Handyvertrag kündigen, Großes Problem

  • Hallo liebe Community!
    Ich bräuchte da mal dringend Hilfe bezüglich der Kündigung eines Handyvertrages.


    Meine Mutter hat einen Handyvertrag bei Mobilcom abgeschlossen. Diesen
    habe ich Mitte 2005 zum nächstmöglichen Termin (Januar 2006) schriftlich gekündigt per
    Einschreiben mit Rückschein.


    Da ich einen Rückschein erhalten habe, bin ich davon ausgegangen, dass dieses
    auch alles funktioniert hat. Ab Februar 2006 bekamen wir dann auch keine Rechnungen mehr.


    Nun stellte meine Mutter kürzlich fest, dass der Grundbetrag in
    Höhe von 13,07 € denoch weiter von Ihrem Konto abgebucht wurde.


    Nun habe ich natürlich weder das Kündigungsschreiben noch den Rückschein wiedergefunden.


    Nach Recherchen stellte sich heraus, dass in der letzten Rechnung (Januar 2006),
    in Kleinschrift vermerkt war, dass die Rechnungen ab sofort nur noch Online erstellt werden.
    Wenn man dies nicht wolle, sollte man Einspruch einlegen.


    Da wir diese ganze Situation erst jetzt bemerkten haben und mittlerweile die Kündigungs-
    frist für 2008 abgelaufen ist, müssten wir bis Januar 2009 weiterbezahlen.


    Welche Möglichkeiten hätte ich nun aus dieser komplizierten Situation einigermaßen
    glimpflich heraus zu kommen?


    Schonmal jetzt vielen Dank für Eure Hilfe :D

  • Ganz ehrlich - Deine Mutter hat von Februar 2006 bis Ende 2007 nicht bemerkt, dass ihr monatlich Geld von Mobilcom abgebucht wurde?!?
    Man kann soweit ich weiß eine Mobilfunkrechnung innerhalb von 6 Wochen reklamieren - danach gilt sie als genehmigt.
    Da bleibt wohl nichts anderes übrig, als nochmals zu 2009 zu kündigen und dann die Kündigungsbestätigung aufzubewahren, bis der Vertrag wirklich abgelaufen ist.


    P.S. Willkommen bei TT :)

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Hallo!


    Wenn der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde und diese Kündigung ja nachweisliche eingegangen ist, da ja der Rückschein vorliegt, hat Mobilcom die Beträge ohne vertragliche Grundlage abgebucht und muss diese zurückzahlen, da auch noch keine Verjährung eingetreten ist.


    Die Reklamationsfrist ist hier nicht gültig, da überhaupt keine Rechtsgrundlage mehr für eine Abbuchung und eine Rechungstellung mehr bestand.


    Brief an Mobilcom mit Hinweis auf nachgewiesene, ausgesprochene Kündigung und sofortige Rückforderung der zu Unrecht erhobenen Beträge mit Fristsetzung.
    Natürlich nochmals die Einzugsermächtigung widerrufen und bei der Bank die noch möglichen Abbuchungen zurückbuchen lassen.


    Oder Anwalt nehmen und den machen lassen, da die Lage doch recht klar scheint (wenn Rechtsschutzversicherung vorhanden).


    Grüße,
    bahaa

  • Re: Handyvertrag kündigen, Großes Problem


    Problem bei der Sache ist folgende:

    Zitat

    Original geschrieben von bini0504
    Nun habe ich natürlich weder das Kündigungsschreiben noch den Rückschein wiedergefunden.


    So kann die Kündigung natürlich nicht mehr so ohne weiteres nachgewiesen werden. Gibt es hier nicht irgendwo einen Thread, in dem über "verlorengegangene" Kündigungen von Mobilcom diskutiert wird?


    Mein Rat wäre aber auch, sich mit Hinweis auf die Kündigung schriftlich an MC zu wenden.

    "Früher war mehr Lametta!" - Opa Hoppenstedt

  • Ohne den Rückschein sieht es eher schlecht aus ....


    (da hilft auch eine evtl. vorhandene RSV nichts, da sich Mobilcom da auch von Anwaltsschreiben erfahrungsgemäß wenig beeindrucken lässt)

    Hier stand eine Signatur.

  • Hmmm...dann halt so lange wie möglich auf die Kündigung bestehen, die wissen ja nicht, dass man sie nicht mehr nachweisen kann und evtl. bei der Post nachfrageb, ob sich das was recherchieren lässt, da Einschreiben auch schon damals eine Identnummer bekommen hatten.

  • Zitat

    Original geschrieben von bahaa
    Hmmm...dann halt so lange wie möglich auf die Kündigung bestehen, die wissen ja nicht, dass man sie nicht mehr nachweisen kann und evtl. bei der Post nachfrageb, ob sich das was recherchieren lässt, da Einschreiben auch schon damals eine Identnummer bekommen hatten.


    Ohne Identnummer hast Du bei der Post keine Chance. Ich fürchte, ein Schreiben an Mobilcom ist einen Versuch wert, aber mehr auch nicht.


    Falls die nicht reagieren kann man leider nur sagen: Pech gehabt und in Zukunft alles abheften!

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Wie ist das eigentlich mit Einschreiben und Rückschein? Darauf ist ja nicht dokumentiert, was im Brief drin ist. Hingeschickt haben könnte man ja alles mögliche.


    Gibt es eine Methode, wie man sich den Eingang genau dieses Schreibens (Kopie der unterschreibenen Kündigung) dokumentieren lassen kann?

  • Warum es meiner Mutter nicht aufgefallen ist das abgebucht wurde....das hängt damit zusammen das nicht Sie Ihre Kontoauszüge abheftet sondern Ihr Mann und der dachte das wär so i. O.


    Ich habe bereits einen Brief an Mobilcom geschrieben (natürlich nicht erwähnt das wir die Unterlagen nicht mehr haben)


    Mobilcom forderte daraufhin die Kündigung und ein Rückschein bzw. ein Faxbericht mit zu schicken.


    Jetzt sind wir natürlich wieder mit antworten dran und ehrlich gesagt bin ich ratlos.


    Wodran ich evtl. gedacht habe.... wie lange muss man denn als Privatperson so einen Rückschein aufbewahren?? Gibt es da eine Aufbewahrungsfrist für?


    Tja, sonst haben wir wirklich Pech gehabt.


    Danke nochmal für Eure Hilfe :top:

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