Mahnung von Seiler (t-mobile): Frage

  • Das ist Unsinn! Fällig werden im Normalfall Zahlungspflichten mit Vertragsschluß! Lies mal § 433 II BGB genau, bevor Du anderen Vorlesungen empfiehlst.


    Rechtlich gesehen bist Du also mit Vertragsschluss zahlungspflichtig, Schadensersatz etc. gibt es aber erst ab Verzug. In den Verzug kommt man durch die Mahnung (oder automatisch nach 30 Tagen, wenn man auf der Rechnung darauf hingewiesen wurde). § 286 BGB schreibt ja nicht umsonst, "Leistet der Schuldner auf eine Mahnung (...) nicht, die nach Fälligkeit erfolgt..."


    Zahlungspflicht und Verzug sind verschiedene Dinge, besuch Du vielleicht nochmal die ein oder andere Vorlesung... ;)

  • Du sagst es ja selbst: Leistet der Schuldner auf eine MAHNUNG nicht.
    Mir ist klar dass ein Forum bestens geeignet ist für sich selbst profilierende Leute...

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  • Checkst Du es nicht? Die Mahnung ist die Zahlungsaufforderung, die einen in Verzug bringt. Die Zahlungspflicht besteht aber bereits mit Vertragsschluß.


    Der Verzug wiederum begründet Schadensersatz, Kosten für Rechtsverfolgung (Mahnverfahren usw.) etc.

  • Abseits der Frage, wann Verzug eintritt, muss ich als Kunde ja zunächst mal wissen, dass und vor allem wieviel und an wen ich zu zahlen habe. Wenn mir jemand ein bestelltes Handy schickt und keine Rechnung dazu packt, kann ich ja schlecht raten, wieviel Kohle er bekommt, und wohin ich diese überweisen soll. Ergo kann ich natürlich erst dann zahlen, wenn ich eine Rechnung bekomme.


    Gesetzt dem Fall, autares hatte tatsächlich keine Rechnung bekommen (was zwar unwahrscheinlich ist, aber ja durchaus vorkommen kann), heißt das im Umkehrschluss natürlich, dass er nun durch den RA erstmals davon Kenntnis erhalten hat, welchen Betrag er wem schuldet. Dass dieser jetzt zu zahlen ist, dürfte unstrittig sein. Mit Verweis darauf, dass man vorher jedoch nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten hat (wobei T-Mobile bzw. der RA das Gegenteil beweisen müsste), würde ich es jedoch ablehnen, jegliche über die Hauptforderung hinausgehenden Kosten zu tragen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Du scheinst ja noch keine Rechtsvorlesung genossen zu haben. ;)
    Eine Rechnung ist lediglich eine Information.
    Rechtlich gesehen bist du erst mit dem "Verzug" zahlungsPFLICHTIG. Mache ich schon immer so und hatte noch nie Probleme bekommen.
    Gelernt hab ich den "Trick" übrigens von meinem Rechtsprof.


    Das stimmt nicht, auch wenn du es x mal wiederholst.


    Die Zahlungspflicht entsteht mit Fälligkeit.


    Verzug und daraus resultierende Schadensersatzpflichten entstehen mit Mahnung aber nach neuem Schuldrecht AUCH 30 Tage nach Zugang der Rechnung (§ 286 III BGB, sollte auch dein Prof. mal lesen)


    PS. Zugangsproblematik und deren Beweisbarkeit mal außen vor.

    Hier stand eine Signatur.

  • Naja, wenns hart auf hart kommt, würde ich das nicht außen vor lassen wollen; das ist dann im Gegenteil sogar absolut entscheidend. ;) Ich werfe doch keinem Inkasso-RA Kohle in den Rachen, wenns nicht sein muss... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Das hängt davon ab, ob T-Mobile Geräte und Rechnungen separat verschickt. Wenn das so ist, dann ist das Schreiben von der Kanzlei die Mahnung, evtl. enthaltene Zusatzkosten würden dann noch nicht anfallen, das ist richtig.

  • Das ist schon richtig, T-Mobile wirds hier nicht leicht haben, den Verzug zu begründen.


    Trotzdem ist das immer wieder erstaunlich, welche juristischen Halbwahrheiten manche hier von sich geben, und dann, wenn sie darauf hingewiesen werden, beleidigt reagieren ... :rolleyes:

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Das hängt davon ab, ob T-Mobile Geräte und Rechnungen separat verschickt.


    Die blosse Aussage, dass das nicht der Fall ist, dürfte kaum Beweiskraft haben. Da das natürlich der Normalfall ist und der Kunde somit völlig problemlos jederzeit bestreiten kann, eine Rechnung erhalten zu haben, mahnen vernünftige Firmen ja auch selbst nochmal an (und das dann ggf. per Einschreiben), bevor sie für teuer Geld einen RA/Inkassobüro beauftragen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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