Wirksamkeit eines Elektrochockers

  • hallo... mir hat ein freund aus thailand einen etwa handflächen grossen elektroschocker mitgebracht., er ist als tachenlampe zu gebrauchen und wenn ich umschalte, als elektroschocker. hat jemand ahnung ob diese hier legal sind und welche wirkung die haben?

  • Hi !


    Vermutlich verstösst der Schocker gegen das Waffengesetz - da er wohl kein Prüfzeichen haben wird und somit hierzulande illegal ist.
    Sogar der Besitz ist strafbar !


    Die Wirkung würde ich nicht ausprobieren.


    Gruss, Jörg


    Edit: Offenbar gibt es (entgegen meiner Vermutung) noch kein Prüfverfahren .. daher wohl doch legal.


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    Bekanntmachung vom Bundeskriminalamt


    Bekanntmachung von Ausnahmegenehmigungen
    gemäß § 40 Abs. 4 des Waffengesetzes
    zur Regelung des Umgangs
    mit verbotenen Elektroimpulsgeräten
    ohne Zulassung und Prüfzeichen


    Vom 19. Dezember 2006
    Die Geltungsdauer der mit Datum vom 28. August 2003 erteilten und mit Bescheiden vom 17. Dezember 2003, 28. Juni 2004, 23. März 2005 und 17. März 2006 verlängerten Ausnahmegenehmigungen I und II, die in Form einer Allgemeinverfügung erteilt wurden und deren Befristung zum 31. Dezember 2006 ausläuft, wird bis zum 31. Dezember 2007 verlängert.
    Die im Rahmen der oben genannten Ausnahmegenehmigungen geregelten Sachverhalte und erteilten Auflagen werden von dieser Maßnahme nicht berührt und gelten unverändert weiter.


    Hinweise: Die oben ausgesprochene Befristung bis zum 31. Dezember 2007 wird dann verlängert, wenn sich abzeichnet, dass zu diesem Zeitpunkt Elektroimpulsgeräte noch nicht geprüft und zugelassen werden können. Die Verlängerung und neue Befristung wird ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht.
    Sobald die oben genannten verbotenen Gegenstände von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig geprüft und zugelassen werden, erhalten die im Umlauf befindlichen Geräte das entsprechende Prüfzeichen. Die Ausnahmegenehmigung ist ab diesem Zeitpunkt gegenstandslos.


    Elektroimpulsgeräte, die kein Prüfzeichen erhalten, sind dann unverzüglich vom Markt zu nehmen.
    Wiesbaden, den 19. Dezember 2006
    SO 11 - 5166.00 - 222/2006


    Bundeskriminalamt
    Im Auftrag
    Holz


    Aktenzeichen: SO 11 - 5166.00 - 222/2006

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Was steht den drauf wieviel Leistung der hat?

    "IN THIS COUNTRY, YOU GOTTA MAKE THE MONEY FIRST. THEN WHEN YOU GET THE MONEY , YOU GET THE POWER. THEN WHEN YOU GET THE POWER, THEN YOU GET THE WOMAN"

  • Hi !


    Ohne hier eine grosse Diskussion starten zu wollen: ich würde Pefefferspray bevorzugen !


    Gruss, Jörg

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Das Problem beim Schocker ist, dass du an dem Mann ran musst um ihn einzusetzen...wenn es jetzt nur ein Junkie ist der dich abzocken will dann ist das kein Problem. Wenn das aber ein dicker 2-Meter Russe (nur ein Beispiel!) ist der Schlagabtausch-erfahren ist, dann wirst du das nicht schaffen.


    Daher wuerde ich dir an "legalen" Alternativen auch Pfefferspray empfehlen. Dies ist zwar fuer den gemeinen Buerger nur als Waffe gegen Koeter zugelassen, bist du allerdings in wirklicher Notwehr wird dir keiner einen Strick draus drehen wenn du das Spray einsetzt, dass du sonst wegen deiner Angst vor grossen Hunden dabei hast.


    Pfefferspray hat eine bedeutend staerkere Wirkung als das normale CS-Gas was du auch als normaler Mensch gegen Andere einsetzen darfst.


    Abgesehen davon ist physische Gewalt natuerlich der letzte Weg den man gehen sollte.

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