Bei der Verbraucherzentrale am besten die Tests zum Thema der letzten zwei Jahre von Finanztest und Warentest durcharbeiten.
Betriebliche Altersvorsorge
-
-
-
Ein guter Aktieninvestmentfonds ist über die gewünschte Laufzeit von 35 Jahren alles andere als unsicher.
Schaut man sich das Portfolio vom großen Templeton oder Fidelity an, stellt man fest, dass fast ausnahmslos in große Konzerne wie z.B. SIEMENS, MICROSOFT, GENERAL ELECTRIC, NEWS CORP., ORACLE, SEAGATE, PFIZER, VODAFONE, BMW, BP usw. investiert wird.
Wie wahrscheinlich ist es, dass diese Konzerne alle gleichzeitig pleite gehen?
Ich glaube, das käme einem dritten Weltkrieg gleich, aber dann wäre sowieso alles futsch..
-
sehe ich genauso wie jupp!!
bei nem Fonds nen Totalverlust zu erleiden halte ich für unmöglich.
Wenn es soweit kommt ist die Wirtschaft weltweit gecrasht und ihr könnt euch das sparen im wahrsten Sinne des Wortes sparen weil ihr keinen Arbeitsplatz mehr habt
-
Aber Voraussetzung der Entgeltumwandlung und den Direktversicherungen ist doch aber, dass man mindestens den eingezahlten Betrag herausbekommt. Das muss doch ohnehin garantiert sein. Und ob man dann nun 3, 6 oder 9 % Steigerung hat - gut, das kann einem niemand garantieren.
Und das gilt doch auch bei Allianz, Axa und anderen .... ob das bei den LV auch so ist, weiß ich nicht. Aber ein Totalverlust bei der Altersversorgung in Form so einer Direktversicherung halte ich für ausgeschlossen. Gibt es nicht eigentlich immer sogar einen Garantiezins? Derzeit wohl nur so 2-3 %, früher auch mal 4%?
-
Re: Betriebliche Altersvorsorge
ZitatOriginal geschrieben von fotograf
... Der eine Empfiehlt mir die Nürnberger Versicherung ...Lass mich raten: die Empfehlung kam von einem ADW-Mitarbeiter. Die empfehlen grundsätzlich die Nürnberger. Ob das was damit zu tun hat, dass es dort die höchsten Prämien gibt? Kannst ja mal nachfragen.
-
Kann man eigentlich auf irgendeiner Internetseite ausrechnen, was der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung spart (sprich: Bruttogehalt samt Gesamtabgaben vorher und nachher)?
Diesen Betrag könnte man dann nach Absprache ja ggf noch vom Arbeitgeber abgreifen und einzahlen lassen
-
Im Normalfall hat jeder BAV-Berater die entsprechende Software.
Bei einem Arbeitnehmer, der unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient und gesetzlich krankenversichert ist, sind´s Pie mal Daumen 20 % des umgewandelten Lohnteils.
Bei Gehältern oberhalb der BBG beträgt der AG-Vorteil Null Komma nix. -
also die Aussage, dass Fondseinlagen immer weg sind halte ich bei ALTERSVERSORGUNG auch für Murks. Generell ist eine Anlage in Fonds eine Aktienanlage - d.h. es kann auch nen Totalverlust geben (wie schon geschrieben aber wohl bei ausreichend großen fonds mit entsprechender Zielrichtung kalkulierbar) bei AV gibt es aber genug Modelle mit Einlagegarantie, wenn man sowas haben will (bei einigen AV Modellen sogar gesetzlich vorgeschrieben)
Grundsätzlich halte ich eine "Beratung" hier im Forum für riskant, es wirken viel zu viele Leute auf Dich ein, die im besten Fall für IHRE persönliche Situation gut abgesichert sind - das muss aber nicht Deine sein. So wird Dir hier zB mehrmals (zu Recht) gesagt, dass Du ein bissl mehr auf die Kante legen solltest (die gesetzliche Rente wird wohl nicht mehr als 46% des letzten Nettolohnes betragen wenn wir alt sind). Nur: Du heiratest wohl bald, so klang es durch - gerade da machen sich viele dann Gedanken über nen Eigenheim, was immernoch eine der besten Altersversorgungen überhaupt ist. Zudem gibt es ja auch ne Menge Sonderbedingungen (ich kann zB als angestellter Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht in der GESETZLICHEN Kasse Riester Förderungen nur dann bekommen, wenn ich verheiratet bin und meine Frau die bekommt)
Will sagen: nur eine Gesamtanalyse kann helfen.
Grundsätzlich ist meine Meinung, dass eine Garantie in Bezug auf die Einlage sein sollte, sofern man nicht Geld über hat. Ich habe meine BaV aber zum Beispiel gesplittet und zahle 100 € brutto in nen Topf mit recht hohem Risiko ein (Allianz Rentenvertrag mit persönlich ausgesuchtem Fondsmix: 50% Allianz Finanzplan, 20% Merill Lynch World Mining Fund, 20% DWS Top 50 Asia, 10% Templeton Eastern Europe)
-
Hallo Zusammen,
ich finde folgendes Urteil ganz hilfreich, wenn man zum Thema Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung Infos braucht.
