Abmahnung wegen ebay Auktion - Ernst nehmen?

  • Hallo,


    habe heute folgende Email bekommen:


    Abmahnung


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir vertreten den öffentlich geförderten „Bieterverein zur Förderung von sicherem Internethandel e.V.“. Dieser Verein hat es sich nach eigenen Angaben zur Aufgabe gemacht, den Verbraucherschutz bei Internetauktionen zu fördern sowie die Rechte von Bietern und Käufern durchzusetzen.


    Sie verstoßen in Ihrer oben angegebenen „Sofort-Kaufen“-Anzeige gegen das Teledienstgesetz (TDG), das für den gewerblichen Handel im Internet gilt. Betroffen sind hiervon auch alle gewerblichen Festpreisangebote und Auktionen bei eBay. Dieses Gesetz regelt unter Anderem die Nennung von zwingend erforderlichen Pflichtangaben im gewerblichen Internethandel. Dazu gehörten unter anderem:
    - Name, Anschrift und Telefonnummer des Verkäufers
    - Handelsregisternummer
    - Umsatzsteueridentifikationsnummer


    Sie treiben gewerblichen Handel, da Sie „…Waren oder Dienstleistungen in nicht haushaltsüblicher Menge mit Möglichkeit zur Gewinnerzielung … anbieten“ und fallen aufgrund der Übermittlung der dabei entstehenden Daten mittels Telekommunikation (Teledienste) unter den Geltungsbereich des Teledienstgesetzes.


    Diese Abmahnung ist kostenlos und hat keine weiteren Rechtsfolgen. Bedenken Sie aber, dass Sie im Fall einer Zuwiderhandlung mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen müssen und das oben genannte Vergehen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,-€ geahndet werden kann (TDG §12 Abs. 2). Des Weiteren müssen Sie, wenn die Umsatzsteueridentifikationsnummer weiterhin nicht genannt wird, von einer Weitergabe der Daten an die zuständige Finanzbehörde ausgehen, da hier der Verdacht auf eine nicht ordentliche Versteuerung der gewerblichen Einkünfte erwächst. eBay ist gegenüber den Finanzbehörden im vollen Maße über alle Transaktionen auskunftspflichtig.


    Wir fordern Sie auf, Ihren Handel künftig unter strikter Einhaltung des Teledienstgesetzes und der gewerblichen Besteuerung zu gestalten.


    Mit freundlichen Grüßen


    .....................




    Es geht hierbei um einen Artikel, der nur max 5 Euro pro Stück bringt, ich habe 30 davon anzubieten weil ich zu viele geordert habe und nicht alle für mich bzw. meinen Freundeskreis verwenden kann.


    Danke und Grüße,


    Markus

  • Hi Mazie,
    diese Mail scheint schlüssig zu sein und wenn dein Bewertungsprofil noch mehrere solcher Geschichten aufweist und du da als Händler auftrittst , würde ich mir an deiner Stelle Gedanken machen. Vermutlich mag dich jemand nicht besonders und hat wem auch immer
    deinen EBAY Nick gesteckt. Wenn du das gewerbemäßig betreibst, solltest du das ansich aber auch vorher schon wissen.:rolleyes:

    "Hab keine Angst vor Perfektion, du erreichst sie nie!" Zitat von Salvadore Dali

  • Naja, ich weis nicht so recht...
    google spuckt hierzu folgendes aus:


    Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage - "Bieterverein zur Förderung von sicherem Internethandel e.V." - übereinstimmenden Dokumente gefunden.
    Es wurden keine Seiten mit "bieterverein" gefunden

  • Zitat

    Original geschrieben von Mirko
    Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage - "Bieterverein zur Förderung von sicherem Internethandel e.V." - übereinstimmenden Dokumente gefunden.
    Es wurden keine Seiten mit "bieterverein" gefunden


    Das heißt allerdings nur, dass dieser Verein keine oder erst seit kurzer Zeit eine Homepage hat und dass sich auf anderen Seiten oder Foren, die durch Google erfasst werden, noch niemand über diesen Verein "ausgelassen" hat.


    Stutzig macht mich allerdings schon die eine Formulierung mit den "zwingenden Angaben". Handelsregistereintrag ist nur für Gesellschaften notwendig, Einzelfirmen werden da überhaupt nicht eingetragen und eine UST-ID gibt´s auch nur bei internationalem Handel.


    Ansonsten ist es natürlich richtig, dass eine "Impressumspflicht" besteht. Falls du, mazie, also ein Gewerbe betreibst, solltest du dich auch an die Vorschriften halten.

  • ..... ob der Verein existiert weiß ich nicht, nur ist der Inhalt rein rechtlich gesehn korrekt und das würde mir halt zu denken geben, denn irgendwer muß sich ja anscheinend einen Haufen Gedanken machen, was mazie so bei Ebay treibt.....

    "Hab keine Angst vor Perfektion, du erreichst sie nie!" Zitat von Salvadore Dali

  • Zitat

    Original geschrieben von mazie
      gummibaum: Ich betreibe das doch nicht gewerbemässig! Das ist es ja!


    nach deren meinung schon:


    Zitat

    Sie treiben gewerblichen Handel, da Sie „…Waren oder Dienstleistungen in nicht haushaltsüblicher Menge mit Möglichkeit zur Gewinnerzielung … anbieten“

  • Re: Abmahnung wegen ebay Auktion - Ernst nehmen?


    Zitat

    Original geschrieben von mazie
    Dieses Gesetz regelt unter Anderem die Nennung von zwingend erforderlichen Pflichtangaben im gewerblichen Internethandel. Dazu gehörten unter anderem:
    - Name, Anschrift und Telefonnummer des Verkäufers
    - Handelsregisternummer
    - Umsatzsteueridentifikationsnummer


    Ganz richtig ist der obige Teil nicht wirklich!


    Telefonnummer: Musst du nicht angeben, ist nicht zwingend erforderlich. Adresse musst du bei gewerblichen Angeboten auf der Page angeben. Wie es bei eBay ist, keine Ahnung....
    HRG-Nr: Haben die meisten kleinen gewerblichen Anbieter keine! USt-ID: musst du nicht zwingend angeben, da manche gar keine haben. Wenn du z.B. ein Kleingewerbe gemeldet ist, erhältst du keine Umsatzsteuer-ID, wie sollst die dann angeben!


    Aber nun eine Frage: Was ganau verkaufst du da... Das wäre wichtig, um sich ein weiteres Urteil zu machen. Evtl. kannst du ja den Link reinstellen, wenn du willst....

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin

    Stutzig macht mich allerdings schon die eine Formulierung mit den "zwingenden Angaben". Handelsregistereintrag ist nur für Gesellschaften notwendig, Einzelfirmen werden da überhaupt nicht eingetragen und eine UST-ID gibt´s auch nur bei internationalem Handel.


    Ansonsten ist es natürlich richtig, dass eine "Impressumspflicht" besteht. Falls du, mazie, also ein Gewerbe betreibst, solltest du dich auch an die Vorschriften halten.


    100%ig zustimm... :)


    Zum Gewerbe: Er betreibt ja kein Gewerbe, sonst wäre das ganze doch kein Problem... (so hab ich das jetzt verstanden)

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