Hrmmm, für die 0548827 ist wieder nur 12.0.13 verfügbar?
Bei euch auch?
N95 Neue Firmware 20.0.15 erschienen
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Original geschrieben von SepuFly
Zu 2: An der Software ändert ja auch niemand etwas. Sondern es wird lediglich ein bestimmter Speicherbereich in meinem Handy mit anderen Werten beschrieben. Da dieser Speicherbereich sich in meinem Handy befindet, kann ich mit diesen besagten Bits tun und lassen was ich will. Denn vom Moment des Kaufes an gehören mir sämtliche Bits welche Hardwaremäßig im Gerät vorhanden sind. Vom Ersten bis zum Letzten. Und was damit geschiet, bestimme ich als Einziger.Und die von Nokia entwickelte Firmware befindet sich nicht in deinem Handy? Vom ersten bis zum letzten Bit?
Bringe mir den Nachweis, dass der zu ändernde PC nicht im Betriebssystem verankert ist. Werden Teile der Betriebssoftware verändert oder gelöscht, verstößt du damit gegen das UrhG.
Falls der PC tatsächlich nichts mit der Firmware zu tun haben sollte:
Deswegen habe ich trotzdem zu keinem Zeitpunkt etwas Unrichtiges behauptet, ich habe ausdrücklich offengelassen ob NSS und vergleichbare Programme tief genug eingreifen.
Zitat
Daher die auch den Hinweis, dass das Lesen bildet. Solltest du also mal deinen Tipp auch beherzigenLern´du erstmal die EDIT-Funktion zu bedienen...
@Kraftsauger:
Argumente ausgegangen? Wo pöbele ich?
Nokia verkauft nunmal in den wenigsten Fällen die Geräte an die Enkunden, also ist Nokia auch nur in den seltensten Fällen Anspruchsgegner von Gewährleistungsansprüchen des Käufers.
Und falls du nur von Garantie sprechen wolltest, lege ich dir einen Blick in die Garantiebedienungen der eingeschränkten Herstellergarantie seitens Nokia nahe.
Mach dich mal lieber nicht lächerlich mit deiner "Provinz-Eliteuni"
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Können wir bitte beim Thema dieses Threads bleiben...!? :mad:
Ich denke es ist sinnvoll, in diesem Thread Leuten, die noch nicht upgedated haben, die nötigen Infos und Erfahrungswerte zur Verügung zu stellen.
Für Rechtsthemen macht doch bitte einen eigenen Thread auf - dann hat jede Seite was davon und jeder kann gezielt die Infos suchen und finden, die er braucht.Vielen Dank! :top:
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Zitat
Original geschrieben von booner
Bringe mir den Nachweis, dass der zu ändernde PC nicht im Betriebssystem verankert ist. Werden Teile der Betriebssoftware verändert oder gelöscht, verstößt du damit gegen das UrhG.Das brauche ich gar nicht, da ich, wie bereits mehrmals geschrieben, auf mein Handy flashen kann was ich will. Was an betreffender stelle vorher mal war, ist dabei völlig irrelevant.
Und was hat das Zitieren von Beiträgen mit dem Thema zu tun? Ok, war vielleicht falsch, aber dennoch hats geklappt. Im Gegensatz zu deinen Behauptungen, die bleiben nämlich falsch.
Du kannst es aber gerne in der Praxis überprüfen: Verklage mich doch einfach. Ich gebe öffentlich zu, dass ich den PC meines N95 geändert habe.
Und nun?
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Original geschrieben von SepuFly
Du kannst es aber gerne in der Praxis überprüfen: Verklage mich doch einfach. Ich gebe öffentlich zu, dass ich den PC meines N95 geändert habe.Da sieht man mal, wie wenig Ahnung du von der Materie hast
Aber es wird hier wirklich zu OT. Wir können gerne in einem neuen Thread weitermachen.
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Mach dich mal lieber nicht lächerlich mit deiner "Provinz-Eliteuni"Na ja. Oxford und Cambridge sind ja auch nicht gerade "Metropolen" in GB.
Und woher beziehst Du denn Deine juristischen "Kenntnisse"? Hattest Du mal "Rechtskunde" an einer Berufsschule?
Aber so genau wollen wir das ja nicht wissen.
