ZitatOriginal geschrieben von Gag Halfrunt
Sorry, dass das nochmal OT wird: Das ist schlicht Blödsinn!
(...)
Ich darf mit meinem Eigentum tun und lassen, was ich will.
Du hast was Wichtiges vergessen: Innerhalb gewisser Grenzen.
Und eine Grenze könnte vorliegend die Verletzung gesetzlicher Schutzrechte darstellen, also solcher Rechte, wie sie etwa das UrhG dem Urheber gibt.
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Das Urheberrechtsgesetz greift nur dann, wenn du etwas veröffentlichst bzw. weitergibst.
Lesen bildet, den Tipp habe ich dir doch schon gegeben. Aber ich erklär´s dir:
1. Handy besteht aus Hard- und Software. Gem. § 69a UrhG genießt Software urheberrechtlichen Schutz.
2. Dieser Schutz reicht soweit, dass gewisse Handlungen an dieser Software der Zustimmung des Rechteinhabers bedürfen, vgl. § 69c UrhG. Und ich spreche jetzt bewußt nicht von Veröffentlichung oder unerlaubter Vervielfältigung.
So hat der Rechtinhaber der Software (hier also wohl Nokia) etwa das ausschließliche Recht, "die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse" vorzunehmen oder zu gestatten.
Siehe: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69c.html
Ob das Entfernen/Ändern des Productcodes nun einen so tiefen Eingriff in die Betriebssoftware des Handys darstellt (etwa auf Quellcodeebene), dass der Schutzbereich des § 69c UrhG dadurch schon eröffnet ist, ist Tatfrage.
Und auch sonst denkst du zu kurz: Schonmal daran gedacht, dass dir Nokia als N95 Nutzer die neue Betriebssystemsoftware nur dann zur Nutzung / Kopie via NSU überlassen will, wenn die Voraussetzungen für das Beziehen gem. der Nutzungsbedingungen (also etwa freigegebener Productcode) gegeben sind?
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Genauso sieht es auch mit Hard- und Software aus. Ich darf damit tun und lassen, was immer mir Spaß macht. Nur wenn ich z.B. manipulierte Software verteile oder verkaufe, dann komme ich ggf. mit dem Gesetz in Konflikt.
Eben nicht! S.o.
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Einzige Ausnahme sind Modifikationen an Hard- und Software, die den Betrieb außerhalb eines per Gesetz zugelassenen Bereichs bewegt. Wenn ich also zu breite Schlappen auf meinen Golf ziehe, darf ich damit nicht auf die Straße. Wenn ich mir 'nen Nachbrenner an mein Handy löte, dann darf ich mir das so aufs Regal stellen, aber nicht betreiben.
Das ist eine ganz andere Baustelle. Soweit geht das Ändern des Productcodes sicherlich nicht.
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Gag
Juristisch mag das zutreffen...