Umsatzsteuerproblematik bei Prepaid Handys

  • Moin,
    normalerweise kaufe ich meine Prepaid Karten an eine Tankstelle. Die Rechnungen sind immer ohne Steuerausweis, da nach Rechtsprechung die Steuer erst nach aktivierung anfällt. Soweit so gut, quartalsweise Rechnung für den 19% Vorsteuerabzug anfordern und gut iss.


    Aber:
    Jetzt habe ich neulich mal in einem Lebensmitteldiscounter so ein Teil nachgekauft und da standen dann 7% auf der Quittung. Da verschliesst sich mir der Sinn. Hat jemand eine Idee, wo da die Begründung herkommen soll ? Denn in Anlage 2 zum § 12 UStG ist dazu nichts zu finden

    Sapere Aude ! - Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen ! (Immanuel Kant)

  • Re: Umsatzsteuerproblematik bei Prepaid Handys


    Zitat

    Original geschrieben von Mike3172
    Aber:
    Jetzt habe ich neulich mal in einem Lebensmitteldiscounter so ein Teil nachgekauft und da standen dann 7% auf der Quittung. Da verschliesst sich mir der Sinn. Hat jemand eine Idee, wo da die Begründung herkommen soll ? Denn in Anlage 2 zum § 12 UStG ist dazu nichts zu finden


    Fehlbesteuerung! Noch gehören Handys nicht zur Grundversorgung mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz, auch wenn es so mancher Hartzer Knaller sicher anders sieht...


    Testweise PrepaidQuittungen aus dem Lebensmitteldiscount hat man uns vor 3 Wochen bei der letzten Außenprüfung reus gestrichen. Vorsicht, da nicht zuordenbar ist, ob du damit deine Familie fütterst oder wirklich die Diensthandys. SIMYO ist wasserdicht und nachvollziehbar. Bei allen anderen riskiert man den Rausschmiss bzw. zumindest 19 % Verlust.

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  • Re: Re: Re: Umsatzsteuerproblematik bei Prepaid Handys


    Zitat

    Original geschrieben von moneypenny
    Gibt es eigentlich in Mitteldeutschland zu viele ehemalige Stasi-Mitarbeiter, die dann zur Steuerverwaltung gewechselt sind? ;) Du berichtest dauernd von mobilen Fiskuskommandos, die anscheinend Euren Laden ständig komplett auseinandernehmen. Kommt mir jedenfalls so vor... :rolleyes::D
    Normal ist das nicht! :eek: Westlich der Mitte stört sich i.d.R. kein Schw*** um korrekte Prepaid-UST...


    Was alle immer mit Mitteldeutschland haben. Wir sind seit 1945 Osten, schließlich ist der Osten verloren gegangen, so dass die Mitte vollautomatisch zum Osten wurde... Nix für ungut. Die Mitte = Mitteldeutschland ist vielleicht der Harz. Nicht der Peter sondern das Gebirge.


    Das passiert im Osten tatsächlich offenbar wesentlich häufiger. Wir haben auch im Westen seit 9 Jahren zwei Firmen, die noch nie irgend eine Steuerprüfung hatten. Im Osten haben wir jedes 2. Jahr in jeder Firma mindestens eine Prüfung. Vielleicht liegt das an den wachsenden Umsätzen und dem nicht ausgelastet sein der Finanzbeamten, da ja gewerblich im Osten nicht soo viel läuft. Schließlich wird der Osten zumeist mit unselbständigen Niederlassungen betrieben und Hartzer Knaller haben kaum Steuern zu erklären. Ich bin auch jedes mal genervt, noch dazu wo sich diese Leute das Recht herausnehmen sich bei dir im Büro einzunisten und sich mit an den Frühstückstisch zu setzen.


    Wenn die dann verwundert reagieren, weil sie heftige Sprüche der Belegschaft einstecken müssen... Bei der letzten Prüfung hat einer unserer Leute die Finanzbeamten mit Misteln verglichen, schließlich schmarotzen Misteln auch irgendwie... Hat derjenige aber offenbar erst recherchieren müssen, um dann zur nächsten Pause beleidigt zu reagieren.


    Wie gesagt, im Osten gibts kaum was zu prüfen, also prüft man die die noch da sind. Z.B. hätte man aber mal intensiver bei der Sächsischen Landesbank prüfen können/sollen/müssen. Hat man aber nicht und liquidiert wird trotzdem niemand...

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  • Re: Re: Re: Re: Umsatzsteuerproblematik bei Prepaid Handys


    Zitat

    Original geschrieben von HoldaT Wie gesagt, im Osten gibts kaum was zu prüfen, also prüft man die die noch da sind. Z.B. hätte man aber mal intensiver bei der Sächsischen Landesbank prüfen können/sollen/müssen. Hat man aber nicht und liquidiert wird trotzdem niemand...

    Schöne These :top: !

  • Prepaid Ladekarten sind "nicht steuerbarer Austausch von Bargeld" und unterliegen somit nicht der Mehrwertsteuer. Dem war früher nicht so. Die Änderung hierfür erfolgte etwa vor 2 Jahren.

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