Ab wann kommt ein Kaufvertrag zu stande - Autoverkauf?

  • Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer
      booner: les doch mal das BGB, bevor Du solche Äußerungen machst.


    Es liegen nach meiner Meinung zwei deckungsgleiche Aussagen vor. Im ersten Beitrag schreibt der Threadersteller: Abmachung.


    Ich meine das BGB nahezu auswendig zu können.


    Aber lies du doch mal, was der TE detailiert über dem Wort "Abmachung" geschrieben hat, insbesodere das Wort "Nein" dürfte von Belang sein.


    Dass der TE das Wort "Abmachung" in rein tatsächlicher Hinsicht gebraucht und es nicht rechtlich wertet ergibt sich doch schon aus diesem Thread hier. Würde er damit einen Vertragsschluss meinen, dann würde er kaum hier nachfragen, ob ein Vertrag zustande gekommen ist.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Mit Abmachung ist denke ich wohl gemeint, daß sie vereinbart haben, daß der Käufer noch eine Email mit seinen Daten schickt. Das ist noch kein Kaufvertrag im rechtlichen Sinne sondern immer noch Vorverhandlungen. So wie Booner das sagt ist das schon richtig.

    Hier stand eine Signatur.

  • Wenn der Käufer sagt, ich kaufe den Wagen und der Verkäufer zustimmt, wovon ich aufgrund des Postings ausgehe, dazu müßte man aber natürlich den genauen Gesprächsverlauf kennen, ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Weitere Schreiben dienen entweder der Beweissichung oder der Abwicklung.
    @ Treadersteller: Wie war den der Gesprächsverlauf?

  • Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer
    das Nein bezieht sich auf die Art der Bestätigung und ist doch keine Widerrufung der Abmachung.


    Es gibt keine rechtlich relevante Abmachung. Also muss auch keine widerrufen werden (was auch zu 99% nie wirksam ginge).


    Nochmal für dich ganz langsam und chronlogisch, ích will ja dass du es verstehst:


    1. TE schaltetet Annonce, unwzeifelhaft mangels Rechtsbindungswillen keine Willenserklärung (Angebot).


    2. Anrufer 1: "Vielleicht nehme ich den Wagen nächste Woche". Wiederum keinerlei rechtlich relevante Erklärung des Käufers, sowieso nicht auf Seiten des Verkäufers.


    3. Anrufer 2: "Ich nehme den Wagen" dürfte wohl ein Antrag nach § 145 BGB zum Abschluss eines KV darstellen. TE äußert "nein schick mir ne Email mit deinen Daten und dann gibts ne Antwort". Er nimmt das Angebot des Anrufers 2 also gerade nicht an, sondern weist es zurück ("nein"). Er äußert ja gerade, sich telefonisch nicht binden zu wollen ("schick mir ne Email"), also fehlt es ihm am Rechtsbindungwillen. Auch aus dem Wort "Antwort" ergibt sich doch, dass der TE überlegt, ob er mit dem Anrufer 2 einen Vertrag schließen will oder nicht.


    4. Nun lag/liegt es am Anrufer 2, ob er dem TE ein neues Angebot macht, dessen Annahme wenn es denn erfolgt, ganz allein dem Willen des TE unterliegt.


    5. Fazit: Bis auf ein verworfenes Angebot des Anrufers 2 steht hier rechtlich bislang gar nichts im Raum. Also kann der TE den Wagen verkaufen wie er will ohne sich ggf. schadensersatzpflichtig zu machen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer
    und die nicht gemachte Abmachung soll dann bestätigt werden?


    Nein, ein wie vom TE gewünscht per email zu erklärendes Angebot des Anrufers 2 würde ggf. angenommen und die Annahme dem Anrufer 2 via email zugänglich gemacht.

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  • vielen Dank für eure Zahlreichen Antworten, die Idee mit dem wieder anrufen ist ja gut nur leider finde ich die Telefonnumer nicht wieder und nen Namen habe ich nie gehabt, deshalb wollte ich ja alles per Email machen und nicht wie er per SMS.
    Das Gespräch liegt jetzt schon seit Donnerstag abend zurück und ich haben vom möglichen Käufer nichts mehr gehört, weder die besagte email noch nen Anruf oder ähnliches...

    What i have in my heart, i'll take to my grave

  • Willst du nichtmal näher beschreiben wie das Gespräch verlaufen ist?

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  • [TC]Desruptor:


    Schade, da kommen im Thread Fragen zum tatsächlichen Gesprächsverlauf auf und du bist zu bequem (?) sie zu beantworten.


    Für eine PN an mich hat es ja auch gereicht, trotz meiner Signatur...

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