Hallo TT-ler,
gibt es eigentlich eine gesetzliche Grundlage, bis wann Arbeitsentgelt auszuzahlen ist oder ist das zwischen AG und AN selbst zu regeln?
Hintergrund ist folgender: Meine Frau hat einen Teilzeitvertrag zu 48 Std / Monat. Darüber hinaus macht sie beim gleichen Arbeitgeber Vertretung auf Abruf. Das läuft im Lohnbüro über zwei Personalnummern und zwei Entgeltkonten. Sie hat im August das erste Mal Vertretung gemacht und ab September regulär in Teilzeit begonnen. Die Entgelte für den Teilzeitvertrag fließen regelmäßig zum Ende des jeweiligen Monats, die Zahlung für die Vertretung ist bisher nur Ende September einmal erfolgt, und zwar für den Monat August rückwirkend. Seitdem haben wir noch kein Geld für geleistete Vertretung gesehen. Die Lohnbuchhaltung sagt, ja, kann dauern - ohne Angabe von Zeiten. Was können wir tun?
Es geht hier nicht um ein paar Cent, für den September und Oktober hat sie in Kombination mit Ihrem Teilzeitvertrag quasi Vollzeit gearbeitet und für den November fast auch. Das kommen dann pro Monat Fehlbeträge zusammen, mit denen wir unsere Miete inkl. Nebenkosten sonst locker begleichen könnten. Und mit Verlaub gesagt finde ich es ne ziemliche Schikane, drei Monate auf Arbeitsentgelt zu warten. Darauf läuft es wohl hinaus, da sie jetzt im November wieder kein Geld für September usw. erhalten hat.
Jemand ne Idee, ob es da was gibt?