Mahnung von Seiler (t-mobile): Frage

  • Moin!


    Nun denn, seit Juli bei t-mobile und der Spaß beginnt: Bekomme heute von den RAe Seiler einen Brief mit letzmaliger Möglichkeit der aussergerichtlichen Einigung. Es geht um €80,14, die ich bitte bezahlen soll - im Auftrag von t-mobile. Dort angerufen, rumgeschrien, die haben nichts gefunden, was offen sein sollte.


    Ich habe eine Einzugsermächtigung erteilt. Die dritte Dame der Hotline sagt nun, dass ich mein Handy nicht bezahlt haben könnte, welches ich beim Online-Vertragsabschluss bestellt habe - dieses hätte ich angeblich per Rechnung bezahlen sollen. Kann das jemand bestätigen? Ich habe ehrlich gesagt nicht wirklich Überblick über diese Art der Finanzen. War ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass auch dieser Betrag automatisch eingezogen werden würde. Kann mich auch beim besten Willen nicht daran erinnern, dass dem Paket damals eine Rechnung beilag. Mahnung habe ich auch nicht bekommen.


    Hat jemand eine Idee, was da los sein könnte? Was über Seiler so im Netz rumgeistert ist mir bewusst. Ich will ja nicht ausschliessen, dass ich vergessen habe, diese Rechnung zu zahlen, ich wunder mich jedoch, dass ich das Handy angeblich auf Rechnung hätte bezahlen müssen?


    thx and greetz,
    autares

  • Ohne Mahnung, keine Zahlungsverpflichtung. Eine bloße "Rechnung" ist noch keine Zahlungsaufforderung.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
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  • Darum geht mir ehrlich gesagt momentan nicht - wie gesagt, ich weiss, was über Seiler so geschrieben wird.


    Die Frage ist:
    Wenn ich einen Onlinevertrag abschliesse, wie bezahle ich das Handy? Per Rechnung auch wenn ich eine Einzugsermächtigung erteilt habe?


    Wie gesagt, es kann durchaus sein, dass ich vergessen habe, das Handy zu bezahlen, weil ich a) mich nicht an eine Rechnung erinnern kann und b) davon ausgegangen bin, dass das Geld automatisch eingezogen wird.


    cheers

  • Ist so, hatte auch schon Probleme mit Seiler und der T-Com. Zum Glück sitze ich ja an der Quelle und hab das gut lösen können ;)


    Denke das du dein Handy nicht bezahlt hast ;)

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  • Wenn du online bestellst zahlst du das Handy immer separat. Ist bei Vodafone auch so. Du erteilst ja den Abbuchungsauftrag für die Vertragsgebühren und nicht für den Handypreis.
    Dennoch: Ohne Mahnung per Post keine Zahlung notwendig.

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  • Okay, also gibt man zwar eine Einzugsermächtigung ab, muss aber per Rechnung das Handy bezahlen. Gracias


    cheers,
    autares

  • Das Handy musst Du bei Versand extra bezahlen. Im Brief vom Seiler steht ja bestimmt auch welche Rechnung dies betrifft. Aber das ohne Erinnerung gleich direkt zu Seiler zu geben ist schon ganz schön dreist. :rolleyes: Allerdings bist Du Deiner Erfüllungspflicht nicht nachgekommen :eek:

  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Wenn du online bestellst zahlst du das Handy immer separat. Ist bei Vodafone auch so. Du erteilst ja den Abbuchungsauftrag für die Vertragsgebühren und nicht für den Handypreis.
    Dennoch: Ohne Mahnung per Post keine Zahlung notwendig.


    Gehts noch? Die Vertragspflichten werden mit Vertragsschluß fällig!


    Die Mahnung dient nur dazu, denjenigen in Verzug zu bringen.

  • Du scheinst ja noch keine Rechtsvorlesung genossen zu haben. ;)
    Eine Rechnung ist lediglich eine Information.
    Rechtlich gesehen bist du erst mit dem "Verzug" zahlungsPFLICHTIG. Mache ich schon immer so und hatte noch nie Probleme bekommen.
    Gelernt hab ich den "Trick" übrigens von meinem Rechtsprof.

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