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Unverschuldeter Unfall - Reparatur ohne Leihwagen - Was für Anspüche habe ich alles?
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Re: Unverschuldeter Unfall - Reparatur ohne Leihwagen - Was für Anspüche habe ich all
ZitatOriginal geschrieben von A.Kordis
Habe ich nun Anspruch auf diese 4.5 Tage oder nur auf die 2-3 Tage, wie es im Gutachten steht? Was für einen Anspruch habe ich noch außer dem Nutzungsausfall und der Wertminderung?Wenn Du tatsächlich hast reparieren lassen, dann natürlich auf die Zeit die es tatsächlich gedauert hat - das muss die Werkstatt dann bestätigen.
Darüberhinaus werden i.A. 20€ ohne Nachweis als Kostenpauschale anerkannt und gezahlt. -
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Zitat
Original geschrieben von A.Kordis
Danke für die Antwort. Sind die 20 Euro irgendwo geregelt oder sind das "Erfahrungswerte"?Übliche Praxis.
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Die Kostenpauschale waren eigentlich immer 25€ (50 DM).
Die aktuelle Rechtsprechung gewährt wegen der allgemeinen Teuerung nun 30€. Also bei der Versicherung 30€ fordern und ggf. Druck machen.
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Zitat
Original geschrieben von booner
Die Kostenpauschale waren eigentlich immer 25€ (50 DM).Mir wurde immer alles auf 20€ gekürzt - das ist vielfache Praxiserfahrung, evtl. auch abhängig von der jeweiligen Versicherung und natürlich dem Gerichtsbezirk (hier: Berlin)
Gestritten habe ich mich um die Höhe dieser Pauschale aus anderen Gründen niemals.Zitat
Die aktuelle Rechtsprechung gewährt wegen der allgemeinen Teuerung nun 30€. Also bei der Versicherung 30€ fordern und ggf. Druck machen.<Blätter>
Lange keinen Unfall mehr gehabt.
</Blätter>
Also ich setze immer nur 20€ an - erfahrungsgemäß beschäftigen sich Versicherungen gerne ausführlicher mit dem Gutachten wenn man solche Kleinigkeiten übertreibt.
Lieber 10€ weniger an Pauschale, als z.B. immer wider gerne gekürzte ET-Preise wg. branchenüblichen Rabatten.
Wenn man nicht nach Gutachten abrechnet mag das anders sinnvoll sein.
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