E-Plus Erhöhung Telekom Auskunft ab 1.12.07 auf 99 cent

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Also wenn das wirklich eine Weitergabe von erhöhten Verbindungkosten seitens des Anbieters ist, stehen die Chancen einer Sonderkündigung wohl bei 0,0%. Und so sieht es im Moment ja aus.

    Aha. Und worin genau besteht der Unterschied zur 0180x-Erhöhung, die bei o2, 1&1 und Co. zu diversen außerordentlichen Kündigungen geführt haben? :confused:


    Der Haken ist wie gesagt, ob die AGB-Vereinbarung wirksam ist oder nicht. Ohne diese Vereinbarung wäre die Sache eindeutig (in Prozent: 100,0%).


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Bei Preiserhöhungen von Mehrwertdiensten die nicht vom Netzbetreiber/Provider sondern vom Anbieter des Dienstes selbst verursacht sind ist ja schon lange geklärt, dass ein Vertragsverhältnis für dessen Nutzung eben nur mit dem Anbieter aber nicht dem Netzbetreiber zu Stande kommt.

    So, ist es wirklich geklärt? Mit welchem Ergebnis denn? Warum genau führte dann die 0180x-Erhöhung, die auch vom jeweiligen Vertragspartner nicht verursacht war, zu rechtmäßigen außerordentlichen Kündigungen? :confused:



    Mir ist zudem weiterhin nicht klar, wieso die Telekom genau bei E-Plus den Preis erhöhen soll und bei allen anderen nicht. Damit E-Plus den sog. "exklusiven Partner Telegate" besser anpreisen kann? Ich weiß nicht...

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Es ist schon ein großer Unterschied, ob der Netzbetreiber eine Preiserhöhung selbst zu verantworten hat oder nur eine Preiserhöhung weiter gibt. Bei o2 war es ja eine Erhöhung auf breiter Masse.

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05


    So, ist es wirklich geklärt? Mit welchem Ergebnis denn? Warum genau führte dann die 0180x-Erhöhung, die auch vom jeweiligen Vertragspartner nicht verursacht war, zu rechtmäßigen außerordentlichen Kündigungen? :confused:


    BGH Urteil aus 2005, müsste das AZ noch mal raussuchen. Tenor war das ein Vertragsverhältnis bei der Nutzung von Sonderrufnummern bei denen der Anbieter das Geld kassiert zwischen Anbieter und Anrufenden zu Stande kommt und der Netzanbieter da nicht mit im Boot ist.


    Der Unterschied zu der 0180-Geschichte (die ja imho auch noch nicht rechtlich abschließend geklärt ist sonder bisher nur ein paar Urteile auf AG Ebene hat bei der es mal so mal so ausgegangen ist) ist, dass dort O2 unabhängig von den Kosten die der Anbieter für seinen Dienst nimmt (es gibt ja auch 0180 Nummer die aus dem Festnetz für 3,9 ct angeboten werden) die Verbindungspreise pauschal erhöht hat.


    Damit geht der "Mehrerlös" aus dieser Shared-Cost-Variante aber nicht an den Anbieter der 0180-Nummer sondern bleibt bei O2. Anders hätte es da auch ausgesehen wenn die alten Tarife unter den tatsächlichen Kosten des Anbieters gewesen wären und nur an diese angepasst worden wären.


    Bei Mehrwertdiensten oder auch diesen Auskunftsnummer gibt E+ hier aber nur den Preis des Anbieters an den Kunden weiter, selbst profitieren sie nicht davon.

  • Bei den 0180er Nummern bestand damals auch keine Wahlmöglichkeit. Wenn bestimmte Dienste nur über eine 0180er Nummer zu erreichen sind, dann hat man nicht die Wahl, das gleiche Produkt zum gleichen Preis, wie vor der Preiserhöhung zu erhalten. Das bedeutet, dass der Preis für die Telefonauskunft allgemein nicht teurer geworden ist, sondern nur der eines Anbieters, nämlich der Telekom.


