ZitatOriginal geschrieben von tobifr
Auf der Rechnung ist noch was vermerkt:
"Zahlung per Vorkasse erhalten. Zahlungsvordruck ungültig".
Damit ist doch alles klar. Du hast den korrekten Betrag bezahlt, das Schriftstück ist ohne Gültigkeit.
Wesensart des Vorkasseversands ist ja, dass eine Sendung erst verschickt wird, wenn der Artikel voll bezahlt wurde.
Insofern kannst du dich zurücklehnen und die Inkassoleute ignorieren. Deren Post würde ich aber weiterhin öffnen, um ggf. Mahnbescheiden und ähnlichem rechtzeitig zu widersprechen.