Re: Rechnung nicht bezahlt, 15 euro Bearbeitungsgebühr...
ZitatOriginal geschrieben von David328
Das ist hier kein rumjammer Thread oder so, ist auch dumm gelaufen von mir und ich bin daraus jetzt schlauer geworden aber, in der heutigen Zeit wird man ja fast überall mal übers Ohr gehauen wo man denkt man muss es sich gefallen lassen was aber garnicht wahr ist. Deshalb interessiert es mich ob die ohne Mahnbeschied oder sonstiges direkt 15 Euro Bearbeitungsgebühr nehmen können. Ja nichtmal Kulanz wurde angeboten... pf
Nix Lehrgeld. Aber Kulanz kannst du knicken und Mahnbescheid brauchen die nicht, da Rücklastschriften ein fester Bestandteil der Preisliste sind. Letztlich ist eine Rücklastschrift auch eine erbrachte Leistung, wenn die auch für eine Seite in die Hosen ging. Also lässt man sich die Erbringung mehr oder weniger fürstlich entlohnen... Täte man das nicht, müsste man den Mahnfuzzis in der Buchhaltung das Gehalt auf 0,00 € kürzen, denn die leben genau davon.