ZitatZusage einer Versorgungszusage und Unverfallbarkeitsfrist
Quelle: http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=3491
--------------------------------------------------------------------------------
Wird in einem Arbeitsvertrag festgelegt, der Arbeitgeber erteile dem Arbeitnehmer nach Ablauf der Probezeit eine freiwillige Pensionszusage nach bestimmten Versorgungsrichtlinien, dann beginnt bereits mit dieser "Zusage einer Zusage" die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist nach § 1 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes (aF; = § 1b Abs. 1 BetrAVG nF), damals zehn Jahre, wenn der Arbeitnehmer auf Grund dieser Zusage damit rechnen konnte, er werde unter ansonsten unveränderten Umständen allein durch weitere Betriebszugehörigkeit und das Erreichen des Versorgungsfalles einen Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erwerben. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde und dem Arbeitgeber im fortbestehenden Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Frist, die üblicherweise als Vorschaltzeit bezeichnet wird, kein Entscheidungsspielraum verbleibt, ob er die Versorgungszusage erteilt oder nicht.
Der Kläger hatte im Arbeitsvertrag eine entsprechende Zusage erhalten. Sein Arbeitsverhältnis hatte am 18. November 1991 begonnen und auf Grund arbeitgeberseitiger Kündigung am 31. Dezember 2001 geendet. Das Arbeitsgericht hatte angenommen, die gesamte Beschäftigungszeit von etwas mehr als zehn Jahren sei zu berücksichtigen, soweit es um die Frage gehe, ob der Kläger eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft erworben habe. Es hatte deshalb das Bestehen einer Versorgungsanwartschaft entsprechend dem Antrag des Klägers festgestellt. Das Landesarbeitsgericht hatte entgegengesetzt entschieden, weil nur die Zeit seit dem Ende der Probezeit anzurechnen sei, also nur neun Jahre und sieben Monate. Die Revision des Klägers führte zur Wiederherstellung des Urteils erster Instanz.
BAG, Urteil vom 24. Februar 2004 - 3 AZR 5/03 -
Vorinstanz: LAG Berlin, Urteil vom 7. November 2002 - 16 Sa 1162/02 -
Analog kann man das ja auch auf die aktuellen Fristen anwenden.
ZitatUnverfallbarkeit
Quelle: Wikipedia
Scheidet ein Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalls (Erreichen der Altersgrenze, Tod oder Invalidität) aus dem Unternehmen aus, bleibt ihm eine Anwartschaft erhalten, wenn die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind. Seit 2001 gelten folgende Fristen: Bei Entgeltumwandlung sind die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen sofort erfüllt (§ 1b Abs. 5 BetrAVG), bei arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersversorgung (vgl. §§ 1b BetrAVG), wenn der Arbeitnehmer bei Austritt das 30. Lebensjahr vollendet hat und die Zusage mindestens 5 Jahre bestand. Für arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierte Zusagen, die vor 2001 erteilt wurden, gilt (§ 30f BetrAVG): Alter 35/Zusagedauer 10 Jahre oder Alter 35/Zusagedauer 3 Jahre/Betriebszugehörigkeit 12 Jahre. Mit Ablauf des 31. Dezember 2005 sind aber auch Zusagen, die vor 2001 erteilt wurden, gesetzlich unverfallbar, wenn sie fünf Jahre bestanden haben (siehe § 30f BetrAVG) und der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet hat. Die Höhe der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft errechnet sich anteilig oder aus dem aus den Beiträgen gebildeten Vermögen (Deckungskapital, § 2 BetrAVG). Unabhängig von den gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine frühere vertragliche Unverfallbarkeit vereinbart werden.
Gruß Gunn
-
DWS-Riesterrente
Hallo,
würde Dir auf jeden Fall NICHT zur DWS RiesterRente Premium, sondern zur DWS TopRente raten (https://www.dws-direkt.de/dsp/cms/html/riester_rente.jsp).
Die DWS RiesterRente Premium wird zwar sehr stark beworben, in den ersten 5 Jahren fließt aber fast nichts von Deinem Einbezahlten ein, das geht als Prämie drauf. Was das für den Zinseszins-Effekt bedeutet, brauche ich wohl niemandem zu sagen.Ich mache beides - sowohl Entgeltumwandlung als auch Riester. Und ich finde, dass das gerade für Gutverdienende eine gute Alternative ist, um seine Steuerabgaben zu senken und Zuschläge in Anspruch zu nehmen.
Egal, was Du tust: Informiere Dich, entscheide Dich und stehe zu Deiner Entscheidung. Gerade bei Investitionen in Aktien/Renten - wie bei obigen Produkten der Fall - brauchst Du teilweise Nerven, aber über die lange Zeit gesehen ist es besser als jeder Banksparplan.
Noch ein Tipp: Bei der DWS TopRente kriegst Du bei der DWS einen Rabatt auf 50 % des Ausgabeaufschlages, wenn Du über einen Vermittler abschließt, dann bekommst Du weitere 50 % des Ausgabeaufschalges im darauffolgenden Jahr wieder ausbezahlt.Wünsche Dir eine gute Wahl
revilo77
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!