Arbeitsrecht: Auszahlung von Arbeitsentgelt?

  • Hallo TT-ler,


    gibt es eigentlich eine gesetzliche Grundlage, bis wann Arbeitsentgelt auszuzahlen ist oder ist das zwischen AG und AN selbst zu regeln?


    Hintergrund ist folgender: Meine Frau hat einen Teilzeitvertrag zu 48 Std / Monat. Darüber hinaus macht sie beim gleichen Arbeitgeber Vertretung auf Abruf. Das läuft im Lohnbüro über zwei Personalnummern und zwei Entgeltkonten. Sie hat im August das erste Mal Vertretung gemacht und ab September regulär in Teilzeit begonnen. Die Entgelte für den Teilzeitvertrag fließen regelmäßig zum Ende des jeweiligen Monats, die Zahlung für die Vertretung ist bisher nur Ende September einmal erfolgt, und zwar für den Monat August rückwirkend. Seitdem haben wir noch kein Geld für geleistete Vertretung gesehen. Die Lohnbuchhaltung sagt, ja, kann dauern - ohne Angabe von Zeiten. Was können wir tun?


    Es geht hier nicht um ein paar Cent, für den September und Oktober hat sie in Kombination mit Ihrem Teilzeitvertrag quasi Vollzeit gearbeitet und für den November fast auch. Das kommen dann pro Monat Fehlbeträge zusammen, mit denen wir unsere Miete inkl. Nebenkosten sonst locker begleichen könnten. Und mit Verlaub gesagt finde ich es ne ziemliche Schikane, drei Monate auf Arbeitsentgelt zu warten. Darauf läuft es wohl hinaus, da sie jetzt im November wieder kein Geld für September usw. erhalten hat.


    Jemand ne Idee, ob es da was gibt?

  • Der Arbeitnehmer kann natürlich von seinem Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung (o.ä. ?) Gebrauch machen. Diese Vorgehensweise dürfte aber das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig belasten.


    Problematisch ist ja bei den hohen Nachzahlungen, insbesondere auch über Jahresgrenzen hinweg, die Besteuerung. Mit steigendem Einkommen geht ja auch der Steuersatz hoch....


    Ich würde versuchen, freundlich mit Verweis auf die Vormonate eine monatliche Abschlagszahlung zu vereinbaren, der das im Schnitt pro Monat erarbeitete Stundenminium für die Vertretungszeit abdeckt. Somit reduziert sich der dann bis zur Abrechnung noch ausstehende Betrag.


    Alternativ kann man der Lohnbuchhaltung natürlich auch vorschlagen, bei der Erfassung der Stunden so zuzuarbeiten, dass man es im Lohnbüro einfacher hat, das auszuwerten und zu erfassen.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Hat sie noch Probezeit?
    Nach den Erläuterungen hat sie die Stelle ja neu begonnen.


    Einen Betriebsrat wirds wahrscheinlich auch nicht geben, oder?

  • Probezeit läuft noch, Betriebsrat gibts meines Wissens nach nicht, muss ich sie mal fragen. Der Arbeitgeber ist eine Kirche. Zuarbeit zum Lohnbüro gestaltet sich insofern schwierig, dass die Stundenmeldung durch eine weitere Person vorgenommen wird, auf deren Arbeitsleistung wir keinen Einfluss haben.


    Das Thema Abschlagszahlung klingt erstmal ganz passabel, dass ich da noch nicht von selbst drauf gekommen bin...

  • ich würde mich an den Vorgesetzten wenden - der wird sicherlich auch keine Lust haben das deine Frau durch eine schlecht arbeitende Lohnbuchhaltung demotiviert wird (natürlich nichts von Motivationsverlust sagen! vielleicht einfach mal fragen ob das normal ist, ob man nichts ändern kann).


    Ich kenne das so das ein kräftiger Arschtritt eines Vorgesetzten auch mal die Lohnbuchhaltung dazu bewegen kann ihre Arbeit zu machen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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