer so schön: "Zwei Juristen, drei Meinungen" :D


    Was, ich bin doch Philosoph? So "billig" kommst du nicht davon :rolleyes:

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • *Popcorn macht* These are classics.


    Ne im Ernst, jetzt weiß ich warum ich nicht mehr Jura studieren will :-)
    Mal kurze Frage, um was geht es hier eig.? Es wirkt sich hier jemand als TT-Haus-Jurist profilieren will weil der andere diese Position angreift.
    Ihr redet über Sliderschienen(`???) und andere Dinge, hat das noch irgendwas mit Produktcodeänderungen zutun?(Wenn ja war der Gedankensprung unersichtlich).
    So mal meine sicht der Dinge ob das Thema illegal ist oder nicht:
    Ich denke Handys mit Pcs zu vergleichen ist an für sich nicht falsch, allerdings sind Handyhersteller und Gesetzgeber da glaube ich noch nicht soweit. Man kann sich eine Produktcode nicht wie das Installieren eines Betriebssystems vorstellen
    oder das verändern des Bios, z.B..
    Was sagt dieser Produktcode nun aus?
    Diese Produktcode sagt aus, für welchen Landesgebiete das Handy gemacht ist und welche Software es hat/bekommen darf. Dafür erwirbt man Lizensen, oder hat eine Lizens bekommen.
    Ändert man diesen Produktcode nun, so ist , so denke ich, das möglich, das dieser Akt an für sich legal ist. Man ändert ja nur ein paar Bytes auf einem Chip in einem Handy das einem Gehört. Wenn man das Handy dann normal weiternutzt, denke ich wäre dieser akt nicht zwingend Strafbar. Allerdings das erschleichen einer anderen Firmware durch ändern des Produktcodes, was ja Ziel des ganzen ist, ist illegal.Auch wenn sich die Software für Generic Germany und Generic China(gibts das? als Beispiel) nicht groß unterscheiden, hat man für letzteres keine "Lizens", und man installiert sich eine ""Raupkopie"" sozusagen.


    Es ist praktisch so, wie wenn man sich XP Home kauft, die Serial so ändert dass sie der einer Professional Edition entspricht, und auf Professional updatet ohne es zu besitzen. (Bei dem Vergleich wäre wichtig, dass man die Serial selber so ändern
    kann, ohne dass man sie runterladen muss(sonst wäre das runterladen ja schon illegal), weiterhin muss man beachten das Serials spezifisch pro Produkt sind, und Produktcodes bei Handys für tausende von Handys gleich.)


    Ich hab kein Jura studiert, bin auch noch kein Student, wollte mal Jura studieren, will es nicht mehr :-) Daher entschuldigung dass ich nicht mit eurem Fachjagong mithalten kann. (Bin halt eher der Informatiker/Informationstechniker :-))


    Grüße
    Andreas
    *duck und weg*

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Hach ja, so amüsant ich es finde, die Beiträge der Beteilligten hier zu lesen, so sehr stösst es mich ab, wenn ein Thread, wie es mir bei Booner vorkommt, nur eröffnet wird, um seine Meinung als "richtig" darzustellen bzw. anzupreisen.


    Den thread hätte man sich sparen können.


    Da könnt ihr noch sehr auf Paragraphen rumreiten, Euch Eure (angebliche) Bildung um die Ohren hauen usw. Im Prinzip wird jeder Fall einzeln bewertet und abgehandelt.
    Klar kann es sein, dass en Nokia Service Point sich bei dem Austausch zweier Sliderschienen mal querstellt, weil der Produktcode geändert wurde.
    Meist wird hier aber sicherlich nur auf den eigentlichen, gemeldeten Defekt (Sliderschienen) geprüft, da alles andere auch unwirtschaftlich wäre.