    Wenn manche Menschen logisch denken würden, würden sie auch auf den Clou kommen, dass eine Sonderkündigung hier absolut aussichtslos ist. Wenn die Bahn z.B. morgen ihre Fahrplanauskunft auf eine 0900er Nummer, die bedeutend teurer ist, umstellt, hat doch nicht plötzlich jeder Mobilfunkkunde ein Sonderkündigungsrecht. Wie sollten denn dann noch irgendwelche Verträge funktionieren, wenn sie alle mit juristischem Halbwissen untergraben werden würden!

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Es ist schon ein großer Unterschied, ob der Netzbetreiber eine Preiserhöhung selbst zu verantworten hat oder nur eine Preiserhöhung weiter gibt. Bei o2 war es ja eine Erhöhung auf breiter Masse.

    Dann nimm 1&1. Hier wurde der 01805-Preis nur auf 14 Cent erhöht, wie bei allen anderen VoIP- und Festnetz-Anbietern auch. Die Erhöhung kam durch die Bundesnetzbehörde (oder wen auch immer), jedenfalls nicht durch den einzelnen Anbieter. Trotzdem haben alle (bis auf 1&1, darum ja auch dann die Klagen ;)) brav auf das bestehende außerordentliche Kündigungsrecht hingewiesen.


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    BGH Urteil aus 2005, müsste das AZ noch mal raussuchen. Tenor war das ein Vertragsverhältnis bei der Nutzung von Sonderrufnummern bei denen der Anbieter das Geld kassiert zwischen Anbieter und Anrufenden zu Stande kommt und der Netzanbieter da nicht mit im Boot ist.

    Ja, ich erinnere mich dunkel. Kann es im Moment aber nicht genau einordnen. Müsste man mal lesen.


    Zitat

    Der Unterschied zu der 0180-Geschichte (die ja imho auch noch nicht rechtlich abschließend geklärt ist sonder bisher nur ein paar Urteile auf AG Ebene hat bei der es mal so mal so ausgegangen ist) ist, dass dort O2 unabhängig von den Kosten die der Anbieter für seinen Dienst nimmt (es gibt ja auch 0180 Nummer die aus dem Festnetz für 3,9 ct angeboten werden) die Verbindungspreise pauschal erhöht hat.

    Nicht abschließend geklärt im Sinne von "nur AG haben entschieden", ja. Aber die Tendenz ist dort eindeutig. Zumindest wenn man die Münchner Fake-Urteile weglässt, bei denen die Kläger entweder unter Drogen standen, von der Gegenseite gekauft waren oder sonst irgendwelche größeren Probleme hatten (wieso strenge ich eine Klage an und liefere dann keine Begründung o.ä.?). Viel mehr kann eine Sache gar nicht stinken. ;) Aber darüber wurde im entsprechenden Thread ja lang und breit diskutiert.


    Außerdem dann eben mal von o2 abgesehen, nehmen wir 1&1. Die 01805 wurde von 12 auf 14 Cent erhöht. Nicht auf Bestreben von 1&1 (oder den anderen Anbietern). Es kostet überall so viel. Dennoch bestand ein Kündigungsrecht.


    Zitat

    Original geschrieben von lion399
    Bei den 0180er Nummern bestand damals auch keine Wahlmöglichkeit. Wenn bestimmte Dienste nur über eine 0180er Nummer zu erreichen sind, dann hat man nicht die Wahl, das gleiche Produkt zum gleichen Preis, wie vor der Preiserhöhung zu erhalten. Das bedeutet, dass der Preis für die Telefonauskunft allgemein nicht teurer geworden ist, sondern nur der eines Anbieters, nämlich der Telekom.

    Und du redest von juristischem Halbwissen? Vorsicht, mein Lieber! Diese Argumentation hier ist etwas, wofür "juristisches Halbwissen" noch schmeichelnd wäre. :eek: Sorry.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • "Und du redest von juristischem Halbwissen? Vorsicht, mein Lieber! Diese Argumentation hier ist etwas, wofür "juristisches Halbwissen" noch schmeichelnd wäre. :eek: Sorry."


