Mobilfunkvertrag gültig?

  • Hallo liebe Gemeinde!


    Also ich hatte mir im Sommer diesen Jahres bei Debitel einen Crash5 Tarif geschossen und dort im Formular meine persönlichen Daten und meine Geschäftsadresse angebenen.


    Als nun der Überbringer der Sim-Karte kam, meinte dieser: Ich kann das Paket nicht aushändigen da der Empfänger und die Adressdaten genauso sein müssen wie im Personalausweis. (Hatte schliesslich meine Geschäftsadresse angegeben...) Der Paketmensch hat das Päckchen wieder mitgenommen.


    Ok, dachte ich mir, wenn das nicht geht dann lass ich das...


    Nunja wie die Geschichte weiter geht kann man sich schon denken: Debitel bucht ab, ich storniere. Debitel sendet Rechnungen, ich reagiere nicht weiter.


    Ich dachte bis dato, daß der Vertrag erst zustande kommt, wenn ich die Sim-Karte erhalten habe bzw. meine Unterschrift gesetzt habe. Beides trifft in meinem Fall nun nicht zu.


    Also ich würde die Leute von Debitel auch noch mal anschreiben (1x sollte dann hoffentlich reichen),


    Jetzt die Fragen ob ich das ganze richtig sehe: Es ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen?


    Danke für eure Antwort

  • Ich bin kein Jurist, aber unter den gegebenen Umständen dürfte der Vertrag nicht zustande gekommen sein.


    Stell Dir vor, Dein Nachbar will Dir was böses und bestellt für Dich ne SIM-Karte. Der Postbote kommt, Du weisst von nix und schickst den wieder weg. Dann widerrufst Du ja auch nicht den Vertrag, weil Du ja gar keinen bestellt hast und so.


    Oder sehe ich das falsch?

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Folgendes schreibe ich auf Grund meiner persönlichen Erfahrungen und Meinung zum Thema. Das soll keine Rechtsberatung sein!


    Normalerweise sollte es so sein (und das ist auch gängige Praxis in der Branche), dass einem die Simkarte durch den Paketboten im Rahmen des Postident-Verfahrens überbracht wird. Durch die seitens des Empfängers geleistete Unterschrift bei Paketübergabe kommt der Vertrag zu Stande (nach dem Fernabsatzgesetzt beginnt auch hier die Frist für die Rückgabe abzulaufen). Wenn Du nichts unterschrieben hast, weil der Paketbote Dir das Paket nicht aushändigen wollte, dann kam der Vertrag mit dem Provider in der gewöhnlichen Form mit Post-Ident nicht zu Stande. Ich würde sagen, dass Du aus der Sache raus bist. Den Vertragsabschluss müssen sie Dir ja erstmal nachweisen. Der ist ja wegen der nicht erfolgten Paketübergabe auch nicht erfolgt. Mit Rücksendung oder hier Nichtannahme des Pakets hast Du ja im Rahmen der Regelungen nach dem Fernabsatzgesetz einen Rücktritt vom Vertrag begründet. Ich persönlich weiß jetzt allerdings nicht, ob dies alleine ausreicht oder ob man noch schriftlich vom Vertrag zurücktreten muss? In der Praxis reicht die Nichtannahme des Pakets oder die Rücksendung jedoch meistens aus.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Häufig reicht das Rücksenden der Ware aus, um das Rücktrittsrecht auszuüben. Schreiben nicht unbedingt nötig.
    Ist aber doch egal, da die Ware nie zugegangen ist. Das Rücktrittsrecht kommt gar nicht zur Anwendung.

    "Business ist'n Talent...wie Geigespielen oder die Brustgröße bei Frauen." (Bernd Stromberg)

  • Zitat

    Original geschrieben von Bernd Stromberg
    Häufig reicht das Rücksenden der Ware aus, um das Rücktrittsrecht auszuüben. Schreiben nicht unbedingt nötig.
    Ist aber doch egal, da die Ware nie zugegangen ist. Das Rücktrittsrecht kommt gar nicht zur Anwendung.


    Jetzt muss nur noch debitel das auch so sehen.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Jetzt muss nur noch debitel das auch so sehen.


    Falsch, wenn Debitel was will, müssen die ihre Forderung beweisen. Was unter den geschilderten Umständen kaum möglich ist.

  • Ich denke auch, dass das Fernabsatzgesetz greift. Es steht doch auch immer nett bei Angeboten im Netzt dabei - Rückgabe innerhalb von 14 Tagen ohne Gründe möglich und das ist wohl bei Dir der Fall:


    AGBs von Debitel
    1.2. Dieser Vertrag kommt zustande, wenn Sie den debitel card-Auftrag ordnungsgemäß ausgefüllt und [b]unterschrieben haben [\b]und wir diesen Auftrag angenommen haben. Die Annahme kann auch durch die Freischaltung der debitel-card erfolgen.


    Ist wohl nicht passiert von daher dürfte kein Vertrag zu Stande gekommen sein;)


    MfG ruffryder

  • Eben, es ist kein Vertrag zustandegekommen, deshalb braucht es hier auch nicht die Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte.


    Übrigens: Debitel weiß , dass kein Vertrag zustande gekommen ist (sie haben ja keine Unterschrift von dir und sie haben dir auch die SIM nicht übergeben), und sie versuchen trotzdem, von dir Geld einzutreiben. Das nennt sich versuchter Forderungsbetrug. Mit dem Schlagwort kriegst du nach meiner Erfahrung meist auch die Nichtjuristen in so einem Laden auf Trab, die sich ansonsten erkenntnisresistent zeigen.

  • Hallo,


    Danke für eure Antworten!


    Klar das ich hier keine Rechtsberatung erwarten kann, aber eine Tendenz oder der Hinweis den einen (Fernabsatz,AGB) oder anderen (Forderungsbetrug) Aspekt ist einfach hilfreich. Ich dachte ich hätte da was übersehen. Manchmal seh ich den Wald vor lauter Bäumen nicht.
    Ich bin da sonst der gleichen Meinung wie Ihr, mich wundert halt das sich Debitel nicht dementsprechend so verhält und inzwischen mit dem Eintrag in die Schufa und dem FPP droht. Bin jetzt dabei das Schreiben zu formulieren und es morgen auf den Weg zu bringen.



    Nunja, wenn es Neuigkeiten gibt dann poste ich das hier.


    Update: Während ich diese Zeilen hier geschrieben habe, hatte ich eine PN eines Users erhalten der mal bei Debitel nachschauen wollte... Nach nicht einmal 10min bekam ich eine E-mail von Kundenbetreuung@de.debitel.com mit folgenden Inhalt :


    Vielen Dank nochmals an den User der darum gebeten hat, nicht genannt zu werden.


    Ich hoffe das damit die Angelegenheit friedlich beigelegt ist, womit ich jetzt nicht so schnell gerechnet hätte. :-)

    Grüße in die Runde!
    seekay

  • Es müsste einfach von jedem Provider und Netzbetreiber jemend im Forum unterwegs sein!
    Das wär doch mal ne Maßnahme!

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