    Ich komme wie Evilandi666 auch aus der IT.
    Das ganze lässt sich mittels der momentanen Rechtslage nie eindeutig festsetzen, sondern beruht eigentlich nur auf persönlichen Abwägungen.
    Kaufe ich einen Komplett-PC beim Bin-ich-blöd habe ich diverse Gewährleistungsansprüche (vor allem Softwareseitig) auch nur solange dieser PC im Auslieferungszustand ist. Installiere ich auf einen PC mit Windows XP nachträglich ein Vista, ist dies rechtlich sicherlich unbedenklich. Ich darf mich aber nicht beschweren, wenn die mitgelieferte Software unter Vista nicht mehr funktioniert und damit der Rechner eigentlich nicht mehr das erfüllt, was mir beim Kauf zugesichert wurde.
    Nicht umsonst beschränken wir die Lauffähigkeit unsere Produkte auf abgesteckte Umgebungen. So ist es vor allem bei gebrandeten Geräten auch. Jeder übernimmt Garantie/Gewährleistung nur in dem Umfang, wie er es überschauen kann. Installiere ich auf meinem Handy ne Buggy-Software, bekomme ich bei Problemen im NSC den Support auch nicht umsonst.


    Man kann hier vermutlich wochenlang über die Rechtslage, Paragraphen usw. diskutieren, aber ich schätze keiner der Dienstleister (NSC, Händler usw) ist in diesem Bereich überhaupt irgendwelche Kenntnisse in dem Bereich hat und jeder (Garantie)Fall eh anders bewertet wird.


    Ob die Änderung des Produktcodes illegal ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich vermute, dass sich dies in einer Art Grauzone befindet (ähnlich dem Aufspielen anderer ROMs bei Grafikkarten o.ä.). Im Prinzip verschaffe ich mir dadurch aber ggf. Leistungen, die mir für das gekaufte Gerät nicht zustehen (z.B. ein für mein Gerät ursprünglich nicht vorgesehenes Update), wodurch es durchaus als illegal eingestuft werden könnte.


    Grüße,
    (Noch ein) Andreas

    iPhone 4 8GB


  • Komme zwar noch nicht wirklich aus dem Bereich der Informatik, will da aber hin :-)
    (Gehe zwar auf ne Informationstechnische Schule, aber....ach lassen wir das).


    Ich sehe das ähnl. wie du, nur wie gesagt, den Vergleich PC mit Handy sollte man mit sehr viel Vorsicht genießen. Wobei es hier ja auch um Legalität und Illegalität geht, und nicht ob sich Nokia bei der Garantie oder Gewährleistung quer stellt. Was bei einer Produktcodeänderung und bei (aufgrund der Änderung) Aufspielen einer anderen SW(theorethisch andere SW, praktisch eig. die nahezu gleiche) vollkommen korrekt und legal ist sich so zu verhalten von Nokia.


    Ich bin ja gespannt was unsere Juristen uns nun erklären...ich liege mit meinen zwei Postings bestimmt ganz falsch :-):D

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • ist es eigentlich relevant das man beim handy keine lizenzabkommen annehmen oder unterschreiben muß?


    beim rechner wird spätestens bei der installation auf die EULA hingewiesen (wenn auch unnötig da zu spät) aber bei einem handy mußte ich noch nie "einverstanden sein" mich an "irgendeine lizenz" zu halten ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    ist es eigentlich relevant das man beim handy keine lizenzabkommen annehmen oder unterschreiben muß?


    beim rechner wird spätestens bei der installation auf die EULA hingewiesen (wenn auch unnötig da zu spät) aber bei einem handy mußte ich noch nie "einverstanden sein" mich an "irgendeine lizenz" zu halten ;)


    Ich denke mal dass du die automatisch akzeptierst...da du ja eigentlich die SW vom Hersteller nutzen musst. Und durch die Nutzung dich einverstanden erklärst.


    Was sollte denn das Handy machen, wenn du NEIN klickst? :D (sich löschen? Selbstzerstören xD ?)


    Grüße und Gute Nacht
    Andreas

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Zitat

    Original geschrieben von fanaticsulm

    Könnt ihr das nicht per PN ausmachen, aus diesem Thread läuft ja die Sülze bis ins Biete/Tausche runter :rolleyes:

    Das wäre eine gute Idee.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

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