Marco in U-Haft in der Türkei

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Weil ich dir gesagt habe, daß es keinen Unterschied vor dem Gericht macht, ob man eine unbeaufsichtigte oder beaufsichtigte Minderjährige begrapscht und auf ihr ejakuliert? Tut mit leid Kinderfreund, aber die Welt ist so.


    Du diskutierst wirklich nicht gerade sachlich.


    Was mich betrifft hat sich das Thema hier auf diesem Niveau auch erledigt.. wir drehen uns eh im Kreis seit der ersten oder zweiten Threatseite.


    Gruss, Jörg

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Ja und? Das reicht doch völlig. Du kannst ja gerne mal auf einen Menschen ejakulieren (ob Frau/Mann und minderjährig oder nicht) und gucken, was ein Gericht dazu sagt?


    Mir geht es lediglich darum, dass Marco eventuell wegen einer Falschaussage seit 8 Monaten im Knast sitzt. Wie obiges (theoretisches) Verhalten zu bestrafen wäre, steht hier gar nicht zur Debatte.


    Und Du kannst ja gerne mal 8 Monate unschuldig in den Knast. Mal schauen, was Du dazu sagen würdest. :rolleyes:

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  • Ihr dürft bei euren Vermutungen, ob eine Vergewaltigung stattgefunden hat oder nicht, nicht vergessen, dass der Tatbestand einer Vergewaltigung nach türkischen Recht nicht erst bei vaginalem Geschlechtsverkehr gegeben ist.
    Einseitig gewollter intimer Kontakt zählt als Vergewaltigung.
    Daher spielt es keine Rolle, ob das Jungfernhäutchen noch am Stück ist oder nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Ich melde Dich mal eben, damit solltest Du wohl eine Zwangspause bekommen. Sowas wie Dich brauchen wir hier nicht.


    Nee, schon klar, du brauchst ne unbeaufsichtigte Minderjährige :D


    Zitat

    Ihr dürft bei euren Vermutungen, ob eine Vergewaltigung stattgefunden hat oder nicht, nicht vergessen, dass der Tatbestand einer Vergewaltigung nach türkischen Recht nicht erst bei vaginalem Geschlechtsverkehr gegeben ist.


    Eben, genau das will ich unserem Kinderfreund ja vermitteln. Für den ist aber alles ausser Penetration im Rahmen der Fürsorgepflicht.

  • Wie wär's, wenn ihr beide mal einen Gang zurückschaltet .. ? ;)


    Edit: Gemeint sind von mir benz-driver und pallmall - da kamen jetzt noch andere Postings zwischen.

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Nee, schon klar, du brauchst ne unbeaufsichtigte Minderjährige :D


    :flop:


    hab die Meldung schon abgeschickt.

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  • Zitat

    Original geschrieben von N°5
    Richterbund-Chef Frank: In einem Fall wie dem von Marco W. ginge es auch in Deutschland um Kindesmissbrauch


    Ja.. ABER würde auch hier ein 17jähriger 8 Monate und länger in U-Haft sitzen ??


    Wohl kaum. Genau darum gehts den meisten hier.


    Was wirklich vorgefallen ist wissen nur die beiden Kids.


    Gruss, Jörg

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Schau dir nur mal heutzutage die 13-14 jährigen Mädels an,das kann man nicht mit früher vergleichen.
    Zu meiner Zeit trugen die Mädels Mickey Maus oder Diddel Pullover.
    Die Zeit verändert sich,es gehen einige *Kinder* für 16-17 durch.
    Wenn sie älter aussieht,als sie tatsächlich ist kann man ihm meiner Meinung nach nichts vorwerfen.

  • @ pallmall:


    Deine Hirn ist offensichtlich schon zu sehr benebelt um Sachliche Argumente vorzubringen! :rolleyes: :flop:

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    :)

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