ZitatOriginal geschrieben von borusch
Ibood, da nach Art. 29 EGBGB sowieso deutsches Verbraucherschutzrecht Anwendung findet.
Muss nochmal fragen, bist du dir dabei sicher? Die 14 Tage Rückgabefrist laut Fernabfragegesetz beginnen ja immer erst ab der Belehrung, da diese überhaupt nicht erfolgt würde man ja sozusagen ein unbegrenztes Rücktrittsrecht haben. Richtig?