Telefon zurückschicken?

  • hallo..


    ich hatte mir letzte woche ein Nokia 6120classic bei eplus als vorzeitge Vertragsverlängerung schicken lassen.
    Dafür sollte ich 90 euro zahlen, mit vertragsänderung. Nun gefällt mir der neue Vertrag gut, aber das Handy nicht, zum einen wegen der Haptik, zum anderen wegen der s60 Oberfläche.


    nun wollte ich fragen wie das mit der rückgabe ist? ist diese ohne angabe von gründen möglich? muss ich dafür den rücksendeschein nutzen?
    und bekomme ich, wenn ich kein ersatzgerät anfordere mein geld zurück?


    oder ändert sich mein Vertrag wieder wenn ich das Gerät zurückschikce, also die ganze Aktion (Vertragsverlängerung und Handy-Upgrade) rückgängig mache? Kann ich das überhaupt?? Schließlich ist die 14-Tage-Frist noch nciht abgelaufen.


    danke schonmal im vorraus für eure Hilfe.
    lg, DAvid

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    @def11

  • Rückgabe bedeutet das Rückgängigmachen von Allem. Also auch von der Verlängerung. Du kannst ja nicht nur so halb zurücktreten von einem Vertrag. Danach musst du neue Aushandlungen treffen. Andere Möglichkeiten sehe ich nicht. Gründe muss man keine angeben.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
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  • Zum zurückschicken nutze unbedingt den Rücksendeschein, denn dafür ist er da. Für alles weitere kontaktiere bitte die Hotline, denn nur die kann dir sagen wie du an ein anderes Gerät kommst usw...



    Schönen Abend noch.

  • also nutze ich den Rücksendeschein und dann wird dei Verlängerungsaktion rückgängig gemacht?!


    Bei Eplus steht außerdem, dass TreuangebotsAufträge online nicht stornierbar sind..


    Mh, die Hotline ist auch ne Verarsche, ich meine 1,45 Euro/Min sind bissl übertreiben;)


    werde wohl einen Eplus store am Freitag aufsuchen müssen..


    ps, danke für die schnelle Hilfe

    tweet me
    @def11

  • Es wird alles wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgesetzt, wie wenn alles nie geschehen wäre. Ein Reset sozusagen. Das ist ja auch der Sinn des Gesetzes.

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  • Nö, "wie wenn alles nie geschehen wäre" bedeutete ex-tunc-Wirkung des Widerrufes wie beispielsweise bei der Anfechtung, hier beim Widerruf ist die Wirkung aber ex nunc. Wie beim Rücktritt erfolgt auch eine Umwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis, Argument: der Wortlaut des § 355 Abs. 1 BGB "nicht mehr".
    Bloß als Anmerkung, weil du mit dem Sinn des Gesetzes argumentiert hast.

    ...

  • Aha.
    Dennoch machen es nie NBs so, wie ich es versucht habe zu beschreiben.
    Wenn dem nämlich anders wäre, könnte man nämlich einen gekündigten Vertrag, den man dann doch nach 21 Monaten LZ online oder per Telefon verlängert, NACH Widerruf nicht mehr nach den 24 Monaten ablaufen lassen, da man ja erneut kündigen müsste, was aufgrund der 3-Monats Frist gar nicht mehr möglich wäre.
    War also nix mit ex nunc.

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  • Ich habe erklärt, dass der Widerruf keine wie von dir beschriebene "wie wenn alles nie geschehen wäre", also ex-tunc-Wirkung hat, sondern ex nunc der Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wird.


    Mit einer Kündigungserklärung und deren "Widerruf" hat der hier diskutierte verbraucherschützende Widerruf, der unstreitig ex nunc wirkt (auch wenn du das nicht einsehen magst), nichts zu tun.

    ...

  • Re: telefon zurückschicken??


    Hi


    Hast Du das Handy bereits schon genutzt? Falls ja, kläre vorab bitte ab, ob eine Stornierung möglich ist.


    Weil es wird oft vermerkt, dass ein Widerruf nur möglich ist, sofern das Handy ungenutzt ist...


    Viel Glück
    Assamerer

  • Re: Re: telefon zurückschicken??


    Zitat

    Original geschrieben von assamerer
    Weil es wird oft vermerkt, dass ein Widerruf nur möglich ist, sofern das Handy ungenutzt ist...

    Diese Klausel ist unwirksam. Höchstens kann Wertersatz verlangt, jedoch das Widerrufsrecht nicht wegen Benutzung des Telefons ausgeschlossen werden, vgl. § 357 BGB.

    ...

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