ZitatOriginal geschrieben von Vieltaenzer
booner: les doch mal das BGB, bevor Du solche Äußerungen machst.
Es liegen nach meiner Meinung zwei deckungsgleiche Aussagen vor. Im ersten Beitrag schreibt der Threadersteller: Abmachung.
Ich meine das BGB nahezu auswendig zu können.
Aber lies du doch mal, was der TE detailiert über dem Wort "Abmachung" geschrieben hat, insbesodere das Wort "Nein" dürfte von Belang sein.
Dass der TE das Wort "Abmachung" in rein tatsächlicher Hinsicht gebraucht und es nicht rechtlich wertet ergibt sich doch schon aus diesem Thread hier. Würde er damit einen Vertragsschluss meinen, dann würde er kaum hier nachfragen, ob ein Vertrag zustande gekommen ist.