Natürlich ist klar, daß der Verkäufer in 1. Linie Ansprechpartner ist und nicht Nokia im Falle eines Gewährleistungsanspruchs. Letzten Endes läuft die Abwicklung aber dann doch über Nokia, da dort das Know-How vorhanden ist, solche Ansprüche zu prüfen und dann auch zu erfüllen. "Handy-Ali" mit seinem Telefon-Shop kann das wohl kaum... Da es aber zur Diskussion nichts beibringt, wollte ich diesen Punkt in der Diskussion nicht vertiefen.
Mit "Pöbeln" meinte ich Deinen Spruch "mir wird schlecht" etc. Halte ich für sehr polemisch und nicht förderlich. Aber das hängt wohl vom eigenen Anspruch ab, den man von sich in einer sachlichen Diskussion hat.
Fakt ist, daß das aufspielen einer falschen Firmware kausal mit dem Mangel im Zusammenhang stehen muß.
Ob man in irgendeiner Form eine Urheberrechtsverletzung begangen haben könnte, ist wieder etwas ganz anderes.
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Original geschrieben von booner
Da sieht man mal, wie wenig Ahnung du von der Materie hastAber es wird hier wirklich zu OT. Wir können gerne in einem neuen Thread weitermachen.
Nenn es wie du willst, deine Behauptung wird nicht richtiger dadurch.
Neuer Thread ist glaube ich nicht nötig, da ja alles geklärt ist?
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Original geschrieben von Kraftsauger!
Und woher beziehst Du denn Deine juristischen "Kenntnisse"? Hattest Du mal "Rechtskunde" an einer Berufsschule?
Aber so genau wollen wir das ja nicht wissen.
Bei deinem Niveau braucht man ja eine Sauerstoffflasche. Sorry, da ist für mich EOD. Schlechter Verlierer :p :top:
BTW: Damit du nochwas dazulernst:
Zitat
Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass das Produkt von einer Person oder Stelle geöffnet, verändert oder repariert wurde, bei der es sich nicht um eine autorisierte Kundendienststelle handelt, es mit nicht genehmigten Ersatzteilen repariert wurde oder die Seriennummer, der Zubehör-Code oder die IMEI-Nummer des Produkts entfernt, weggekratzt, unkenntlich gemacht oder verändert wurde oder in irgendeiner Weise nicht lesbar ist, wobei die Entscheidung hierüber in das alleinige Ermessen von Nokia gestellt wird, (...) -
Schlechter Verlierer? Ich? Mit welchen "schlauen" Gegenargumenten denn von Deiner Seite her? Und eine Antwort, ob Du tatsächlich juristisch ausgebildet bist, bist Du interessanterweise auch immer noch schuldig. Der Jurist spricht hier auch vom "beredtem Schweigen"
Was die von Dir angesprochene "eingeschränkte Garantie" von Nokia betrifft:
Hier füge ich mal einen kleinen Absatz zum Thema "Garantie" ein. Quelle: Wikipedia:"Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Sie beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet. "
Ergo: Nokia kann die deutsche gesetzliche Gewährleistung nicht einschränken. Höchstens ergänzen.
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Original geschrieben von SepuFly
Nenn es wie du willst, deine Behauptung wird nicht richtiger dadurch.Neuer Thread ist glaube ich nicht nötig, da ja alles geklärt ist?
Japp! Mit Leuten, die meinen, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben, sind derartige Diskussionen sinnlos.
Du hast 100% Recht, er nicht. Fertig. Auch wenn er noch so laut herumkeifert und anderen Unwissen unterstellt oder sie zum Lesen auffordert. Aber im Internet überlebt ja nicht die Erkenntnis, die der Wahrheit entspricht, sondern die am hartnäckigsten vertreten wird.
Daher ist es mir einfach zu albern, mich mit solchen Kindern hier herumzustreiten. Ich hab auch alles zu dem Thema gesagt. Alles weitere lässt sich problemlos in den Gesetzen nachlesen oder vom Anwalt des Vertrauens bestätigen.
So, ich bohr mir jetzt ein Loch in mein N95 und warte darauf, dass ich verklagt werde... :p
Alle anderen bitte ich um Entschuldigung, dass ich das Thema ins OT geleitet habe, nur weil ich ein Missverständnis aufklären wollte. Konnte ja niemand ahnen, was hier für Intelligenzbestien frei herumlaufen...
Gag
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