    Ich hätte Dich auch lieber mit §§ volldonnern können. Aber ich habe es, zugegebenermaßen etwas unausführlich, kurz erklärt. Aber bei Interesse kannst Du Dir gerne die §§ 305 ff. BGB durchlesen und dann wirst Du sehen, dass ich Recht habe! Der BGH hätte nämlich anders entschieden, hätte es sich bei der 0180er Preiserhöhung um eine partielle Preiserhöhung gehandelt und hätte der Kunde eine Wahlmöglichkeit gehabt. Siehe BGH-Entscheidung.

  • Wer andere mit "juristischem Halbwissen" beschimpft, sollte dann auch korrekt darstellen. Also tu dir keinen Zwang an, her mit §§. :)


    Was aber nichts daran ändert, dass der oben zitierte Absatz schlichtweg Unfug ist. ;)

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Das würde das Forum sprengen, wenn ich die AGB's der Netzbetreiber nach den §§ 305 ff. BGB zerlegen würde und würde zudem jeden hier langweilen.


    Aber ich muss Dich dennoch korrigieren, dass der oben genannte Absatz zwar viel zu unausführlich, aber dennoch bei weitem kein Unfug ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05 Aber die Tendenz ist dort eindeutig. Zumindest wenn man die Münchner Fake-Urteile weglässt, bei denen die Kläger entweder unter Drogen standen, von der Gegenseite gekauft waren oder sonst irgendwelche größeren Probleme hatten (wieso strenge ich eine Klage an und liefere dann keine Begründung o.ä.?). Viel mehr kann eine Sache gar nicht stinken. ;)


    Oh ohh.. da wird das Eis aber ganz schön dünn.. ich höre es schon krachen ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von lion399
    Das würde das Forum sprengen, wenn ich die AGB's der Netzbetreiber nach den §§ 305 ff. BGB zerlegen würde und würde zudem jeden hier langweilen.

    Wozu existiert dann dieser Thread hier? Aus genau diesem Grund. ;) Also nur keine Scheu. :) Trau dich.


    Zitat

    Aber ich muss Dich dennoch korrigieren, dass der oben genannte Absatz zwar viel zu unausführlich, aber dennoch bei weitem kein Unfug ist.

    Ok, lass es mich so formulieren: Aldi und Lidl hätten die selben Preise für ihre diversen Produkte. Die Kunden können beide nutzen und haben dafür einen Nutzungsvertrag zu eben diesen Preisen geschlossen. Nun wird bei Lidl der Preis erhöht. Bei Aldi nicht. Lidl sagt nun, wählt doch Aldi, der Preis ist ja gleich, was wollt ihr denn? Die Lidl-Kunden wollen einfach Lidl und nicht Aldi. Und wenn das Produkt noch so gleich ist. Erstens gibt es nicht in beiden alle Produkte parallel, zweitens haben sie andere Kassiererinnen, anderes Design, der Umgang ist anders, ... Sie wollen einfach nicht Aldi.


    Auch nicht juristisch komplett korrekt, aber ich denke, du verstehst, was ich sagen will. Nämlich dass ein Wahlrecht Unsinn ist. Wer die Telekom-Auskunft will (aus welchem Grund auch immer), der will nun nicht plötzlich die Telegate-Auskunft. Denn Unterschiede gibt es. Es ist nicht das Selbe. Weder (zwingend) im Ergebnis noch im Ablauf.



    Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Oh ohh.. da wird das Eis aber ganz schön dünn.. ich höre es schon krachen ;)

    Lass es krachen. Subjektive Wertung, du weißt? ;) Es wurde im entsprechenden Thread zur Genüge durchgekaut, ob diese Urteile so sind wie sie sind, oder nicht. Lassen wir das an dieser Stelle.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

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