Aber wenn ein Unternehmen eine Faxnummer angibt, muss es auch gewährleisten, dass die Nummer i.o. ist, die Faxe ankommen und bearbeitet werden. gabs vor kurzem mal ein Gerichtsurteil.
Logitel gibt auch in den AGB bzw. der Widerrufsbelehrung an, dass der Widerspruch etc. auch per Fax gesendet werden kann.
An T-Mobile hab ich zur Sicherheit auch ein Widerspruch geschickt, obwohl ich ja noch keine Simkarte bekommen hab...mal schaun wie sich das alles entwickelt. :cool:
einschreiben mit rückschein ist natürlich trotzdem besser. :top: