Verträge ab 16?

  • Zum Eingehen von Dauerschuldverhältnissen bedarf es der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit. Diese tritt mit 18 Jahren ein.

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  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Zum Eingehen von Dauerschuldverhältnissen bedarf es der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit. Diese tritt mit 18 Jahren ein.


    Was passiert wenn die Eltern eine Bürgschaft übernehmen? Ich meine bei T-Mobile ginge das dann, kann mich diesbezüglich aber auch irren.


    Simon


    PS.: Ist dieser Artikel dann falsch?


    Jugendliche dürfen in Deutschland erst ab 16 Jahren einen Handyvertrag abschließen.

  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Zum Eingehen von Dauerschuldverhältnissen bedarf es der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit.

    Nein. Ab 7 Jahren ist ein Minderjähriger beschränkt geschäftsfähig, und kann jegliches Rechtsgeschäft abschließen (auch Dauerschuldverhältnisse), sofern der gesetzliche Vertreter (idR Eltern) vorher einwilligt oder das Geschäft nachträglich genehmigt.


    Ob ein Mobilfunkanbieter das mitmacht und welche sonstigen Anforderungen er stellt (Bürgschaft) steht auf einem anderen Blatt.


    EDIT: Die Aussage des Artikels (Verträge ab 16) ist Humbug. Es gibt nur die beiden Grenzen 7 Jahre und 18 Jahre.

  • Die Antwort von phonefux ist der bisher einzige Beitrag in diesem Thread, der die Rechtslage zutreffend wiedergibt. Es geht an sich problemlos, wenn der Kunde älter als sieben Jahre ist und die Erziehungsberechtigten zustimmen.


    Im Rahmen dieser Regelung kann jeder Mobilfunkanbieter nach individuellem Ermessen entscheiden, wie es gehandhabt wird. Einige Anbieter sagen wohl generell "erst ab 18", um Bürokratie und eventuelle Probleme beim Eintreiben von Zahlungen zu vermeiden.


    T-Mobile macht es in der Tat, wenn der Kunde über ein ausreichendes eigenes Einkommen (Ausbildungsvergütung etc.) verfügt oder eine Bürgschaft vorgelegt wird. Man sollte hierfür aber einen kompetenten Ansprechpartner aufsuchen (möglichst NICHT den jungen Azubi in einem überfüllten Innenstadt-T-Punkt...).

  • Übrigens gilt das Gesagte grundsätzlich auch für Prepaid-Karten. Denn auch der "Kauf einer Prepaid-Karte" ist rechtlich der Abschluss eines Vertrages. Zwar dürfen Minderjährige auch ohne Einwilligung der Eltern Verträge schließen, sofern diese mit Mitteln erfüllt werden, die dem Minderjährigen zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt wurden (sog. "Taschengeldparagraph"). Nur: Auch bei einem Prepaid-Vertrag bleibt es unter Umständen nicht bei der einmaligen Zahlung. Es können zB. Nachforderungen bei nicht korrekter Abrechnung (zB im Ausland) entstehen oder Schadensersatzforderungen - wofür auch immer.


    Haben die Eltern aber einmal zugestimmt, kann der Minderjährige immer wieder vom Taschengeld wirksam Guthabenkarten kaufen.


    Wenn jetzt die Mobilfunkanbieter hingehen und dennoch an Minderjährige Prepaid-Karten ausgeben (zB. ab 16), tun sie das auf eigenes Risiko. Die Verträge sind zunächst mal schwebend unwirksam und evtl. Nachforderungen können dann von den Eltern abgelehnt werden. In der Praxis vertrauen die Anbieter wohl einfach auf die Korrektheit der Abrechnungen und nehmen das Risiko in Kauf.

  • Was sollen denn auch die Faxen mit nem Vertrag. Hatte ich zwar früher selbst, brauch man aber in der heutigen Zeit, in der Verträge meist teurer sind als Discount SIMs, nicht mehr.
    phonefux: Ich hab früher in jedem VF-Shop ne Karte bekommen, ich hatte keinen Perso die wollten einfach meine Daten und haben dafür ne Krankenkarte genommen. Und heute kann man so ne BILDmobil Karte kaufen und im Inet aktivieren, dafür brauchs auch keinen Perso. Das is in etwa wie mit Alk und Tabak. Wenn ein Laden trotzdem verdienen will wird ers auch Verkaufen ohne nach dem Alter zu fragen und ein Gesetz zu brechen.

    MfG
    sn

  • Die Anbieter brechen ja kein Gesetz, wenn sie mit Minderjährigen Verträge schließen. Ist schließlich nicht verboten (anders als die Abgabe von Alk und Tabak). Die Verträge sind halt nur zivilrechtlich unwirksam und wenn es hart auf hart kommt (für 1000 € im Internet gesurft), bleibt der Anbieter uU auf dem Schaden sitzen und der Minderjährige kann ne lange Nase machen. Wie gesagt: Ist einfach nur das Risiko des Anbieters.

  • Zitat

    Original geschrieben von RA Fries
    T-Mobile macht es in der Tat, wenn der Kunde über ein ausreichendes eigenes Einkommen (Ausbildungsvergütung etc.) verfügt oder eine Bürgschaft vorgelegt wird. Man sollte hierfür aber einen kompetenten Ansprechpartner aufsuchen (möglichst NICHT den jungen Azubi in einem überfüllten Innenstadt-T-Punkt...).


    Bei Viag Interkom ging das früher auch. Aber ich weis nicht ob es o2 immer noch macht.

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