Mahnung von Seiler (t-mobile): Frage

  • Wenn man es ganz genau nimmt, kann man praktisch nie beweisen, dass etwas zugegangen ist. Selbst beim Einschreibebrief könnte man noch behaupten, dass nur ein leerer Umschlag oder ein harmloses Schreiben gekommen sei. Ganz unmöglich will man dem Absender den Zugangsbeweis aber auch nicht machen.


    Wenn die Abläufe automatisch laufen, so dass Versandaufkleber, Rechnung etc. auf oder in das Paket kommen, wird das wohl reichen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Wenn man es ganz genau nimmt, kann man praktisch nie beweisen, dass etwas zugegangen ist. Selbst beim Einschreibebrief könnte man noch behaupten, dass nur ein leerer Umschlag oder ein harmloses Schreiben gekommen sei.


    Damit kommt man dann allerdings nicht mehr ohne Weiteres durch.

    Zitat

    Wenn die Abläufe automatisch laufen, so dass Versandaufkleber, Rechnung etc. auf oder in das Paket kommen, wird das wohl reichen.


    Kaum. Gerade bei solchen automatischen Abläufen können Fehler passieren.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Genau, mit der Behauptung "leerer Brief" kommt man heutzutage nicht mehr durch. Letztlich ist ein Einschreibebrief und ein Paket aber dasselbe. Beides beweist nur den Zugang des Briefumschlags bzw. des Pappkartons. Wieso sollte man also beim Brief den Zugang eines bestimmten Schreibens anerkennen, beim Paket nicht?


    Große Unternehmen verschicken ihre Rechnungen und Mahnungen auch automatisch, da passieren ebenfalls Fehler.


    So gesehen könnte man auch immer behaupten, man habe von der Firma nur einen leeren Karton bekommen, das bestellte Handy sei nicht drin gewesen usw. Bekommt man dann noch eins?


    Aber jetzt gehts wohl sehr OT.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    So gesehen könnte man auch immer behaupten, man habe von der Firma nur einen leeren Karton bekommen, das bestellte Handy sei nicht drin gewesen usw. Bekommt man dann noch eins?


    Eher nicht, denn seit einiger Zeit werden insbesondere Pakete und Warensendungen mittels automatischer Gewichtsprüfung verfolgt.


    Sprich: Beim Verlassen des Logistikzentrums wird gewogen und das System weiß, wieviel Gramm ein Karton + Lieferschein und Werbung + Ware zusammen bringt. Das gleiche in den Paketzentren etc... Wenn sich die Kette lückenlos verfolgen lässt, bliebe nur noch der Zusteller als Übeltäter übrig... und der muss den Karton dann schon gewaltsam öffnen, so dass der Empfänger eine Beschädigung melden muss.


    Also insgesamt sehr heikel das Thema!


    Im übrigen würde ich auch nur den eigentlichen Rechnungsbetrag zahlen, insbesondere, wenn bisher weder Rechnung noch Mahnungen eingegangen sind. Ist zwar ein sehr unwahrscheinlicher Fall, dass gleich mehrere Briefe abhabenden kommen, aber ist theoretisch möglich.

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Ich habe es jetzt leider versäumt, den ganzen Thread durchzulesen, aber selbst wenn alle Mahnungen abhanden gekommen sein könnten, kommt der Schuldner nach 30 Tagen automatisch in Verzug. Ganz egal, ob er jemals eine Rechnung oder Mahnung erhalten hat oder nicht. Ab dem 30. Tag werden dann auch ganz regulär Verzugszinsen fällig.


    Den Professor von Vodafrank möchte ich auch besser nicht in meiner Vorlesung haben, weil der wohl noch vor der Schuldrechtsreform lebt.

  • Zitat

    Original geschrieben von lion399
    Ich habe es jetzt leider versäumt, den ganzen Thread durchzulesen, aber selbst wenn alle Mahnungen abhanden gekommen sein könnten, kommt der Schuldner nach 30 Tagen automatisch in Verzug. Ganz egal, ob er jemals eine Rechnung oder Mahnung erhalten hat oder nicht. Ab dem 30. Tag werden dann auch ganz regulär Verzugszinsen fällig.


    Den Professor von Vodafrank möchte ich auch besser nicht in meiner Vorlesung haben, weil der wohl noch vor der Schuldrechtsreform lebt.


    ...und vor allem Kunden, die erst auf Mahnungen warten, lieben wir auch ganz besonders... Mittlerweile ist man als kleiner Firmeninhaber ja schon der Hauptkreditgeber des lieben Kunden. Immer gleich zum Inkasso geben. Kostet zwar ein paar Prozente aber ich muss mich nicht mehr mit solchen Leuten absabbeln.

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Die Frage ist:
    Wenn ich einen Onlinevertrag abschliesse, wie bezahle ich das Handy? Per Rechnung auch wenn ich eine Einzugsermächtigung erteilt habe?


    Bei mir war das so, dass Handy und Rechnung separat verschickt wurden, die Rechnung manuell bezahlt werden musste (bei Einzugsermächtigung für den Vertrag) und das auch nochmals eine Mahnung verschickt wurde als die Rechnung nach ca. 4-6 Wochen noch nicht bezahlt war.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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