Ärger mit gegnerischer KFZ-Versicherung nach Unfall: Ausfallentschädigung?

  • Hallo,


    bei einem Unfall ist man immer angeschissen, soviel ist klar. Ich möchte kurz eine Geschichte erzählen und mich würde eure Meinung dazu interessieren:


    Motorradfahrerin X steht an einer Kreuzung hinter einem Kfz. Dieses Kfz biegt aber nicht ab sondern setzt zurück - und übersieht dabei das hinter ihm stehende Motorrad. X springt ab und das Motorrad wird halb überfahren.


    Schaden (bei einem ca. 1 Jahr alten Möppi mit Kaufpreis ~5k EUR): rund 2300 Euro


    Der KFZ-Fahrer entschuldigt sich bei X und sagt "ich bin schuld". Die Polizei kommt und schon will er es nicht mehr gewesen sein - so kennt man das, und so liebt man das. In den nächsten Wochen bekommt der Fahrer trotzdem 100% Schuld und Bußgeld etc.


    So weit, so schlimm. Der Unfall war Ende Juli, das Motorrad wurde in eine Werkstatt geschippert und harrte der Dinge die da kamen ...
    Der Kostenvoranschlag lautete auf die bereits genannten über 2300 Euro Schaden. Der Reparaturauftrag wurde nicht sofort in Auftrag gegeben, da X nicht so viel Geld vorschiessen wollte und konnte, und auf die Zahlungs-Zusage der feindlichen Versicherung warten wollte.


    Diese Zusage kam nach 60 Tagen.


    Die Reparatur dauerte weitere 10 Tage (Ersatzteile haben das nochmal verzögert). Die Kosten der Reparatur hat die Versicherung direkt mit der Werkstatt abgerechnet.


    Was dem ganzen jetzt noch die Krone aufsetzt: die Saison war gelaufen, das Möppi einige Monate nicht da. Die Versicherung möchte allerdings nur 2 Tage Ausfall erstatten ("die die Reparatur hätte dauern dürfen"), und selbst diese Zahlung ziehen sie auch schon seit Wochen hin.


    Hat man gegen ein solches Gebahren irgendeine Handhabe? Rechtsmittel?


    Grüße, Andy

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  • Anspruch auf Nutzungsentschädigung hat man eben nur solange wie die tatsächliche Reparatur dauert (wenn Ersatzteile fehlen -> persönliches Pech).


    Wenn die Kiste also von der reinen Arbeitszeit in 2 Tagen zu reparieren gewesen wäre dann zahlt die Versicherung auch nur 2 Tage Ausfall.


    Wer es aus persönlichen oder sonstigen Gründen längern hinauszögert tut das dann eben auf eigene Kappe.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wer es aus persönlichen oder sonstigen Gründen längern hinauszögert tut das dann eben auf eigene Kappe.

    Es spielt also gar keine Rolle, daß die Versicherung selbst das zwei Monate verzögert hat? Das kann ich kaum glauben ... :(

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  • Hinsichtlich des Nutzungsausfall jedenfalls nicht, man hätte ja auch schließlich in Vorkasse treten können.


    Worüber man sich höchstens noch streiten könnte wären die Zinsen (ca. 15 €) für die Zahlung, aber das macht bei dem Betrag den Kohl auch nicht fett.

  • Re: Ärger mit gegnerischer KFZ-Versicherung nach Unfall: Ausfallentschädigung?


    Zitat

    Original geschrieben von Hadraniel
    In den nächsten Wochen bekommt der Fahrer trotzdem 100% Schuld und Bußgeld etc.


    ...


    Diese Zusage kam nach 60 Tagen.


    Wie lange ist denn "in den nächsten Wochen"? Und sind die 60 Tage ab da, oder ab Unfall? Die Versicherung will ja auch erstmal die Schuldfrage geklärt haben.


    Dennoch sind 8 Wochen nicht unbedingt ungewöhnlich bei manchen Versicherung.

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Wenn sie das Geld nicht vorstrecken konnte (und das nachweisen kann sowie der Versicherung mitgeteilt hat) hat sie IMHO sehr gute Chancen. Es gibt dazu ein Urteil des BGH:


    http://www.captain-huk.de/allg…ngsausfallentschaedigung/


    http://juris.bundesgerichtshof…-25&nr=31965&pos=5&anz=17


    Und ich meine auch, vor kurzer Zeit von einem ähnlichen Urteil eines OLG gelesen zu haben.


    Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen, ansonsten kommt es natürlich auf die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung an.
    Bei einem Motorrad bis 20 (!) kW wären das immerhin


    26x60=1560 €


    bei mehr Leistung natürlich auch größere Beträge.


    Daniel

  • Als Unfallgeschädigter muss ich schon mal garnichts vorstrecken.


    Allerdings hätte der Versicherung mitgeteilt werden müssen, dass
    Ersatzteillieferung sich verzögert.


    GP

  • Hallo,


    zunächst einmal vielen Dank für eure Beiträge.


    Bei dem Link zu dem Blogeintrag kam mir diese Passage in einem der Kommentare doch unangenehm bekannt vor ...


    Zitat

    BGB § 249 ist grundsätzlich nicht erfüllt wenn:


    1.) Die Versicherer wochen- und monatelang herumtaktieren um “Zeit zu schinden” (…der Sachbearbeiter ist im Urlaub, der Versicherungsnehmer hat sich noch nicht gemeldet, diese und jene Unterlagen fehlen zum x-ten mal, der Polizeibericht liegt noch nicht vor, Stellungnahmen fehlen……

    Jeden dieser Sprüche haben wir mindestens einmal gehört.


    Also der Unfall war am 25.7. und die Zusage zur Reparatur kam am 19.9. - plus zwei "genehmigte" Tage für die Reparatur macht 58 Tage was bei den hier mal genannten 26 EUR pro Tag rund 1500 Euro wären.
    edit habe ich das richtig verstanden, die Ausfallpauschale geht nach Leistung des Motors?! Dann wär noch mehr drin. Das Unfall-Möppi ist eine Kawasaki ER-6 mit 72 PS = 53 kW ...



    Das wäre auch ein angemessenes Schmerzensgeld für die dauernde, erfolglose Rumtelefoniererei, sowie für die Auslagen (Öffentliche Verkehrsmittel statt günstigeres Mopped zur 25km entfernten Ausbildungstelle). Und natürlich für den Wertverlust, weil es jetzt eine wenn auch reparierte trotzdem echt verunfallte Maschine ist.



    Wir planen nun den Fall durch einen Anwalt prüfen zu lassen (das kann man sicher investieren, auch ohne Rechtsschutzversicherung) und bei Aussicht auf Erfolg ggf. Rechtsmittel anzustrengen.

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  • Falls es dich interessiert.. Hatte einen Unfall mit meinem Lkrad, 3,5 Monate Reparaturdauer aufgrund fehlender Ersatzteile --> 850€ Ausfallentschädigung:)

    Zitat

    Original geschrieben von cyrus69
    Im Prinzip geht es nicht darum, nur ihm mit Respekt zu begegnen, sondern auch dem Typen mit der großen Nase oder dem Mädchen mit der Glatze.

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