Schon mal darüber nachgedacht, dass sich die Politik da bisher komplett raushält? Warum...ja warum wohl?! Nach türkischen Gesetzen geht alles mit rechten Dingen zu.
In Deutschland mag ein ähnlicher Fall ganz anders behandelt werden. Kann sein. In den USA wird ein ähnlicher Fall bestimmt auch anders behandelt und wiederrum in Japan bestimmt auch.
Wer jetzt aus pauschaler Abneigung den Türken hier in Deutschland gegenüber, meint, umgekehrt würde mit Nazi argumentiert werden, ist vermutlich wirklich einer.
Marco in U-Haft in der Türkei
- TheTEXTOR
- Geschlossen
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Vorsichtig ausgedrückt hat der Fall einige Schönheitsfehler.
Für Jugendliche gelten gewisse Beschleunigungsgrundsätze, denen nicht genügt wird. Es wurden verschiedene Alternativen zur U-Haft angeboten, die ebenfalls gewährleisten würden, dass der Angeklagte nicht flüchtet. Kaution usw. wurden jedoch nicht in Betracht gezogen.
Schon allein die Vorführung des ebenfalls minderjährigen Angeklagten zu einem nicht von Eltern oder Verteidigung genehmigten Interview, dürfte einige Grundsätze auf den Kopf stellen.
Die Aussagen der Hauptbelastungszeugin widersprechen sich, es wurden mehrere Varianten angegeben, die so nicht stimmen können.
Die Aussage, die hier händeringend erwartet wird, ist in dieser Form nicht verwertbar. Einerseits wäre ein Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz gegeben, andererseits haben die Verteidiger ein Fragerecht.
Das Ermittlungsverfahren wurde äußerst schlampig durchgeführt. Wichtige Zeugen wurden nicht ermittelt, Spuren nicht gesichert, Angaben, die objektiv überprüfbar wären, wurden nicht überprüft. Man denke etwa an die "wirklich lauten Schreie, die durch das wirklich dicke Fensterglas nicht zu hören" waren.
Entlastungsbeweise werden nicht berücksichtigt, das Vorbringen der Verteidigung wird kaum gehört.
Protokolle enthalten keine Angaben zum Verlauf der Zeugenbefragung der Belastungszeugin.
Das Verfahren findet weitgehend nach der alten überholten Strafprozessordnung statt.
Ein ausreichender Tatverdacht für die Aufrechterhaltung der U-Haft kann nicht angenommen werden. Es liegen nach mehreren Monaten keine verwertbaren Beweise für den Tatvorwurf vor, jedoch sind mehrere Entlastungsmöglichkeiten vorhanden. Wenigstens der Vorwurf der Vergewaltigung müsste auf sexuellen Missbrauch reduziert werden und selbst in diesem Fall hat man das Problem des Vorsatzes, der auch das Alter des Opfers umfassen muss.
Es muss der Beweis der Schuld geführt werden, um eine Verurteilung herbeiführen zu können, nicht der Beweis der Unschuld für den Freispruch.
Man könnte vieles aufzählen, ich will es aber bei diesen Punkten belassen, die zum denken anregen sollten.
Natürlich wird der Fall künstlich aufgebläht und zur Entscheidung über die Frage es EU-Beitritts der Türkei mutiert, aber ich finde man sollte schon über den Fall als solchen und das was falsch läuft sprechen.
Edit:
U-Haft in der Regel bis zu sechs Monaten, sie kann aber unter unter schärferen Voraussetzungen auch länger andauern. Man denke etwa an Wirtschaftsstrafsachen, die umfassende Ermittlungen erfordern.
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Zitat
Original geschrieben von efteris23
Warum äußert Ihr Euch nicht zum Fall des anderen, schwarzköpfigen Deutschen, der seit 6 Jahren dort unschuldig im Gefängnis ist??
Haben wir doch schon:Türkei als Reiseland tabu!
Reist nicht in Länder ohne vernünftigen Rechtstaat die Menschenrechte verletzen!ZitatOriginal geschrieben von arne
Okay, es reicht hier einfach. Mir ist gerade klar geworden, warum der letzte Thread geschlossen wurde und warum dieser geschlossen wird. Schade!
Es wäre schade drum, denn solche Dinge wie Menschenrechtsverletzungen durch die Justiz sollten diskutiert werden und der Wirtschaft dieser Länder unmittelbaren Schaden verursachen, wie zum Beispiel durch ausbleibenden Tourismus. -
Wenn ihr nicht lieb zueinander seid, poste ich ein Foto von Michael Karl!
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für mich hat die ganze angelegenheit einen gewissen beigeschmack
ich habe von einem sehr guten freund (polizist in griechenland) gehört das frauen in england vor dem urlaub eine "vergewaltigungsversicherung" (so blöd es auch klingt) abschließen können
einige der frauen lassen sich dann richtig hernehmen und erstatten anzeige wegen vergewaltigung um die versicherung zu kassieren
mein kumpel hatte schon einige solcher fälle in denen alle zeugen behauptet hatten das alles mit gegenseitiger einverständnis passiert ist und niemand vergewaltigt wurde
nach einigen recherchen wurde die sache mit den versicherungen bestätigt und seit vorletztem sommer wird immer wieder vor englischen touristinen gewarnt
wenn man das auf den aktuellen fall bezieht dann könnte da glatt was drann sein denn wenn die kleine nicht angerührt wurde und die eltern auf biegen und brechen nicht nachgeben dann dürfte da u.u. geld im spiel sein
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Sehr schön zusammengefassst. :top: ...und vor allem mit einem Hauch von Objektivität ohne Vorurteile .
Ich vermute die von dir angesprochenen Probleme liegen immer noch im Rahmen der Türkischen Gesetze. Scheinen also überholungsbedürftig zu sein - die türk. Gesetze.
Sie gelten dort aber für jeden auch für Ali Ö. -
Zitat
Original geschrieben von <registered>
Wenn ihr nicht lieb zueinander seid, poste ich ein Foto von Michael Karl!Wer ist er?
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@ arne:
Danke, das hätte ich auch nicht angenommen. Manchmal überschneiden sich Postings einfach.
@ Mr Jeep:
Auch dir Danke. Viele der Probleme die ich schildere, dürften nach der aktuellen türkischen Strafprozessordnung so nicht mehr existieren. Diese entspricht weitgehend der deutschen StPO und ist daher übertragbar.
Das größte Problem ist, dass sich die reformierte StPO noch nicht bis zu allen Gerichten "herumgesprochen" hat.
Mittlerweile dürfte auch schon die Gefahr eines Verstoßes gegen Art. 6 EMRK im Raum stehen. http://www.juraforum.de/gesetz…ein_faires_verfahren.html
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